Kriminelle Taten unter Alkoholeinfluß

Hallo Spezialisten,

gerade habe ich wieder einen Bericht über gewalttätige Übergriffe auf ausländische Mitbürger unter Alkoholeinfluß gesehen (BR3).

Die Täter erhalten wahrscheinlich mildernde Umstände wg. diesem Alkoholeinfluß.

Mir geht langsam der Hut hoch!

Mal abgesehen davon, daß Gewalttätigkeiten auf Mitmenschen an sich schlimm genug sind, jetzt sind die Täter allein schon dadurch weniger belastet, daß sie sich die Kutte vollgesoffen hatten!

Kann ich mir auch die „runden Schuhe“ anziehen und einer mir unliebsamen Person (mir fallen da auf Anhieb einige ein) einfach so eine auf die Zwölf geben, ohne größere Konsequenzen befürchten zu müssen?

Kann ein Autofahrer auch auf diese sog. mindere Schuldfähigkeit berufen, wenn er mit 3,2 Promille mit seinem PKW über die Straße eiert?

Ich fasse es nicht!!

gruss moritzbock

gerade habe ich wieder einen Bericht über gewalttätige

Übergriffe auf ausländische Mitbürger unter Alkoholeinfluß
gesehen (BR3).

Die Täter erhalten wahrscheinlich mildernde Umstände wg.
diesem Alkoholeinfluß.

Mir geht langsam der Hut hoch!

Mal abgesehen davon, daß Gewalttätigkeiten auf Mitmenschen an
sich schlimm genug sind, jetzt sind die Täter allein schon
dadurch weniger belastet, daß sie sich die Kutte vollgesoffen
hatten!

Kann ich mir auch die „runden Schuhe“ anziehen und einer mir
unliebsamen Person (mir fallen da auf Anhieb einige ein)
einfach so eine auf die Zwölf geben, ohne größere Konsequenzen
befürchten zu müssen?

Kann ein Autofahrer auch auf diese sog. mindere
Schuldfähigkeit berufen, wenn er mit 3,2 Promille mit seinem
PKW über die Straße eiert?

Ich fasse es nicht!!

Hallo Moritzbock!!
Es hilft alles nichts, wir müssen das ertragen! Es ist nun mal so, die Täter sind immer besser behandelt als die Opfer.

Ein Täter der eine Frau vergewaltigt bekommt sofort psych.Behandlung. Und die Vergewaltigte??? Na drei mal darfst du fragen…

Man kann nichts dagegen tun

Eine trauriges Zwergerl

Hallo Moritzbock!!
Es hilft alles nichts, wir müssen das ertragen! Es ist nun mal
so, die Täter sind immer besser behandelt als die Opfer.

Ein Täter der eine Frau vergewaltigt bekommt sofort
psych.Behandlung. Und die Vergewaltigte??? Na drei mal
darfst du fragen…

Man kann nichts dagegen tun

Eine trauriges Zwergerl

Hallo Zwergel,

warum muss ich das ertragen?

Wieso müssen vergewaltigte Frauen sich vorwerfen lassen, sich durch ihre bloße Anwesenheit oder aufgrund ihrer Kleidung oder ihres Verhaltens ein Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein,

wieso müssen Mitbürger mit anderer Hautfarbe, anderer Religion (jetzt wohl sehr aktuell!) belegen, nichts mit der Terror-Vereiningung Osama Bin Ladens zu tun zu haben (auch schon in meiner Firma vorgekommen - intern, der Betriebsrat weiss noch nix davon)?

Ich war zwar in meiner Jugend auch nicht immer friedliebend, habe aber immer mit Erfolg versucht, meine Meinung „verbal“ durchzusetzen.

Das ist mir bis heute (30 Jahre nach meiner Puberät) immerwieder gelungen.

Ich bin nun wirklich kein „Frauenversteher“ oder „Warmduscher“, aber Gewalt jeglicher Art an Mitmenschen lehne ich grundsätzlich ab.

Dazu gehört auch ein eventueller „Vergeltungsschlag“ der USA und ihrer Verbündeter gegen ein islamisches Land.

Meiner Meinung nach wäre jetzt endlich mal die Zeit reif für einen umfassenden „Dialog der Kulturen“, wie`s der Papst gerade vorgemacht hat (obwohl ich eigentlich „Heide“ bin, finde ich dessen Versuch, eine Eskalation zu verhindern, nicht schlecht).

naja, wohl abgeschweift - aber irgendwie hat´s miteinander zu tun

gruss moritzbock

Die gibt es…

Hallo Spezialisten,

gerade habe ich wieder einen Bericht über gewalttätige
Übergriffe auf ausländische Mitbürger unter Alkoholeinfluß
gesehen (BR3).

