Krimineller Kardinal?

Hallo,

Hatte letztens bei Stefan Raab gesehen…(ich weiss dass es nicht unbedingt eine seriöse quelle ist, aber muss stimmen, da offiziell er ja nicht lügen erzählen dürfte).

Einer von den italienischen Kardinälen wäre wegen Steuerhinterziehung und Zinswucher und noch anderen Dingen angeklagt gewesen.

In jedem Fall wäre er gerichtlich verurteilt worden zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung.

Dementsprechend würde der nicht als Nachfolger von Papst gehandelt.

Nur ich habe mich gefragt wie das gehen kann.

Hätte der nicht schon längst als Kardinal abgesetzt werden müssen und wenn ja wer macht das?

ALso wer trifft die ENtscheidung darüber unter welchen Umständen ein Kardinal nicht mehr Kardinal sein darf.

Hallo,
um die Fakten mal etwas genauer darzulegen: es handelt sich um Kardinal Michele Giordano, den Erzbischof von Neapel.

1998 wurde sein Bruder Mario Lucio Giordano verhaftet, weil er zusammen mit einem Angestellten der Banco di Napoli verschiedenen Kleinunternehmern der Region Kredite mit Wucherzinsen von bis zu 400 Prozent gegeben hatte. Die Kredite wurden teilweise durch Schecks des Kardinals gedeckt, gegen den daher wegen Verdachts auf Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung, Wucher und Erpressung ermittelt wurde. Kardinal Giordano machte geltend, die Schecks seien Honorare für seine Neffen gewesen, die als Architekten und Bauingenieure für die Diözese tätig gewesen seien. Diese hätten dann das Geld auf das Konto ihres Vaters eingezahlt, um diesem aus finanziellen Schwierigkeiten zu helfen.

Besonders pikant war der Fall, weil Kardinal Giordano die in Süditalien weit verbreitete Wucherkriminalität wiederholt in Predigten angegriffen hatte. Nach Schätzungen belaufen sich die jährlichen Einnahmen der Camorra aus dem Schutzgeld- und Wuchergeschäft auf ca. 4 Milliarden Euro (das Drogengeschäft bringt etwa das vierfache). Der Kardinal wurde selbstverständlich nicht suspendiert oder gar abgesetzt; im Gegentum, der Vatikan und die italienische Bischofskonferenz sprachen ihm das Vertrauen aus und der päpstliche Pressesprecher beschwerte sich öffentlich über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft - das Telefon des Kardinals war abgehört worden und zur Erzwingung der Herausgabe von Dokumenten war eine Durchsuchung der erzbischöflichen Residenz angedroht worden. Der Vatikan sah dadurch das Konkordat (den Staatsvertrag zwischen Vatikan und Republik Italien) verletzt und Ministerpräsident Romano Prodi höchstpersönlich sah sich gezwungen, öffentlich zu versichern, dass die Gesetze und die Verträge mit dem Vatikan strikt respektiert würden.

Der Kardinal wurde freigesprochen. Dass er an den Wuchergeschäften seines Bruders mitverdient hatte, war ihm nicht nachzuweisen. Dass er die eigenen Neffen (das ist wirklich klassischer Nepotismus) mit Bauaufträgen seiner Diözese versorgt hat, ist nicht strafbar und die Kirche hat es offensichtlich nicht weiter gestört …

Seither wurde gegen Kardinal Giordano erfolglos wegen Steuervergehen ermittelt. 2002 kam es dann wegen Verstoßes gegen das Baurecht zu einer Haftstrafe von vier Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Aus einem Artikel der Berliner Zeitung (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/…) noch folgendes Schlaglicht:
_„So ist es nun mal“ - in diesem Ausruf, begleitet von einem Schulterzucken, bündelt sich die Resignation vieler Neapolitaner. […] Die staatlichen Hilfsgelder nach dem Erdbeben von 1980 flossen ins „System“, die Subventionsgelder sowieso, die öffentlichen Bauarbeiten wurden an Strohfirmen der Camorra vergeben.
[…]
Einer, der sich dagegen wehren wollte, ist Don Luigi Merola, Pfarrer von Forcella, dem „verdammten Quartier“ in Neapels Altstadt, der Hochburg des Clans Giuliano.

Don Luigi, 31, zelebrierte Ende März eine große Trauerfeier für Annalisa Durante und wurde dafür landesweit bekannt. Das 14-jährige Mädchen war im Kreuzfeuer zweier Clans getötet worden. Annalisas Tod wühlte Neapel auf. Ein Abkömmling der Familie Giuliano, selber erst zwanzig, hatte sie als Schutzschild missbraucht, vor sich her geschoben, bis eine Kugel sie am Kopf traf.

Don Luigi appellierte an die Neapolitaner, sie mögen endlich aufstehen gegen die Camorra, rebellieren. Doch Michele Giordano, Kardinal und Erzbischof von Neapel, sah das anders: Er sei Seelsorger und kein Polizist, ermahnte ihn der Obere._

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo,

ALso wer trifft die ENtscheidung darüber unter welchen
Umständen ein Kardinal nicht mehr Kardinal sein darf.

Ein Kardinal wird ausschließlich vom Papst ernannt („kreiert“) - und zwar auf Lebenszeit. Ich habe auf die Schnelle keinen Hinweis darauf gefunden, daß einem Kardinal die Kardinalwürde durch den Papst wieder entzogen worden wäre. Ich könnte mir vorstellen, daß das so auch gar nicht möglich ist.
Eine Möglichkeit des Papstes ist es aber, den Kardinal zu Exkommunizieren, womit natürlich auch seine Priesterweihen und der Kardinalstitel nichtig wären. Das geht aber freilich weder wegen Steuerhinterziehung, Baurechtsvergehen noch sonstigen rein weltlichen Vergehen.

