Hallo,
im Zusammenhang mit dem gerade geposteten Beitrag „Luftbetankung“ habe ich noch eine weitere Frage.
Nach dem von mir bis jetzt teilweise gelesenem Buch „The Battle for the Falklands“, Max Hastings and Simon Jenkins, London 1983, sollen argentinische Zivilluftfahrzeuge den Marsch der englischen Kriegsschiffe in den Südatlantik überwacht haben. Wie ist dieses Verhalten gemäss Kriegsrecht(Haager Landkriegsordnung etc.) zu beurteilen. Hätten die Engländer diese Flugzeuge abschiessen dürfen.
Gruss
Rainer
Hallo,
ich denke, mal praktisch und nicht juristisch beurteilt sehr komplizierte Situation. Die Frage ist, was heißt „beaobachten“. Wenn ein ziviles Flugzeug während des Fluges per Radar oder sonstwie ein anderes feststelle und dessen Kurs weitermeldet - ist das das „Beobachten“? Da ist von keiner „Teilnahme“ am Krieg zu verstehen. Immerhin werde ja andere zivile Flieger möglicherweise gewarnt, damit es keine Kollisionen gibt.
Anders wäre es, wenn die Zivilflugzeige den Kurs geändert hätten, um sie weiter zu „beobachten“ - aber was war dann der eigentliche Zweck des Flugs? Ein Geschäftsflug würde die Flugbahn aus „Neugierde“ kaum ändern - ein neugiereiger Privatmann darf eh fliegen „wo er will“. Nur wenn es quasi ein militärischer Beobachtungsflug mit einem zivilen Flugzeug gewesen wäre, besteht nach Vorwarnung die Berechtigung zum Abschuss.
Aber dann die andere Seite: Woher wissen das die Briten?
Dies können die kaum wissen, und wenn, dann schwer beweisen.
Zumal: Wenn die Flugzeuge lange genug unterwegs waren (mit mehrfacher Luftbetankung) kann ich mir nur schwer vorstellen, daß dann der Ankunft überraschend erfolgt - der Angriff ja, aber daß die Flugzeuge nach Argentinien fliegen bzw. auf die Falkland-Inseln - das ist klar, aber eben wo der Angriff stattfinden wird, ist dann mehr oder weniger unklar.
So, genug gefachsimpelt.
Viele Grüße,
Michael