Hallo,
Hallo
Frage: Waren alle Kriegsparteien im Zweiten Weltkrieg auch
Unterzeichner der Haager Landkriegsordnung?
Ja.
ok, dann galt die wohl auch. Da alle Kriegsparteien
Unterzeichner waren, so war die Haager Landkriegsordnung doch
für diesen Konflikt ein durch Anerkennung aller Beteiligten in
Kraft getretenes internationales Recht.
Wenn die Bombardierungen der Alliierten und die gezielte Tötung von
Zivilisten kein KV waren, dann ist es vice versa auch der
Kommissarsbefehl nicht.
Das ist falsch, denn hier handelt es sich um Regelungen aus
verschiedenen Völkerrechtsdokumenten. Die UdSSR hatte das
Protokoll über die Behandlung von Kriegsverbrechern nicht
ratifiziert. Bei diesem stand/steht es in Frage, welche
Gültigkeit es erlangte.
Mit diesem meinst du das von der UDSSR nicht unterzeichnete
Protokoll über die Behandlung Kriegsgefangener. Es geht mir um
Artikel 1 - 3 der Haager Landkriegsordnung, in der Zivilisten
nicht als Kombattanten zählen und es wirkt doch recht paradox,
wenn kämpfende Truppen eine nichtkriegführende Gruppe Menschen
bekämpfen soll.
a) Die Bürger werden dafür nicht belangt, schließlich wurden
sie zur Kriegspartei erklärt und haben ein Recht auf
Selbstwehr.
Das ist offensichtlich Unsinn. Niemand hat die deutschen
Zivilisten zu Kombattanten erklärt. Im Grunde wäre aber gerade
das überhautp erst die Grundlage dafür gewesen sie zu
belangen. Nach Kriegsvölkerrecht können Zivilisten hier gerade
deswegen nicht belangt werden, weil sie nicht unter dieses
Recht fallen.
Der Angriff auf Nichtkombattanten und die offene Erklärung von
englischer Seite, deutsche Wohngebiete gezielt anzugreifen
zeigen das doch ganz deutlich. :Ich habe nicht behauptet, dass die Bürger vor ein
Kriegsgericht gestellt würden. Sie haben ein Recht, sich gegen
Angriffe zu verteidigen.
Da sie keine ausgebildeten Soldaten sind, wäre die
Tötung des amerikanischen Soldaten wohl straffrei geblieben.
Falsch. Die Bürger würden nach dem für Sie geltenden
Zivilrecht bestraft und das sah zu keinem Zeitpunkt
selbstjustiz vor.
ich glaube weniger, dass die Bürger dieses Dorfes im Dritten
Reich wirklich vor ein Gericht gestellt worden wären. Vor
welches Gericht willst du die stellen? Aber, um mal im
allgemeinen zu bleiben: In einem modernen Rechtsstaat würden
sie vermutlich vor Gericht gestellt werden, ja.
Man kann Leuten nicht vorwerfen, dass sie hysterisch
reagieren, wenn man aus einem Flugzeug mit einer MG auf sie
schießt.
Zum einen kann man es ihnen vorwerfen und zum Anderen wurden
sie nicht beschossen als sie dann den Mord versuchten.
Wenn jemand dahergeht, deine Äcker zerbombt und auf deine
Kinder schießt, siehst du das vielleicht anders. Ich glaube du
verwechselst hier moralische Argumente als dich mit der
Kriegssituation selbst zu befassen. In einer solchen Situation
würden wohl die meisten Staaten davon absehen, ihre
Bevölkerung dafür hart zu bestrafen. Mehr wollte ich damit
nicht ausdrücken.
Gruß
Werner
Gruß
Eric
edit note: schrieb Kapitel dachte Artikel