Kriegsverbrechen durch alliierte Flieger

hallo

eine frage beschäftigt mich seit einigen tagen.gegen ende des 2.weltkrieges wurde immer wieder auf zivilisten, tiere auf bauerhöfen und andere ziele duch jabos im tiefflug geschossen.meine mutter erzählte mir vor einigen tagen so eine geschichte. im april 1945 hat eine p47 thunderbolt im tiefflug in bochum-werne auf zivilisten gefeuert.die flak hat das flugzeug abgeschossen und der pilot wurde fast von den aufgebrachten menge zu tode geprügelt.2 fragen hätte ich gerne beantwortet.

1.denke gezielt auf zivilisten zu schießen ist ein kriegsverbrechen.
2.wenn dann im zuge der ereignisse menschen einfach durchdrehen ist das doch wohl verständlich.wie sieht es in solchen fällen eigentlich mit der gerichtsbarkeit aus? die amis sprachen doch immer von ,war crimes". und selbst?

1.denke gezielt auf zivilisten zu schießen ist ein
kriegsverbrechen.

und bomben auf wohngebiete abzuwerfen nicht? krieg ist eben ein verbrechen. da haben sich alle seiten nicht viel getan

2.wenn dann im zuge der ereignisse menschen einfach
durchdrehen ist das doch wohl verständlich.wie sieht es in
solchen fällen eigentlich mit der gerichtsbarkeit aus? die
amis sprachen doch immer von ,war crimes". und selbst?

tja, es ist doch ein unterschied, ob man den gegner verurteilt, oder seine eigenen leute. das ganze „war crimes“-gerede war doch eh nur propaganda.

es geht mir nicht um aufrechnung,schon gar nicht mit den nazis.als posaunende demokraten,wie damals die westalliierten und freiheitbringende ,engel" muß ich mich schon fragen dürfen,ob die dann ,befreiten" solch einen eindruck vom ,befreier" bekommen sollen.aber ist ist auch war,krieg ist und bleibt die hölle.

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1.denke gezielt auf zivilisten zu schießen ist ein
kriegsverbrechen.

Ja, wenn sie unbewaffnet sind.

und bomben auf wohngebiete abzuwerfen nicht?

Nein, Luftbombardements waren nicht von der Haager Landkriegsordnung umfasst.

krieg ist eben
ein verbrechen.

Präziser: Es ist ein Verbrechen, einen Krieg anzufangen.

2.wenn dann im zuge der ereignisse menschen einfach
durchdrehen ist das doch wohl verständlich.

Es ist zwar trotzdem ein Verbrechen, einen Kriegsverbrecher zu lynchen, aber kein _Kriegs_verbrechen, da die Täter keine Soldaten waren. Es sei denn, die Soldaten haben den Piloten den Zivilisten ausgeliefert, dann wäre das ein Kriegsverbrechen gewesen.

Die im Endergebnis gleiche, aber korrekte Vorgehensweise wäre gewesen, den auf frischer Tat ertappten US-Piloten stattdessen vors Wehrmachts-Kriegsgericht zu stellen, abzurteilen und zu erschießen. Aber das war wohl zu rechtsstaatlich, als dass die damals draufgekommen wären, nach dem Buchstaben des Gesetzes vorzugehen.

wie sieht es in
solchen fällen eigentlich mit der gerichtsbarkeit aus? die
amis sprachen doch immer von ,war crimes". und selbst?

s.o.

tja, es ist doch ein unterschied, ob man den gegner
verurteilt, oder seine eigenen leute. das ganze „war
crimes“-gerede war doch eh nur propaganda.

Während des Frankreichfeldzuges wurden zwei deutsche Soldaten vor der Truppe standrechtlich erschossen, weil sie eine Französin vergewaltigt hatten. Auch viele Russen wurden wohl wegen desselben Delikts 1945 von ihren Offizieren standrechtlich erschossen. (Natürlich gabe es auf allen Seiten noch weit mehr Kriegsverbrechen, die nicht geahndet wurden, aber das steht auf einem anderen Blatt.)

Gruß
smalbop

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Hallo,

nicht erst gegen Ende des 2. Wk…

ab 1942 wurde auf alles geschossen,was sich bewegte…

Zitat 1.denke gezielt auf zivilisten zu schießen ist ein kriegsverbrechen.
Antwort: Versetze dich mal in den Piloten zur Zeit 1942-1945. Wenn du den Befehl bekommst, führst du ihn aus. In dieser Zeit hatte jede Familie Opfer zu beklagen. Und der Krieg ging von Deutschland aus.
Ich habe Zahlreiche Bücher aus dieser Zeit gelesen und kann mich bis heute nur Ansatzweise in die Menschen von damals hereinversetzen.

