Kriegt man Kindergeld bei Ausbildungssuche trotz 1 Jahr Elterngeld?

Guten Tag,…

ich hoffe die Überschrift deutet gut an was ich eingentlich fragen will.

Nehmen wir mal an Frau X zieht mit Mann Y zusammen. Frau X ist 18 Jahre alt, und hat noch keine Ausbildung gemacht. Frau X bekommt ein Baby, sie nimmt Elterngeld in Anspruch für ein Jahr, dann will sie eine Ausbildung machen. Sie wäre also bald beim Arbeitsamt als Ausbildungsplatzsuchend gemeldet, lebt aber nicht mehr im Elterlichen Haus sondern halt mit Mann Y zusammen.

Erhält die Mutter von Frau X Kindergeld, welches die Mutter dann an Frau X schicken kann?

Ist das Geld rechtlich für die Frau X vorgesehen oder für die Mutter? Ich denke für das Kind (Frau X), da sie nicht mehr im Elternhaus lebt…

Hoffe die Fragestellung ist ok, und man versteht sie…

MfG

Hallo,

kannst Du hier kucken:

http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html

Vielleicht hilft es ja ein wenig

Gruß

War schon mal ein Anhaltspunkt, aber richtig beantwortet ist meine Frage nicht.

Da steht nichts von Elterngeld, außer das normale Einkommen, vielleicht zählt das Elterngeld dazu.

Desweiteren würde das Kindergeld schon bezahlt, wenn Frau X in der Ausbildungsplatzsuchend ist oder eine Arbeit sucht… Da steht aber irgendwo was von nur 4 Monaten…

Naja…

unter Umständen ja. Verbindliches erfährt man von der Familiekasse.

Hallo,

Erhält die Mutter von Frau X Kindergeld, welches die Mutter
dann an Frau X schicken kann?

Ja, Frau X kann aber bei der Familienkasse beantragen, das sie das KG direkt erhält.

Ist das Geld rechtlich für die Frau X vorgesehen oder für die
Mutter?

Für die Eltern/Mutter/Vater

Ich denke für das Kind (Frau X), da sie nicht mehr im
Elternhaus lebt…

Nein

Hoffe die Fragestellung ist ok,

vielleicht nicht vollständig?

und man versteht sie…

ja

Gruß
Otto

Da steht nichts von Elterngeld, außer das normale Einkommen,
vielleicht zählt das Elterngeld dazu.

Das erfährt man verbindlich bei der Familienkasse, ob Elterngeld als Einkommen zählt.

Desweiteren würde das Kindergeld schon bezahlt, wenn Frau X in
der Ausbildungsplatzsuchend ist oder eine Arbeit sucht… Da
steht aber irgendwo was von nur 4 Monaten…

Meine Lesart im o.a. Link: 4 Monate für „Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildung“. Länger „Kind ohne Ausbildungsplatz“. Genaues von der FK