Die Täter erhalten wahrscheinlich mildernde Umstände wg.
diesem Alkoholeinfluß.

Das kommt auf den trunkenheitsgrad an, ist aber möglich.

§ 323a StGB Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische
Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft,
wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und
ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches
schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Das wäre der richtige § bei absoluter Schuldunfähigkeit, also bei (ich glaube das wars) mehr als 3,0 Prom.
Er nutzt aber so richtig nur was, wenn das Strafmaß Normalerweise über 5 Jahren liegen würde.

Mir geht langsam der Hut hoch!

Mal abgesehen davon, daß Gewalttätigkeiten auf Mitmenschen an
sich schlimm genug sind, jetzt sind die Täter allein schon
dadurch weniger belastet, daß sie sich die Kutte vollgesoffen
hatten!

Naja irgendwo ist es nun mal so, das man in diesem zustand nicht so gut weiß was man tut.

Kann ich mir auch die „runden Schuhe“ anziehen und einer mir
unliebsamen Person (mir fallen da auf Anhieb einige ein)
einfach so eine auf die Zwölf geben, ohne größere Konsequenzen
befürchten zu müssen?

Nein, wenn Du dich vorsätzlich besäufst um dann die Tat auszuführen, wäre das sog. actio libera in causa. Hier wird der Täter so bestraft, als wäre er nüchtern, da er den Tatentschluß ja schon vor dem Suff gefasst hat.

Kann ein Autofahrer auch auf diese sog. mindere
Schuldfähigkeit berufen, wenn er mit 3,2 Promille mit seinem
PKW über die Straße eiert?

Ja. Dann gilt der obige §. Und die Pappe bist Du trotzdem los.

Ich fasse es nicht!!

Naja, das ist ja nicht neu. Ich finde das auch nicht schön, auch die Art wie bei uns Täterschutz vor Opferschutz betrieben wird.

Ich sage dazu nur: Schillpartei
Ich würde die sofort wählen, auch wenn ich mir im klaren bin, das die außer innerer Sicherheit nix aufm Parteiprogramm haben, aber das würde oder wird wohl andere Parteien aufhorchen lassen, damit dieses Tätergestreichel und bei uns mal langsam ein Ende hat.

M.

traurig zustimm
grüss dich Zwergerl

Christel

Hallo mike,
wenn ich Dir auch bei den meisten Deiner Postings zustimme, aber die Schill Partei wird diese Probleme nicht lösen. Schill kennt keine Verhältnismäßigkeit. Irgendwo ist er auch ein Extremer, halt zur anderen Seite hin. Aber Augenmaß kann man ihm nicht zubilligen. Als Politiker ist er einfach zu extrem, was er auf der einen Seite vielleicht geraderückt, macht er durch die Einseitigkeit auf der anderen kaputt. Der ist, glaube ich wirklich keine gute Wahl.
Nochmals zustimmen muß ich Dir aber beim Täter - Opferschutz. Das liegt wirklich im Argen. Gibt es eigentlich keine demokratischere Partei die da mal für Verhältnismäßigkeit sorgen kann? fragt sich elmore

Ist auch nur meine ganz perönliche Meinung…

Hallo mike,

.

Das liegt wirklich im Argen. Gibt es eigentlich keine
demokratischere Partei die da mal für Verhältnismäßigkeit
sorgen kann?

Demokratisch sind sie ja - sonst würde man sie ja verbieten, bzw. von LFV beobachten lassen.
Und wie gesagt, das die Einseitig sind weiß ich auch - da bringt die „Protestwahl“ weningstens was, sie schadet keinem die die Schills sind nicht rechts o. links und die anderen wissen was der Bürger mit Nachdruck wünscht. Aber das ist ne reine Meinungsfrage und gehört eh nicht in dieses Brett

Gruß,

M.

Hallo,

die Richter haben aber die Möglichkeit, den Fall „actio libera in causa“ anzunehmen. Der Täter hat sich dann quasi absichtlich in einen Rauschzustand zum Zweck der Strafabwendung versetzt. Das ist auch strafbar.