2.wenn dann im zuge der ereignisse menschen einfach durchdrehen ist das doch wohl verständlich.wie sieht es in solchen fällen eigentlich mit der gerichtsbarkeit aus? die amis sprachen doch immer von ,war crimes". und selbst?
Antwort: Die Frage kann ich dir nicht beantworten. Das Menschen in solchen Extremsituationen durchdrehen ist mehr als wahrscheinlich.
Während der Flucht aus Ostpreussen über das Zugefrorene Haff wurde geziehlt mit Bordkanonen auf die Flüchtlinge geschossen. Aber das passierte bei allen Kriegsteilnehmern.

hallo

Hallo,

eine frage beschäftigt mich seit einigen tagen.gegen ende des
2.weltkrieges wurde immer wieder auf zivilisten, tiere auf
bauerhöfen und andere ziele duch jabos im tiefflug
geschossen.meine mutter erzählte mir vor einigen tagen so eine
geschichte. im april 1945 hat eine p47 thunderbolt im tiefflug
in bochum-werne auf zivilisten gefeuert.die flak hat das
flugzeug abgeschossen und der pilot wurde fast von den
aufgebrachten menge zu tode geprügelt.2 fragen hätte ich gerne
beantwortet.

kurzer Einwurf: Das war da schon längst Praxis.

1.denke gezielt auf zivilisten zu schießen ist ein
kriegsverbrechen.

Frage: Waren alle Kriegsparteien im Zweiten Weltkrieg auch Unterzeichner der Haager Landkriegsordnung? Ein Kriegsverbrechen wird Kriegsverbrechen durch vertragliche Übereinkunft der kriegführenden Staaten. So z.B. können sich die Nürnberger Richter auf das Briand-Kellog-Abkommen berufen, das auch vom Deutschen Reich, das de jure 1933 das selbe war wie 1928, unterzeichnet wurde.
Wenn also alle beteiligten Staaten die Haager Landkriegsordnung ratifiziert hatten, dann handelt es sich bei der Bombardierung von Deutschland (es ist nicht möglich, durch Umdeklaration Zivilisten zu Militärs zu erklären, das ist nur Propaganda) und der gezielten Tötung von Zivilisten um Kriegsverbrechen. Wenn nicht alle Staaten … dann nicht.
Diese Wendung ist auch auf das Deutsche Reich anzuwenden. Wenn die Bombardierungen der Alliierten und die gezielte Tötung von Zivilisten kein KV waren, dann ist es vice versa auch der Kommissarsbefehl nicht.

2.wenn dann im zuge der ereignisse menschen einfach
durchdrehen ist das doch wohl verständlich.wie sieht es in
solchen fällen eigentlich mit der gerichtsbarkeit aus? die
amis sprachen doch immer von ,war crimes". und selbst?

a) Die Bürger werden dafür nicht belangt, schließlich wurden sie zur Kriegspartei erklärt und haben ein Recht auf Selbstwehr. Da sie keine ausgebildeten Soldaten sind, wäre die Tötung des amerikanischen Soldaten wohl straffrei geblieben. Man kann Leuten nicht vorwerfen, dass sie hysterisch reagieren, wenn man aus einem Flugzeug mit einer MG auf sie schießt.

b) Im Krieg stirbt zuerst die Wahrheit. „War crimes“ beschreibt stets die grässlichen Taten der anderen, wer eine deutsche Säuglingsstation vorsätzlich niederbombt ist ein „Hero“.

Grüße

Eric

Hallo,

kurzer Einwurf: Das war da schon längst Praxis.

Beantwortet das etwas?

Frage: Waren alle Kriegsparteien im Zweiten Weltkrieg auch
Unterzeichner der Haager Landkriegsordnung?

Ja.

Wenn die Bombardierungen der Alliierten und die gezielte Tötung von
Zivilisten kein KV waren, dann ist es vice versa auch der
Kommissarsbefehl nicht.

Das ist falsch, denn hier handelt es sich um Regelungen aus verschiedenen Völkerrechtsdokumenten. Die UdSSR hatte das Protokoll über die Behandlung von Kriegsverbrechern nicht ratifiziert. Bei diesem stand/steht es in Frage, welche Gültigkeit es erlangte.

a) Die Bürger werden dafür nicht belangt, schließlich wurden
sie zur Kriegspartei erklärt und haben ein Recht auf
Selbstwehr.

Das ist offensichtlich Unsinn. Niemand hat die deutschen Zivilisten zu Kombattanten erklärt. Im Grunde wäre aber gerade das überhautp erst die Grundlage dafür gewesen sie zu belangen. Nach Kriegsvölkerrecht können Zivilisten hier gerade deswegen nicht belangt werden, weil sie nicht unter dieses Recht fallen.

Da sie keine ausgebildeten Soldaten sind, wäre die
Tötung des amerikanischen Soldaten wohl straffrei geblieben.

