Krimineller Mieter lgnoriert Kündigung

Untermieter von 2 Zimmern eines von mir selbstbewohnten Einfamilienhauses wurde wegen Mietrückstand im Okt. 2011 laut Sonderkündigungsrecht § 573a BGB rechtsmäßig gekündigt. Das Einschreiben wurde vom Mieter ignoriert und abgelehnt. Es wurden seither keine Miete, sowie Strom und Heizkosten mehr bezahlt. Strom wird vom Mieter von Morgens bis Abends durch laufenden Fernseher, Computer usw. in dreifach so hoher Menge genutzt, wie in unserem drei Personenhaushalt. Das haben wir während unserer Abwesenheit, per Zählerstand ermittelt. Mieter zahlt geringe Pauschale incl. den Nebenkosten, da es keinen separaten Zähler gibt und der Strom somit über uns läuft. Mieter betritt unsere Räumlichkeiten und nützt eine Räumlichkeit, für die er einmal einen Schlüssel zu kurzen Nutzung erhielt und diesen trotz nach schriftlicher Aufforderung zur Herausgabe, nicht herausgibt. Nun droht er an handgreiflich zu werden und beleidigt mich und meine Kinder. Der Zustand ist für uns unerträglich. Die Miete werde ich ohnehin nicht mehr bekommen, da Mieter Insolvent ist und von Harz IV lebt, die Miete aber brav vom Amt kassiert. Das Amt weiß darüber mittlerweile bescheid, was mir allerdings wenig nützt. Ich muß für das Haus selbst Miete bezahlen. Nun fehlt mir die Miete und ich kann die horrende Stromrechnung nicht mehr bezahlen, vom Heizöhl mal ganz abgesehen.
Als ich ihm mal den Strom abgestellt habe, hat er in unserer Abwesenheit unsere Wohnung betreten und den Strom wieder angestellt. Beim zweiten mal, hoffte ich auf eine Wiederholung um ihn dann wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen… Da stand auch schon die Polizei vor der Tür und forderte mich auf, den Strom sofort wieder anzuschalten. Muß ich seinen Strom bezahlen??? Das kann doch nicht sein?
Wenn ich den Strom nicht mehr bezahlen kann, schaltet der Stromlieferant doch auch ab? Ist das Gesetz so, daß Ich zusehen muß wie mir und zwei Kindern jetzt wegen einem unverfrorenen Mietnomaden der Strom abgestellt wird? Darf ich dann auch die Polizei holen?

Frage: Gibt es in solchen Fällen eine Möglichkeit einer zügigen Räumungsklage, oder eine andere Alternative?

Danke vorab für Antworten

Leider kann ich zum rechtlichen Aspekt überhaupt nichts sagen. Sind Sie selbst Mitglied bei einem Eigentümerverband? Die haben Stellen, die Ihnen sicher weiterhelfen können. Möglichst alles protokollieren (auch Drohungen etc.)

Herzliche Grüsse und alles Gute

Hallo Ingrid,

wende dich doch mit bitte an einen Rechtsanwalt, das Thema ist mir ein bischen zu heiß. Leider werden in D ja meistens solche Mieter noch geschüzt. Also schnell zum RA.
Grüße

Hallo ingrid68, um Ihren Untermieter endgültig aus der Wohnung zu bekommen, können Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist Räumungsklage einreichen. Sie ist wohl nur eine Formsache, da ja auch Mietrückstände von über 2 Monaten vorliegen. Mit einem Schuldtitel (z.B. Vollstreckungsbescheid) können Sie auch die rückständige Miete durch Pfändung beim Wohngeldzahler beitreiben gem. $ 54/3/2a SGB1 i.V.mit § 9 Wohngeldgesetz. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. MfG Arthur

Hallo

Eine mißliche Lage.!!!
Neue Tür Schlösser und Zwischenzähler helfen wenig und bringen enorme Kosten.Eine Räumungsklage braucht Zeit und verursacht enorme Kosten für den Vermieter!!Gerichtsvollzieher und Anwalt kosten Geld.
Der Energielieferant darf dem Vermieter die Versorgungsleitung kappen.Der Vermieter darf seinem säumigen Untermieter jedoch dies nicht antun???

Ich bedaure diese Ungerechte Situation die mir in ähnlicher Weise widerfahren ist.!!!

MFG:

e.jungmann

Hallo Ingrid,

das ist ein Fall, der in Deutschlad täglich vorkommt. ich kann nur zwei Sachen empfehlen entweder den rechtlichen Weg durch einen guten Anwalt wählen - da hat aber der Mietnomade nach deutschem Recht gute Karten - oder schalte einfach ein Inkassounternehmen Deines Vertrauens ein. die sind manchmal etwas direkter. auf jeden Fall solltest Du Deinen Mieter bei www.mietgangster.de anmelden und andere Vermieter schützen.

LG
Sascha