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hoyer/…

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Mir fällt dazu immer
Walter Moers ein der wie folgt schreibt:
ALKOHOL
Alkoholiker sind die Handwerker unter den Drogenabhängigen. Der Alkohlrausch ist der einzige Rausch, den man schichtweise hochziehen kann wie eine Backsteinmauer. Einmal errichtet, bildet er einen soliden Schutzwall gegen das Elend der Welt, gegen Schmerz, Not und Frauenblusen mit Männernamen. Alkohol beseitigt außerdem nicht nur unnötige Hemmungen und moralische Bedenken, er schränkt auch noch die Schuldfähigkeit ein: Schlachten Sie ruhig Ihre Familie mit dem Schlagbohrer ab, häuten Sie einen Polizisten mit einem Käsehobel oder […] - aber genehmigen sie sich vorher um Gottes Willen eine Flasche Reißchnaps, dann kommen Sie mit ein paar Monaten auf Bewährung davon

Ist es nicht?

ciao Armin

Dazu gehört auch ein eventueller „Vergeltungsschlag“ der USA
und ihrer Verbündeter gegen ein islamisches Land.

Oh, oh, oh!!!
Was glaubst du, was ich mir in der Firma anhören mußte, als ich sagte:„Bin neugierig, wieviele Menschen sich „solidarisch“ dann
mit den Afghanen erklären und auch auf die Strasse gehen und Lichter samt Blumen niederlegen, wenn es „los geht“. Denn! Bei einem Angriff (was ich nun ja hoffe, es geschieht nicht) würden bei Gott wirklich die unschuldigsten der Unschuldigen getroffen.“
Schon alleine wie man in den Medien sah, wie die Flüchtlinge mit Stöcken!! wie Vieh wieder zurück getrieben werden…es zerreißt einem wahrlich das Herz.
Aber bei diesen Leuten kann man sich ja keine „Profit“ erwarten…da schauen wir lieber weg…

Ein schönes Wochenende
…mit der Hoffnung, dass „nichts passiert“

s´Zwergerl
wäre jetzt endlich mal die Zeit reif für

einen umfassenden „Dialog der Kulturen“, wie`s der Papst
gerade vorgemacht hat

Meiner Persönliche Meinung::
Ich halte nichts von Religionen, sorry!
Geschehen nicht schon seit dem unsere Welt sich erinnern kann, Religionskriege??? Egal unter welchem „Deckmäntelchen“??

Sieh doch nur nach Irland, ist es nicht traurig, dass Kinder unter Polizeischutz zur Schule gehen müssen. UND hier geht es um Religionen die wir „angeblich“ verstehen!!
Den Islam ja „nicht“
Es tut mir leid, wenn´s jetzt ein bißerl lang geworden ist, aber bei diesem Thema da gehn mit mir sozusagen „die Pferde“ durch.

Also nochmals
baba
s´Zwergerl

Meine Antwort geht weiter, habe ich übersehen, weniger Abstand zu halten
Gruß
s´Zwergerl

Hi!

warum muss ich das ertragen?

Ich war zwar in meiner Jugend auch nicht immer friedliebend,
habe aber immer mit Erfolg versucht, meine Meinung „verbal“
durchzusetzen.

Das ist mir bis heute (30 Jahre nach meiner Puberät)
immerwieder gelungen.

Dazu gehört auch ein eventueller „Vergeltungsschlag“ der USA
und ihrer Verbündeter gegen ein islamisches Land.

Jetzt hast du deinem Ärger Luft gemacht und was ändert sich??
Wie oder was willst DU tun damit die USA nicht Afghanistan angreifen? Was ändert ein Zetern hier?

Ich bin jetzt nicht der Meinung, daß man alles über sich ergehen lassen soll, aber es gibt Größen an denen der Einzelne zerbricht.
Und den Gesetzgeber oder den USA kratzt es gar nicht was du als einzelnes „Würstchen“( allgemein gemeint) denkst.

Deswegen müssen wir wohl gewisse Dinge ertragen

ciao Armin

Hi,

aber wie will man denen das nachweisen, wenn sie sich diesbezueglich nicht vorher jemandem offenbart haben.
Jeder kann sich ab der Volljaehrigkeit dicht machen,
ohne dies vorher anmelden zu muessen. Da ist ja das
Problem. Vor einem englischen Gericht wirde ein Richter
niemals ein Urteil auf Grund einer Annahme faellen.

