Halo, habe mal eine Frage betreffend Kriegskunst.
Agenommen… gefundene Kriegskunst konte 1945 eigentümertechnisch nicht geklärt werden. Die Gegenstände gingen dann an ein museum, die diese heute ausstellt. Nun findet sich aber ein Erbe dieser Kunstgegenstände. Wie ist dabei nun die Rechtslage? Kann der Erbe diese Gegenstände zurückfordern? Wie ist die Rechtslage falls es 1945 einen möglichen Kaufvertrag gegeb hat?
Wäre über Anregungen in diese Richtung sehr dankbar… Möglicherweise gibt es dazu auch gerichtsentscheidungen…??
Grüsse Robert
Hallo Robert,
Kriegsbeutekunst ist in der Regel Eigentum des Staates in dessen Händen es sich befindet. Die Nachkriegsordnung fand dies als Reperationsbegleichung ab. Die Kulturministerien der Staaten können untereinander Abkommen treffen, das Beutekunst in die Heimat zurückkommt. Dies hängt aber vom diplomatischen Geschicken ab. Kunstgegenstände haben schließlich in Laufe der Zeit an Wert enorm zugelegt. Privatrechtliche Rückgaberechte sind somit weder zivilrechtlich noch irgendwie anders zu bekommen. Also beim zuständigen Kulturministerium eine Anfrage starten , wie was möglich ist.Es sind diesbezüglich bestimmte Abkommen getroffen worden.
Gruß
Rolf
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