Gruß
L.

Hallo Sina,

sieh die Sache mal ein bißchen einfacher. Die Kirche ist ein Machtinstrument, ähnlich einer Regierung.
Bei der deutschen Regierung gab es auch einige Fälle in dieser Art. Lambsdorff war da glaub ich.
Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.

Gruß Norbert

Hallo,

Ein Kardinal wird ausschließlich vom Papst ernannt („kreiert“)

  • und zwar auf Lebenszeit. Ich habe auf die Schnelle keinen
    Hinweis darauf gefunden, daß einem Kardinal die Kardinalwürde
    durch den Papst wieder entzogen worden wäre. Ich könnte mir
    vorstellen, daß das so auch gar nicht möglich ist.

Natürlich ist das möglich - der Papst ist in seinen Entscheidungen durch nichts und niemanden eingeschränkt. Der verstorbene Pontifex hat einen Bischöf abgesetzt. Nein, nicht Krenn natürlich, der wurde nur gebeten, zurückzutreten - sondern den Bischof von Evreux Gaillot, der sich für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von sozial Benachteiligten, Obdachlosen und Aidskranken durch die Kirche eingesetzt hatte. Warum sollte er nicht in gleicher Weise auch einen Kardinal absetzen können?

Einen direkten Belg habe ich momentan auch nicht parat, aber einen indirekten, nämlich die apostolische Konstitution Universi Domici Gregis von 1996. Abschnitt 36 lautet:

_"Ein Kardinal der Heiligen Römischen Kirche, wenn er im Konsistorium öffentlich kreiert wurde, hat damit aufgrund der in Nr. 33 dieser Konstitution bestimmten Norm das Recht, den Papst zu wählen, auch wenn ihm noch nicht das Birett aufgesetzt und der Ring ihm noch nicht überreicht wurde und er den Eid noch nicht geleistet hat.

Dieses Recht haben jedoch nicht Kardinäle, die rechtmäßig abgesetzt wurden oder mit Zustimmung des Papstes auf die Kardinalswürde verzichtet haben. Außerdem darf das Kardinalskollegium während der Sedisvakanz diese nicht wieder aufnehmen oder rehabilitieren."_

Freundliche Grüße,
Ralf

2 „Gefällt mir“

Hallo Sina,

Für Diskussionen in Rom sorgt auch der Meditationstext der Kreuzwegprozession, den der deutsche Kardinal Joseph Ratzinger geschrieben hat. In ungewöhnlichen harten Worten kritisierte er darin den Zustand der Kirche und Fehlverhalten von Gläubigen und Priestern. Unter anderem heißt es in einem der Gebetstexte: „Das verschmutzte Gewand und Gesicht deiner Kirche erschüttert uns, …wir selber sind es doch, die sie verschmutzen“.
In italienischen Zeitungen wird dies als offener Angriff des Kurienkardinals auf Priester interpretiert, die in den vergangenen Jahren den Ruf der Kirche beschädigt haben - zum Beispiel durch Skandale um sexuellen Missbrauch von Kindern. (quelle 27.03.05 Tagesschau.de)
Gruß
Markus

doch ein Beleg
Hallo Ralf,

die Vermutung, die ich ja auch nur ganz vorsichtig und als solche gekennzeichnet geäußert habe, hatte ich aus einer historischen Überlegung. Wenn ein Papst einen Kardinal so einfach abberufen kann, dann wäre es zu Zeiten, da der Papst ja noch hohe weltliche Macht hatte, doch gut möglich gewesen, daß ein Papst, um seine Nachfolge beispielsweise für seinen Sohn (Das mit dem Zölibat für den Papst ist ja auch nicht immer Standars gewesen) zu sichern, einfach alle Kardinäle entlassen hätte außer ein paar wenigen, deren Loyalität außer Zweifel stand.
Aber gut, dein Textbeleg it überzeugend. Wobei mir dabei nicht ganz klar ist, was „wieder aufnehmen“ bedeuten soll. Da die Kardinäle ja selbst keinen Kardinal ernennen können, wäre dieser Hinweis doch vollkommen irrelevant, wenn ein „abgesetzter“ Kardinal genauso wäre, wie jemand, der nie zum Kardinal ernannt worden wäre.
Vielleicht werden ihm im Zweifelsfall auch nur die Privilegien entzogen… Vermutlich wird sowas von jedem Papst, der etwas derart seltenes plant vorher nochmal exakt festgelegt.

Warum sollte er nicht in gleicher Weise auch
einen Kardinal absetzen können?

Nun, hat er dem angesprochenen Bischof nur die Diozöse entzogen oder die Weihe abgesprochen. Ersteres ist ja in erster Linie ein kirchlicher Verwaltungsvorgang - so wie man einen Minister absetzt oder einen Landrat, letzteres hingegen eine ziemlich krasse Maßnahme, die sich vermutlich nicht leicht rechtfertigen ließe?
Sind Sakramente überhaupt widerruflich? Gilt ein Exkommunizierter als ungetauft? Ich glaube nicht, hab mich aber noch nie damit befaßt.

Gruß
L.

Hallo L.,
ich hatte da selbst, wie ich mittlerweile gesehen habe, Äpfel mit Birnen verglichen. ‚Bischof‘ ist eine Weihestufe, ‚Kardinal‘ eine Rangstufe. Kompliziert … ist wohl eher ein Thema für Kirchenrechtler.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo,

naja, es erschüttert doch auch, oder? Den Geistlichen wird oft vorgeworfen, Fehler nicht einzugestehen - hier wird es mal gemacht…

Gruß
Christian