Kriminalhauptkommissar A15 --> Kann das sein?

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage! Kann es sein, dass ein KHK nach A15 besoldet wird? Nach meinem Dafürhalten ist HK A11 bzw. max A12 und der / die erste A13 gehobener Dienst!

Habe auf der Fortbildungen einen Polizisten kennengelernt, der behauptet, dass er A15 sei und nach Recherche habe ich erfahren, dass er KHK ist!

VG und Danke!

D-T

Hallo,

das kann alles und nichts bedeuten. Was genau spricht denn dagegen, dass er PD ist?

Schöne Grüße

MM

Nun er kann eigentlich nur das eine oder das andere sein … :wink:

ODER es ging um das Nettogehalt an sich - da entspricht das Gehalt eines KHK (A12 gD) mit allen polizeilichen Zuschlägen und der freien Heilfürsorge (also ohne mehrere 100€ mtl. für eine zusätzliche PK für den Teil, den die Beihilfe nicht trägt) ca. dem A15 der Verwaltungslaufbahn …selbst dann wenn sie in der reinen Verwaltung eingesetzt werden

Gruß h.

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Hallo,

Jaja, die Stange und der Nebel.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Er hat gelogen.
Die Recherche ist „falsch“.
Es ist „ganz anders gemeint“.

Bevor der/die Fragesteller/in nicht mit weiteren Informationen kommt, ist alles nur Spekulation.

Gruß
Jörg Zabel

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Ein Kriminalhauptkommissar wird in alller Regel nach A12 besoldet.