Kriegt meine Freundin beim Erstauszug i-eine

… Unterstützung

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich werden zum 01.08
eine Wohnung mieten.

Bisher haben wir zusammen in meinem Elternhaus gelebt.

Da sie noch nicht berufstätig ist, stell ich mir die Frage, ob sie in i-einer Weise Unterstützung beantragen kann.

Ich für meinen Teil bin berufstätig und daher bezweifel ich, dass sie i-eine Hilfe beantragen kann.

Wenn es jedoch der Fall ist…wo und wie…?

Im Voraus schonmal vielen Dank…

Gruß

Rio

Es ist schwer ersichtlich, warum Ihre Freundin bisher mit Ihnen zusammen bei Ihren Eltern gewohnt hat, wenn sie noch keine Ausbildung absolviert hat. Ist sie noch Schülerin? Dann sollte sie wohl eher bei den Eltern wohnen, wo vermutlich ihr Unterhalt gesichert wäre. Wenn all dies nicht möglich ist: bitte nachfragen beim zuständigen Sozialamt, welche Unterstützung möglich ist. Fragen Sie am besten v o r Sie eine gemeinsame Wohnung gefunden haben.
Alles Gute

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich werden zum 01.08
eine Wohnung mieten.

Bisher haben wir zusammen in meinem Elternhaus gelebt.

Da sie noch nicht berufstätig ist, stell ich mir die Frage, ob
sie in i-einer Weise Unterstützung beantragen kann.

Ich für meinen Teil bin berufstätig und daher bezweifel ich,
dass sie i-eine Hilfe beantragen kann.

Wenn es jedoch der Fall ist…wo und wie…?

Im Voraus schonmal vielen Dank…

Gruß

Rio