Kriegsgefangenschaft

Hallo zusammen,

hier mal eine Frage aus einem anderen Forum:

„meine Frage: Nach dem Fall von Dien Bien Phu 1954 sind ja viele Legionäre in Gefangenschaft gekommen. Kam Legionär Schmitz im Mai in Gefangenschaft aber seine Dienstzeit lief zum Beispiel im Juli aus, was geschah mit dem Legionär seitens der französischen Armee. Bekam er weiter seinen Sold oder war seine Dienstzeit einfach vorbei. Wurde der Legionär Schmitz nach der Gefangenschaft trotzdem Ehrenhaft entlassen obwohl sein Vertrag vor 2 Monaten auslief. Konnte Legionär Schmitz auch einen Erholungsurlaub antreten oder wurde er gleich Entlassen“

Weiß jemand wie das gehandhabt wurde bzw wie das zB bei den Amis oder auch der Bundeswehr geregelt ist.

Danke

p.

Hallo,

das ist zum Teil unterschiedlich geregelt, wenigstens, was die Details betrifft. Die US Army beispielsweise wertet das einfach als Dienstzeitverlängerung. Bei der US Navy greifen darüber hinaus besondere Urlaubsregelungen, was bedeutet, dass Urlaubstage auflaufen, die der Betrffende später nehmen kann. Wie die US Air Force das handhabt, kann ich jetzt aus dem Stegreif nicht sagen.
Für einen deutschen Soldaten wäre so etwas wohl eine variable Dienstzeitverlängerung. Bei der Fremdenlegion hingegen ist die Situation ungeklärt, könnte aber durchaus wohl auch der Einstieg in den nächsten Vertrag sein.

Gruß
Peter B.

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In allen westlichen Armeen ist Kriegsgefangenschaft ein Grund für Dienstzeitverlängerung mindestens für die Dauer der Kriegsgefangenschaft.

Gruß Andreas

Hallo,
bei den deutschen Kriegsgefangenen nach dem 8.5.1945 zählte die Gefangenenzeit beim Dienstalter, Rente, Pension etc.
Bei der Fremdenlegion war es nach meinem Kenntnisstand ähnlich. Allerdings, die Kriegsgefangenen beim Vietminh konnten froh sein, wenn sie überhaupt überlebten.
Gruss
Rainer

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