Kriegszustand

Hi!

Ich weiß nicht, ob meine Frage in dieses Forum passt oder besser bei den Juristen aufgehoben wär oder bei den Militärpolitikern, aber ich versuche es einfach mal:

Wodurch definiert sich der Kriegszustand zwischen zwei Staaten?

Klar, einfachste Lösung: Das eine Land erklärt dem anderen Land ganz offiziell den Krieg (siehe Kriegserklärungen 1914; oder Großbritannien gegen Deutschland 1939, Frankreich gegen Deutschland 1939, Deutschland gegen USA 1941)

Zweite Möglichkeit: Ein Land greift mit eigenen regulären Truppen ein anderes an, ohne vorher eine Kriegserklärung auszusprechen (siehe Deutschland gegen Polen 1939, Deutschland gegen BeNeLux 1940, Deutschland gegen Sowjetunion 1941, Japan gegen USA 1941)

So weit, so gut.

Wie aber sieht es aus, wenn ein Land ein anderes besetzt, ohne dass es zu Kampfhandlungen kommt? Bestand zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei durch die Besetzung im März 1939 der Kriegszustand?

Hintergrund ist eine Diskussion um Kriegsverbrechen und die dabei entstandene Frage, ob der Tatbestand „Kriegsverbrechen“ einen „aktiven Krieg“ voraussetzt. Wenn dem so ist und die Besetzung der Tschechoslowakei keinen Kriegszustand definiert, dann wären die Untaten, die in der Tschechoslowakei begangen wurden (z.B. Lidice), doch eigentlich nicht als Kriegsverbrechen einzustufen (was ihre moralische Verwerflichkeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit keineswegs schmälern soll).

Wie seht ihr das?

Grüße
Heinrich

Hallo,

Wodurch definiert sich der Kriegszustand zwischen zwei
Staaten?

historisch gesehen ist das immer schwierig zu benatworten, da alle Fragen bezüglich Krieg und Frieden den Anschauungen der jeweiligen Zeit unterliegen.

Spontan würde man sicherlich antworten, daß jede Form der Anwendung von militärischem Zwangsmitteln einen Kriegszustand begründet. Dem ist aber durchaus nicht so.

Beispielsweise ist eine mittelalterliche Fehde nach heutigem Verständnis ein Krieg. Nach den Vorstellungen des Mittelalters handelte es sich dabei um ein juristisch legales Mittel der Rechtsfindung, da Christen untereinander keine Kriege führen durften.

Bei den Kolonialkriegen der frühen Neuzeit sind die Grenzen absolut fließend. So war es durchaus üblich, sich gegenseitig Kaperschiffe auf den Hals zu hetzen ohne gleich den Kriegszustand auszurufen (hier wirken auch die mittelalterlichen Vorstellungen nach). Aber auch den umgekehrten Fall gab es, wenn z.B. spanische Gouverneure den Holländern weiter erlaubten, in ihren Häfen Handel zu treiben, obschon sich beide (nach heutigem Verständnis) im Krieg befanden.

Die militärische Besetzung eines Landes sollte eigentlich einen kriegerischen Akt darstellen, auch wenn es nicht zu Kämpfen kommt. So würde niemand leugnen, daß dem so war bei der deutschen Besetzung Dänemarks 1940. Auf der anderen Seite schickt die UNO heute in viele Länder (auch gegen den Willen zumindest eines Teils der Bevölkerung) Truppen aus verschiedenen anderen Ländern, ohne daß sich die Beteiligten gleich als im Kriegszustand betrachten.

Besonders problematisch wird es natürlich, wenn es den Anschein hat, als würden die Besatzer von den Besetzten gerufen oder gar willkommen geheißen. Beispiel Österreich 1938: Nach dem Krieg haben viele Österreicher darauf bestanden, sie seien von Deutschland besetzt worden, den Einmarsch allerdings als kriegerischen Akt zu bezeichnen wäre a-historsisch.

Ähnlich problematisch ist die Lage in der Tschechei. Als Krieg wird dieser Einmarsch aus der Rückschau im Zusammenhang mit den Ereignissen ab 1939. Damals jedoch hat man genau damit versucht, einen Krieg zu vermeiden. Die Zeitgenossen haben das also nicht als Krieg betrachtet.

viele Grüße,

Ralf

Klar, einfachste Lösung: Das eine Land erklärt dem anderen
Land ganz offiziell den Krieg (siehe Kriegserklärungen 1914;
oder Großbritannien gegen Deutschland 1939, Frankreich gegen
Deutschland 1939, Deutschland gegen USA 1941)

Afaik gibt es diese Möglichkeit heute nicht mehr. Das Völkerrecht sieht eine formelle Kriegserklärung nicht mehr vor. Krieg ist per se erst einmal verboten, obwohl es Ausnahmen gibt.
Weitere Infos gibt es hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsrecht

Hintergrund ist eine Diskussion um Kriegsverbrechen und die
dabei entstandene Frage, ob der Tatbestand „Kriegsverbrechen“
einen „aktiven Krieg“ voraussetzt. Wenn dem so ist und die
Besetzung der Tschechoslowakei keinen Kriegszustand definiert,
dann wären die Untaten, die in der Tschechoslowakei begangen
wurden (z.B. Lidice), doch eigentlich nicht als
Kriegsverbrechen einzustufen (was ihre moralische
Verwerflichkeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit
keineswegs schmälern soll).

Wie seht ihr das?

Sehr knifflig. Ich würde aber dazu tendieren, dass die Ereignisse in der besetzten Tschechoslowakei Kriegsverbrechen waren, ebenso wie die in den diversen Balkankriegen unserer Tage. Denn wenn ich die derzeitige Völkerrechtslage richtig verstehe, herrscht dann Krieg, wenn in einem größeren Umfang militärisch bewaffnete Kräfte zwischen zwei souveränen Staaten (wobei ich mir bei diesem Zusatz nicht ganz sicher bin) an Kampfhandlungen beteiligt sind, egal ob nun irgendwelche Erklärungen abgegeben wurden.

Von diesen Überlegungen unabhängig sind natürlich innerstaatliche Definitionen eines Kriegs- (im Grundgesetz der BRD Spannungs- bzw. Konflikt-) Zustands, die die jeweiligen Regierungen ausrufen können.

Gruß

Volker

Krieg ist eine offene und gewaltsamme Konfrontation zweier Völker.

Krieg ist eine offene und gewaltsamme Konfrontation zweier
Völker.

Was sind Völker?