Untermieter von 2 Zimmern eines von mir selbstbewohnten Einfamilienhauses wurde wegen Mietrückstand im Okt. 2011 laut Sonderkündigungsrecht § 573a BGB rechtsmäßig gekündigt. Das Einschreiben wurde vom Mieter ignoriert und abgelehnt. Es wurden seither keine Miete, sowie Strom und Heizkosten mehr bezahlt. Strom wird vom Mieter von Morgens bis Abends durch laufenden Fernseher, Computer usw. in dreifach so hoher Menge genutzt, wie in unserem drei Personenhaushalt. Das haben wir während unserer Abwesenheit, per Zählerstand ermittelt. Mieter zahlt geringe Pauschale incl. den Nebenkosten, da es keinen separaten Zähler gibt und der Strom somit über uns läuft. Mieter betritt unsere Räumlichkeiten und nützt eine Räumlichkeit, für die er einmal einen Schlüssel zu kurzen Nutzung erhielt und diesen trotz nach schriftlicher Aufforderung zur Herausgabe, nicht herausgibt. Nun droht er an handgreiflich zu werden und beleidigt mich und meine Kinder. Der Zustand ist für uns unerträglich. Die Miete werde ich ohnehin nicht mehr bekommen, da Mieter Insolvent ist und von Harz IV lebt, die Miete aber brav vom Amt kassiert. Das Amt weiß darüber mittlerweile bescheid, was mir allerdings wenig nützt. Ich muß für das Haus selbst Miete bezahlen. Nun fehlt mir die Miete und ich kann die horrende Stromrechnung nicht mehr bezahlen, vom Heizöhl mal ganz abgesehen.
Als ich ihm mal den Strom abgestellt habe, hat er in unserer Abwesenheit unsere Wohnung betreten und den Strom wieder angestellt. Beim zweiten mal, hoffte ich auf eine Wiederholung um ihn dann wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen… Da stand auch schon die Polizei vor der Tür und forderte mich auf, den Strom sofort wieder anzuschalten. Muß ich seinen Strom bezahlen??? Das kann doch nicht sein?
Wenn ich den Strom nicht mehr bezahlen kann, schaltet der Stromlieferant doch auch ab? Ist das Gesetz so, daß Ich zusehen muß wie mir und zwei Kindern jetzt wegen einem unverfrorenen Mietnomaden der Strom abgestellt wird? Darf ich dann auch die Polizei holen?
Frage: Gibt es in solchen Fällen eine Möglichkeit einer zügigen Räumungsklage, oder eine andere Alternative?
Danke vorab für Antworten