Krippenplatz bei Ausbildung

moin
Bekannte ein Kind lebt alleine mit Kind.
Sie möchte jetzt eine Lehre beginnen und möchte das Kind in eine Krippe geben, ARge sagt das sie diesen Platz nicht bezahlen und nur mit dem Ausbildungsgeld funktioniert das nicht.
Kind ist ein Jahr alt.
Ist die Arge verpflichtet dies zu tun?
danke für die Antwort

leider kann ich darüber keine Auskunft geben

Weiß ich nicht genau, sorry. Sie soll zum Jugendamt gehen und nach Tagesmüttern suchen, die zahlt der Staat. Oder eine vorschlagen, die wird geprüft und dann staatlich vergütet (nach Prüfung) In dem Alter ist 1:1 Betreuung sowieso besser.
LG, Andi

Hallo,
der Arbeitgeber ist natürlich nicht verpflichtet so etwas zu übernehmen. In solchen Fällen übernimmt meines Wissens das Jugendamt eine Finanzierung. Dort mal bitte anfragen. Dann selber den Krippenplatz organisieren.
Viele Grüße
M. Kulp

Hallo,

die Arge ist nicht dazu verpflichtet, diese Kindesbetreuungskosten zu übernehmen.
Ggf. kann Ihre Bekannte Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Hier werden auch Kindesbetreuungskosten berücksichtigt.

Gruß

In der Tat ist die Arge für solche Kosten nicht zuständig. Das ist eher ein Sache des Jugendamtes.
Am Besten da noch einmal nachhaken. Vermutlich sitzen die nur zwei Türen weiter im selben Gebäude, aber reden nicht miteinander…

Viel Erfolg!

Michael

Hallo,

tut mir leid, daß ich nicht direkt auf die Frage:„Ist die Arge verpflichtet dies zu tun?“ antworten kann. Ich bin kein Experte für Arbeitslosengeld II, sondern für Ausbildung.
Allerdings kann die junge Mutter neben der Ausbildungsvergütung noch Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur beantragen.Wenn sie noch nicht über 25 Jahre alt ist, kann sie u.U. auch noch Kindergeld für sich bekommen und für das Kind natürlich auch. Mit dem Unterhalt des Kindsvaters reicht es dann vielleicht.
mfg
Hanne

Sorry, der späten Antwort,
Deine Frage macht mich ein klein wenig wütend. Na ja, um genau zu sein, ziemlich wütend.Ich kann solche Antworten der arge nicht verstehen! Dich aber auch nicht! Wie kann es sein, dass dir nur über wer-weiss-was einfällt Fragen zu stellen? Wenn ein Kind, ein Kind bekommt,ist es immer eine höchst anforderungsvolle Situation für Mutter und Kind. Gleichermaßen steht der Vater unter enormen Druck. Wir haben das Glück, in Deutschland zu leben!
Ich bin wütend, dass es in Deutschland überhaupt noch noch solche Fragen geben kann.
Vielleicht weißt du es es nicht, die arge sollte es aber wissen. Bedenklich, wenn sie ihr nicht weiterhilft. Es gibt einen kleinen Antrag beim Jugendamt (JA) auf „Antrag auf Hilfe zur Erziehung“ Krippe, später Kita, u.U. völlige Kostenübernahme durch den Staat.Das Jugendamt ist kein böser Feind!
Wendet euch bitte an das JA!
Alles liebe und viel Glück!

Wenn sie sagen sie zahlen nicht sind sie wohl auch nicht verpflichtet. Mal den Arbeitgeber fragen, Kinderbetreuungskosten können bis Schuleintritt steuerfrei erstattet werden