Hallo Röbi,
Tapeten, Heizkörper, Holzwerk sind Dinge, die in Ordnung sein müssen/sollten bei der Übergabe. Eine Ferndiagnose kann ich nun natürlich nicht stellen und letztendlich wirst du entscheiden müssen, ob die Sachen noch in gutem Zustand sind oder eben renoviert werden müssen. Vergilbte Heizkörper und Rohre sind eindeutig neu zu lackieren. Fensterrahmen natürlich nur, wenn es sich hier um Holzfenster handelt. Ansonsten wenigstens reinigen. Vielleicht hilft dir bei der Entscheidungsfindung weiter, dass alles so sein sollte, wie du es auch selbst gerne übernehmen möchtest.
Ein defekter Wasserhahn muss nicht ersetzt werden. Dagegen wäre aber beispielsweise ein Perlator (Sieb am Wasserhahn) zu ersetzen, wenn er in deiner Mietzeit entfernt worden ist. Reparaturen an Heizkörpern oder größere Schäden, muss der Vermieter beseitigen, z.B. Putz fällt von den Wänden.
Wenn die wasserfeste Tapete in gutem Zustand und zu reinigen ist, kann sie in der Küche kleben bleiben. Wenn nicht, muss sie runter. Wichtig ist hierbei allerdings auch noch, dass die Farbe halbwegs neutral ist. Knallrot ging mit Sicherheit nicht durch.
Muß ich den ganzen Teppich wegen
einem kleinen Brandloch auswechseln oder zählt das unter
„Verschleiß“.
Das kommt auf das Alter des Teppichs und den Schaden an, ob er ersetzt werden muss. Du solltest wenigstens versuchen, die Stelle so weit wie möglich (wie den Teppich überhaupt) zu reinigen.
Und wo bekomme ich Argumentationen her, wenn sich der
Vermieter quer stellt?
Das kann man dir erst dann sagen, wenn es denn so weit ist oder ich müsste überhaupt schon wissen, worauf du denn argumentieren möchtest, vorausgesetzt du bist dann auch im Recht.
Vereinbare rechtzeitig einen Übergabetermin, zu dem du selbstverständlich auch anwesend sein musst. Möglicherweise wäre es sinnvoll jemanden mitzunehmen, der Ahnung hat oder wenigstens als Zeuge dabei ist. Im Laufe der Abnahme wirst du ja mitbekommen, welche Mängel notiert werden (wenn überhaupt) und es müsste normalerweise auch ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Verlange auf jeden Fall die Zusendung eines Abnahmeprotokolls. Daraus muss dann hervorgehen, welche Mängel beanstandet wurden.
Wie bekomme ich meine Kaution
zurück, obwohl ich Recht habe?
Wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde oder ggf. beanstandete Mängel von dir noch beseitigt wurden, muss der Mieter die Kaution zurück zahlen. Dies wird er wahrscheinlich aber erst nach Erstellung der Betriebskostenabrechnung von diesem Jahr tun und das wird dann in 2002 sein. (Vorausgesetzt natürlich, du bezahlst keine „Pauschalmiete“).
Eine Homepage kann ich dir nicht empfehlen, aber da können sicherlich andere hier weiterhelfen.
Ciao
Dagmar