hallo,
meine tante war im 2 weltkrieg in einem gefangenelager und bekam vor ca 20 jahren 35 euro als entschädigung.durch ihre krankheit war sie nicht mehr fähig zu arbeiten und musste somit sozialhilfe/rente beantragen.
das geld für die gefangenschaft ist auf dem sparbuch.
ich wollte wissen ob ihr das sozialamt einen stricl draus macht und fordert sie soll von dem geld leben.solang bis es weg ist und si so dann wieder sozialhilfe beantragen darf.
mein tante ist 85,das wäre dann fatal.ich hoffe man kann mir helfen
Hallo,
soweit ich weiß, wird beim Arbeitslosengeld I nichts angerechnet, aber beim Hartz IV.
Also müsste sie das Geld vorher woanders anlegen, deponieren, oder wie auch immer.
Bei Hartz IV rechnen die alles an.
Gruß Sina
sorry. da kann ich leider nicht helfen…
hallo, nach meines erachten waren diese entschädigungen unantastbar. aber die gesetze haben sich geändert, was heute gültig ist, weiß ich nicht. es kommt auch noch darauf an, wie die entschädigung hieß. auch hat sie ein freibetrag, bis zu diesem ist es anrechnungsfrei. sind die 35 euro monatlich? sie kann sich auch beratungsschein holen um beim anwalt für sozalrecht mal eine beratungsstunde in anspruch zunehmen, oder mal zur verbraucherzentrale gehen, die kennen sich auch gut aus.
Hallo,
Ihre Tante darf ein Schonvermögen i.H.v. 2600,-€ behalten, alles, was darüber hinaus geht, muss sie einsetzen, um davon zu leben. Hintergrund ist, dass die Sozialhilfe von der Gemeinschaft finanziert wird. Es wäre ungerecht, wenn die Gemeinschaft den Lebensunterhalt Ihrer Tante finanziert, diese jedoch Vermögen besitzt.
Wieso empfinden Sie es als „fatal“, wenn Ihre Tante in dem hohen Alter ihr Geld für ihren Lebensunterhalt einsetzen muss?
Hallo,
das ist eine sehr spezielle Frage, mit der ich mich bisher nicht beschäftigen musste.
Aber ich gehe davon aus, dass deine Tante das Geld verbrauchen muss, wenn sie Sozialhilfe beziehen will und der Betrag über dem Schonvermögen liegt.
Grüsse
Zolli
Hallo,
Sie schreiben Ihre Tante hat 35 EUR vor 20 Jahren als Entschädigung bekommen. Sind Sie sich mit dem Betrag sicher? Der wäre ja gar nicht erwähnenswert oder meinten Sie 35000 EUR?
Soweit Ihre Tante bislang bereits Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter bezogen hat, hätte Sie dies bereits bei Erstantragstellung offenlegen müssen. Ist das Geld erst während des Bezuges zugeflossen, hätte dies auch mitgeteilt werden müssen.
Wenn dies nicht passiert ist, dann hat die Tante eine Ordnungswidrikgeitsverfahren, wenn nicht gar ein Strafverfahren wegen Betrugsversuchs zu erwarten.
Sofern jetzt erstmalig ein Antrag gestellt wird, sind sämtliche Vermögensverhältnisse offen zu legen. Hierbei gibt es Freigrenzen, die nicht unter die Verwertung fallen.
Die genauen Beträge kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich nur die Freibeträge aus dem SGB II kenne. Die Freibeträge sind jedoch im SGB XII geregelt.
Hallo Mecki,
ich kenne mich in diesem Bereich gar nicht aus. Doch ich bin mir nicht sicher, ob es die Ämter interessiert, woher deine Tante dieses Geld hat. Bisher habe ich die Ämter eher so kennengelernt, dass „haben“ oder „nicht haben“ gezählt hat. Doch ich bin 30 Jahre jung, d.h. ich habe noch nie in dieser Thematik bewegt.
Alles Gute wünscht euch Claudia
Hallo,- die rechtliche Lage kenne ich nicht in deinem Fall. Ich könnte mir vorstellen, das sie das Geld aufbrauchen muss, um weiterhin Geld von Staat zu bekommen,- aber sie hat sicherlich einen Freibetrag, den man ihr nicht anrechnen kann. Erkundige dich doch slebst mal beim zuständigen Amt.
Liebe Grüße!
Ich glaube Ihr müsst sofort das Geld vom konto abheben.
Oma hat damit „ihre Schulden dei xyz beglichen“
weiteres bitte anfragen!
Guten Tag.
Mit den Regelungen nach dem SGB XII kenne ich micht nicht aus, aber im Bereich des SGB II (ist ähnlich), wird bei Vermögenswerte Freibeträge ermittelt und alles was über diesen freibeträgen ist, muß durch die Hilfebedürftigkeiten genutzt werden um dadurch überleben zu können.
Hallo Nat Mecki,
es tut mir leid, aber zu dem Thema kann ich dir nichts sagen. Ich würde mich an der Stelle deiner Tante an einen Anwalt für Sozialrecht wenden, der kann diese Frage sicher beantworten.
Lg Feuertraene
Hallo,
prinzipiell ist es erstmal egal, woher Geld bzw. Vermögen da ist. Wenn Vermögen da ist, so muss man natürlich davon zuerst leben. Es wäre der Gemeinschaft gegenüber ja nicht fair, wenn jemand (überspitzt ausgedrückt) ein riesen Haus und 5 Autos hat aus vormaliger Zeit, dann aber noch zusätzlich von der Allgemeinheit Geld möchte. Ist doch einsehbar, oder? Natürlich wird (jetzt mal auf diesen Fall bezogen) die Mindestgrenze nicht unterschritten. Es ist für den Einzelfall, der jetzt nicht die Millionen auf dem Konto hat, sicherlich hart, aber man darf nicht vergessen, diejenigen, die heute dafür arbeiten, dass der Staat funktioniert, die dürfen auch nicht ausschließlich ausgenommen werden, damit jeder zusätzlich gutes Geld hat.
Hart aber wahr, wenn sie das Geld nicht angibt, kann sie sogar noch wegen Betrug am Staat drankommen.
Aber bei älteren Herrschaften wird oft noch ein Auge zugedrückt.
Ich hoffe ich konnte helfen
sie ist schwer krank und dieses geld ist für krankenhausaufenthalt,medikamente,begrbnis kosten und die dazugehörigen vorgänge gedacht.da es sic um blutgeld handelt,möchte sie das geld nur für diese zwecke nutzen.danke für ihre antwort
ups,ja sie haben recht,es waren 35000 euro.kleiner schreib fehler.so wie ich es weiss,wusste das amt von einer bestimmten summe,die in den letzten jahren hinzugekomme ist,damals waren es um die 15000 euro.wir werden uns jetzte ersteinmal einen rechtsanwalt nehemen.danke für ihre antwort
Hallo,
urlaubsbedingt kann ich erst heute auf die Frage antworten.
Leider ist es so dass Ersparnisse bis auf den Selbstbehalt aufgebraucht werden müsen.
mfg, Gabriele-M.
Hallo, leider kann ich dir nicht weiterhelfen da dieses nichts mit den Sozialgesetzbuch III zu tun hat.
Grüße