Guten Tag,
ich habe mal gehört, dass man mit Firmen/Organisationen die im Verdacht stehen in kriminelle Machenschaften verwickelt zu sein nicht unterstützen darf. Man darf sie weder finanziell noch informell unterstützen oder sich sonst wie an ihnen beteiligen. Bei Zuwiderhandlung würde man sich strafbar machen.
Das basiert auf Hörensagen.
Entspricht dies der Wahrheit? Entspricht dies teilweise der Wahrheit? Oder nur unter bestimmten Voraussetzungen? Oder ist es schlichtweg eine Lüge/Mythos? Gilt dies nur wenn offene Verfahren an Gerichten an diese Firma anhängig sind?
Eine Quelle mit Paragraph wäre eine feine Sache falls es stimmt.
Es geht um das theoretische Beispiel, dass ich/jemand einen Kaufvertrag über einen etwas teureren Gegenstand abschließen möchte.
MFG
Hallo,
also grundsätzlich Bedarf es hier keinem eigenem Gesetzesparagraphen
Es ist allgemein verankert, das sich der Bürger an die Rechtsvorschriften des Staates zu halten hat und damit ist natürlich die Interaktion mit kriminellen Firmen untersagt! Tut man das nicht trägt der jenige zumindesten die Mitschuld am Gesetzeswidrigem handeln.
Aber es ist mir kein Paragraph bekannt, der es einem Bundesbürger verbietet bei Firmen einzukaufen bzw. mit denen zu handeln, nur weil sie verdächtig sind etwas illigales zu tun. Heutzugtage kommt man schneller in Betrugsverdacht als es einem lieb ist, ich mein unzufriedener Kunde und bum steht das Gewerbeamt vor der Tür und der Ruf wird in den Schmutz gezogen…
Grundsätzlich sollte man bei schweren Verdachtsfällen natürlich davon absehen dort zu kaufen, aber es gibt kein Verbot, so lange wie das Geschäft nicht von Amtswegen geschlossen wird! Man würde sich höchstens des gutgläubigen Erwerbs „schuldig“ machen, sofern man nicht wusste ob es sich um illegal beschaffte Ware handelt 
also grundsätzlich Bedarf es hier keinem eigenem
Gesetzesparagraphen
O doch, insbesondere macht man sich ohne Paragrafen nicht strafbar, Art. 103 II GG, § 1 StGB.
und damit ist natürlich die Interaktion mit kriminellen Firmen
untersagt!
Nirgendwo steht, dass man mit kriminellen Firmen, was auch immer das sein soll, nicht interagieren darf. Man darf auch mit einem Mörder reden oder einen Dieb heiraten.
Tut man das nicht trägt der jenige zumindesten die
Mitschuld am Gesetzeswidrigem handeln.
Nein. Den Begriff Mitschuld gibt es im Strafrecht übrigens sowieso nicht.
Aber es ist mir kein Paragraph bekannt, der es einem
Bundesbürger verbietet bei Firmen einzukaufen bzw. mit denen
zu handeln, nur weil sie verdächtig sind etwas illigales zu
tun.
Eben.
Heutzugtage kommt man schneller in Betrugsverdacht als es
einem lieb ist, ich mein unzufriedener Kunde und bum steht das
Gewerbeamt vor der Tür und der Ruf wird in den Schmutz
gezogen…
?
Grundsätzlich sollte man bei schweren Verdachtsfällen
natürlich davon absehen dort zu kaufen, aber es gibt kein
Verbot, so lange wie das Geschäft nicht von Amtswegen
geschlossen wird! Man würde sich höchstens des gutgläubigen
Erwerbs „schuldig“ machen, sofern man nicht wusste ob es sich
um illegal beschaffte Ware handelt 
Wie vertragen sich die Begriffe Gutgläubigkeit und Schuld wohl…?
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