Wir besprachen erst kuerzlich - im Studium - die „zweifelhafte
Bewertung“ (dubious evaluation) - ich weiss nicht, ob dies
nach deutschem Recht eine Groesse ist. Dort ging es um die
staatsanwaltliche Antragstellung auf Freiheitsentzug zur Bestrafung einer Vergewaltigung, die vor dreizehn Jahren stattfand, jedoch erst vor einem halben Jahr zu Anzeige gebracht
wurde.
Der Beklagte bestritt, es habe sich um eine Vergewaltigung gehandelt, da er und die Erheberind der Strafanzeige sich im
Vollrausch befanden und in einer eheaehnlichen Gemeinschaft lebten - also Bett und Boerse teilten. Die Frau wandt ein, sie habe sich zwei Tage vor der Vergewaltigung von ihrem Lebensgefaehrten getrennt und teilte das Bett mit ihm nur noch aus Sachzwaengen. Sie erleuterte, dass ihr damaliger Partner zur Gewaltaetigkeit neigte und bereits mehrmals - zu Glueck erfolglos - versucht hatte, den Beischlaf unter der Androhung von koerperlicher Gewalt zu erzwingen. Da sie zum vermeintlichen Tatzeitpunkt jedoch auf Grund des Alkoholgenusses nicht in der Lage war, sich ausreichenden Selbstschutz zu geben, kam es zum „forced intercourse“. Sie konnte ausserdem Zeugen erbringen, die die „fehlgeschlagenen“ Vergewaltigungsversuche bestaetigen konnten, allerdings nur auf Grund akustischer Bemerkung der damaligen Vorgaenge. Der Richter nahm dies zum Anlass der „dubious evaluation“ und verurteilte entsprechend dem Mass zu 10 Jahren wegen mehrfachigem Vergewaltigungsversuch, sowie 10 Jahren wegen erheblicher Koerperverletzung und Vergewaltigung unter Alkoholeinfluss. Total: 20 Jahre. Die Urteilsbegruendung enthielt u. a. die Bemerkung der Glaubwuerdigkeit der Zeugen, sowie die der Nebenklaegerin und Zeugin der Anklage. Das Resultat der Revisionsverhandlung (so heisst es glaube ich in Deutschland): Straffreiheit - Freispruch. Wiederherstellung der Ehrenwuerde, sowie Schadenersatz fuer wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Schaden durch den abgegoltenen Freiheitsentzug.
Begruendung: Indizeinlast in sich zwar schluessig und erzeugt einen nachvollziehbaren Tathergang, Beweislast jedoch nicht vorhanden. Mit anderen Worten: zwar geben alle Indizien her, dass er es gewesen sein koennte, allerdings kann es sich auch um Zufaelle und Fehlinterpretationen gehandelt haben, die dem Angeklagten - im Falle der Bestaetigung des Ersturteils -unrechtens zum Nachteil ausgelegt wuerden. Irgenwo grundsaetzlich ja auch richtig, aber irgendwo muss IMHO die Blauaeugigkeit auch mal vergessen werden.

Viele Gruesse, tigger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Spezialisten,

gerade habe ich wieder einen Bericht über gewalttätige
Übergriffe auf ausländische Mitbürger unter Alkoholeinfluß
gesehen (BR3).

Die Täter erhalten wahrscheinlich mildernde Umstände wg.
diesem Alkoholeinfluß.

Hallo Moritzblock,

das wäre sicherlich nicht erforderlich. Immerhin gibt es den Tatbestand des Rausches, der wenn jemand anfällig ist für Alkohol durchaus gegen den Täter verwendet werden kann. Besser wäre es jedoch, doe Wohlstandsdroge Alkohol wie Drogenkonsum zu behandeln. Letztlich ist der Schaden durch Alkohol erheblich höher als alle restlichen Drogendelikte insgesamt Schaden verursachen. Leider wird sich nichts ändern, solange die Säufer überall sitzen.

Grüsse Günter

Nein, wenn Du dich vorsätzlich besäufst um dann die Tat
auszuführen, wäre das sog. actio libera in causa. Hier wird
der Täter so bestraft, als wäre er nüchtern, da er den
Tatentschluß ja schon vor dem Suff gefasst hat.

stimmt so nicht. bestraft wirst du dann wegen der fahrlässigen oder vorsätzlichen volltrunkenheit und zwar zu einer höchststrafe von fünf jahren. die strafe wegen volltrunkenheit darf aber nicht die strafe übersteigen, an deren stelle sie ( wegen der schuldunfähigkeit) tritt!