Hi!
Ich weiß nicht, ob meine Frage in dieses Forum passt oder besser bei den Juristen aufgehoben wär oder bei den Militärpolitikern, aber ich versuche es einfach mal:
Wodurch definiert sich der Kriegszustand zwischen zwei Staaten?
Klar, einfachste Lösung: Das eine Land erklärt dem anderen Land ganz offiziell den Krieg (siehe Kriegserklärungen 1914; oder Großbritannien gegen Deutschland 1939, Frankreich gegen Deutschland 1939, Deutschland gegen USA 1941)
Zweite Möglichkeit: Ein Land greift mit eigenen regulären Truppen ein anderes an, ohne vorher eine Kriegserklärung auszusprechen (siehe Deutschland gegen Polen 1939, Deutschland gegen BeNeLux 1940, Deutschland gegen Sowjetunion 1941, Japan gegen USA 1941)
So weit, so gut.
Wie aber sieht es aus, wenn ein Land ein anderes besetzt, ohne dass es zu Kampfhandlungen kommt? Bestand zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei durch die Besetzung im März 1939 der Kriegszustand?
Hintergrund ist eine Diskussion um Kriegsverbrechen und die dabei entstandene Frage, ob der Tatbestand „Kriegsverbrechen“ einen „aktiven Krieg“ voraussetzt. Wenn dem so ist und die Besetzung der Tschechoslowakei keinen Kriegszustand definiert, dann wären die Untaten, die in der Tschechoslowakei begangen wurden (z.B. Lidice), doch eigentlich nicht als Kriegsverbrechen einzustufen (was ihre moralische Verwerflichkeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit keineswegs schmälern soll).
Wie seht ihr das?
Grüße
Heinrich