Falsch. Die Bürger würden nach dem für Sie geltenden Zivilrecht bestraft und das sah zu keinem Zeitpunkt selbstjustiz vor.

Man kann Leuten nicht vorwerfen, dass sie hysterisch
reagieren, wenn man aus einem Flugzeug mit einer MG auf sie
schießt.

Zum einen kann man es ihnen vorwerfen und zum Anderen wurden sie nicht beschossen als sie dann den Mord versuchten.

Gruß
Werner

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Erratum
Ich schrieb fälschlich das die UdSSR einen Vertrag zur Kriegsverbrechen nicht unterzeichnete - in Wirklichkeit ging es natürlich darin um Kriegsgefangene.

Dann häng ich mal an das Erratum: Ein besserer Stil wäre begrüßenswert. Du bist hier nicht in der Schule und nicht in deinem Wohnzimmer, woran ich mal deutlich erinnern möchte.

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Hallo,

Hallo

Frage: Waren alle Kriegsparteien im Zweiten Weltkrieg auch
Unterzeichner der Haager Landkriegsordnung?

Ja.

ok, dann galt die wohl auch. Da alle Kriegsparteien
Unterzeichner waren, so war die Haager Landkriegsordnung doch
für diesen Konflikt ein durch Anerkennung aller Beteiligten in
Kraft getretenes internationales Recht.

Wenn die Bombardierungen der Alliierten und die gezielte Tötung von
Zivilisten kein KV waren, dann ist es vice versa auch der
Kommissarsbefehl nicht.

Das ist falsch, denn hier handelt es sich um Regelungen aus
verschiedenen Völkerrechtsdokumenten. Die UdSSR hatte das
Protokoll über die Behandlung von Kriegsverbrechern nicht
ratifiziert. Bei diesem stand/steht es in Frage, welche
Gültigkeit es erlangte.

Mit diesem meinst du das von der UDSSR nicht unterzeichnete
Protokoll über die Behandlung Kriegsgefangener. Es geht mir um
Artikel 1 - 3 der Haager Landkriegsordnung, in der Zivilisten
nicht als Kombattanten zählen und es wirkt doch recht paradox,
wenn kämpfende Truppen eine nichtkriegführende Gruppe Menschen
bekämpfen soll.

a) Die Bürger werden dafür nicht belangt, schließlich wurden
sie zur Kriegspartei erklärt und haben ein Recht auf
Selbstwehr.

Das ist offensichtlich Unsinn. Niemand hat die deutschen
Zivilisten zu Kombattanten erklärt. Im Grunde wäre aber gerade
das überhautp erst die Grundlage dafür gewesen sie zu
belangen. Nach Kriegsvölkerrecht können Zivilisten hier gerade
deswegen nicht belangt werden, weil sie nicht unter dieses
Recht fallen.

Der Angriff auf Nichtkombattanten und die offene Erklärung von

englischer Seite, deutsche Wohngebiete gezielt anzugreifen

zeigen das doch ganz deutlich. :Ich habe nicht behauptet, dass die Bürger vor ein
Kriegsgericht gestellt würden. Sie haben ein Recht, sich gegen
Angriffe zu verteidigen.

Da sie keine ausgebildeten Soldaten sind, wäre die
Tötung des amerikanischen Soldaten wohl straffrei geblieben.

Falsch. Die Bürger würden nach dem für Sie geltenden
Zivilrecht bestraft und das sah zu keinem Zeitpunkt
selbstjustiz vor.

ich glaube weniger, dass die Bürger dieses Dorfes im Dritten
Reich wirklich vor ein Gericht gestellt worden wären. Vor
welches Gericht willst du die stellen? Aber, um mal im
allgemeinen zu bleiben: In einem modernen Rechtsstaat würden
sie vermutlich vor Gericht gestellt werden, ja.

Man kann Leuten nicht vorwerfen, dass sie hysterisch
reagieren, wenn man aus einem Flugzeug mit einer MG auf sie
schießt.

Zum einen kann man es ihnen vorwerfen und zum Anderen wurden
sie nicht beschossen als sie dann den Mord versuchten.

Wenn jemand dahergeht, deine Äcker zerbombt und auf deine
Kinder schießt, siehst du das vielleicht anders. Ich glaube du
verwechselst hier moralische Argumente als dich mit der
Kriegssituation selbst zu befassen. In einer solchen Situation
würden wohl die meisten Staaten davon absehen, ihre
Bevölkerung dafür hart zu bestrafen. Mehr wollte ich damit
nicht ausdrücken.

Gruß
Werner

Gruß

Eric

edit note: schrieb Kapitel dachte Artikel

Hallo,
hier weiss ich nicht was du mir sagen willst oder mir vorwirfst.
Gruß
Werner

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