Kriterien lebenszeitverbeamtung

hallo expert(inn)en,

ich moechte gerne auf lebenszeit verbeamtet werden.
zur verbeamtung auf zeit hat es seinerzeit trotz asthma keine probleme gegeben.

was wird sich bei der neuerlichen amtsaerztlichen untersuchung aendern?
was sind die kriterien, welche einer lebenszeitverbeamtung
entgegenstehen?

auf grund meiner wohnorte habe ich die wahl zwischen zwei
bundeslaendern (nrw und nds). gibt es unterschiede in den
untersuchungen der gesundheitsaemter?

ueber hilfreiche hinweise wuerde ich mich sehr freuen und
bedanke mich im voraus.

joedi

Hi, du wirst in keinem Bundesland Glück haben, denn sowie du deinen Wohnsitz ( nur 1.Wohnsitz) änderst, wandern die Akten zum anderen Landkreis mit ( Gesundheitsbehörde), hängt an dir wie ne Klette.#
Mit Asthma wirst du niemals auf Lebenszeit Beamter
Einen Trick gibts,
wenn du umziehst, und dort 2. Wohnsitz anmeldest und zwischenz. Beamter auf Lebenszeit werden kannst, bevor du dort den 1 . Wons. anmeldest, könntest du alles aushebeln, das müßte natürlich vor ner neuen Untersuchung geschehen bzw. bevor die Akten evtl. an dem neuen Ort Gesundheitsamt des neuen Landkreise) landen, ist sehr schwierig, könnte aber funktionieren,
Mach dich doch mal bei nem Fachanwalt für Verwalrungsrecht schlau, wie man das genau über die Bühne zieht.
(Wenn dies Rudi liest, o weh o weh.

.Tschüß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

Hi, du wirst in keinem Bundesland Glück haben, denn sowie du
deinen Wohnsitz ( nur 1.Wohnsitz) änderst, wandern die Akten
zum anderen Landkreis mit ( Gesundheitsbehörde), hängt an dir
wie ne Klette.#

ok, iss halt so.

Mit Asthma wirst du niemals auf Lebenszeit Beamter

wieso? wo liegt der unterschied zwischen auf zeit
und auf lebenszeit?

joedi

So ein Quatsch!

Hi, du wirst in keinem Bundesland Glück haben, denn sowie du
deinen Wohnsitz ( nur 1.Wohnsitz) änderst, wandern die Akten
zum anderen Landkreis mit ( Gesundheitsbehörde), hängt an dir
wie ne Klette.#
Mit Asthma wirst du niemals auf Lebenszeit Beamter
Einen Trick gibts,
wenn du umziehst, und dort 2. Wohnsitz anmeldest und
zwischenz. Beamter auf Lebenszeit werden kannst, bevor du dort
den 1 . Wons. anmeldest, könntest du alles aushebeln, das
müßte natürlich vor ner neuen Untersuchung geschehen bzw.
bevor die Akten evtl. an dem neuen Ort Gesundheitsamt des
neuen Landkreise) landen, ist sehr schwierig, könnte aber
funktionieren,
Mach dich doch mal bei nem Fachanwalt für Verwalrungsrecht
schlau, wie man das genau über die Bühne zieht.
(Wenn dies Rudi liest, o weh o weh.

Also, das ist mit der größte Quatsch, den ich je gesehen habe!! Lohnt gar nicht näher zu kommentieren.

Zur Frage selbst: Die Frage ist, warum du als Beamter auf Zeit eingestellt wurdest. Der Normalfall einer Einstellung ist der, das der Beamte auf Widerruf eingestellt wird (während der Ausbildung). Hat z.B. der Beamte auf Widerruf bereits bei der Einstellung Asthma, steht diesem auch keine Verbeamtung auf Lebenszeit im Weg. Es handelt sich bei deiner Einstellung auf Zeit zwar um einen „Sonderfall“, der aber nicht aufgrund deiner Krankheit erfolgte. Somit ist IMO alles offen, wenn es um die Verbeamtung auf Lebenszeit geht. Es sei denn, bereits bei der Einstellung wurde auf eine spätere Verbeamtung auf Lebenszeit abgezielt. Dann steht dieser bei gleicher Erkrankung auch nichts im Weg.

Mit Lügen, Tricksen etc. kommst du zumindest nicht weiter!!! Siehe z.B. § 12 LBG NW „Eine Ernennung ist zurückzunehmen, wenn sie […] durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde.“

Um dir mal Beispiele zu nennen, die ich persönlich kenne: Die Probezeit eines Beamten wurde verlängert, weil er seit der Einstellung übergewichtig wurde. Er musste in einem halben Jahr ca. 10 kg abnehmen. Anderes Beispiel: Frau mit bereits langjährig diagnostizierter multipler Sklerose wurde eingestellt uund auch ohne Zeitverzögerung zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt!

Davon, dass du „generell“ nicht zum Lebenszeitbeamten ernannt werden kannst, kann also nicht die Rede sein. Konkrete Chancen oder Wahrscheinlichkeiten kann ich dir allerdings nicht benennen.

Gruß
Jeanny

hallo jeanny,

Also, das ist mit der größte Quatsch, den ich je gesehen
habe!! Lohnt gar nicht näher zu kommentieren.

das erleichtert mich sehr.

Zur Frage selbst: Die Frage ist, warum du als Beamter auf Zeit
eingestellt wurdest.

dies ist in meiner laufbahn © so ueblich.

Der Normalfall einer Einstellung ist der,

das der Beamte auf Widerruf eingestellt wird (während der
Ausbildung).

gibts nicht bei b,c (r,s?) laufbahnen.

Hat z.B. der Beamte auf Widerruf bereits bei der

Einstellung Asthma, steht diesem auch keine Verbeamtung auf
Lebenszeit im Weg. Es handelt sich bei deiner Einstellung auf
Zeit zwar um einen „Sonderfall“, der aber nicht aufgrund
deiner Krankheit erfolgte. Somit ist IMO alles offen, wenn es
um die Verbeamtung auf Lebenszeit geht. Es sei denn, bereits
bei der Einstellung wurde auf eine spätere Verbeamtung auf
Lebenszeit abgezielt. Dann steht dieser bei gleicher
Erkrankung auch nichts im Weg.

uebertragen wir dieses mal von a auf c, so duerfte es
bei lebenszeit und zeitverbeamtungen keine wesentlichen
unterschiede geben, insbesondere dann nicht, wenn bereits
bei der zeitverbeamtung gleiche einschraenkungen vorlagen
und die erste zeitverbeamtung keine nichterfolgte/bzw.
eine herausgeschobene lebenszeitverbeamtung war.

richtig geschlossen?

Mit Lügen, Tricksen etc. kommst du zumindest nicht weiter!!!
Siehe z.B. § 12 LBG NW „Eine Ernennung ist zurückzunehmen,
wenn sie […] durch arglistige Täuschung herbeigeführt
wurde.“

so isses.

Um dir mal Beispiele zu nennen, die ich persönlich kenne: Die
Probezeit eines Beamten wurde verlängert, weil er seit der
Einstellung übergewichtig wurde. Er musste in einem halben
Jahr ca. 10 kg abnehmen.

derartige beispiele sind mir auch persoenlich bekannt.

Anderes Beispiel: Frau mit bereits

langjährig diagnostizierter multipler Sklerose wurde
eingestellt uund auch ohne Zeitverzögerung zur Beamtin auf
Lebenszeit ernannt!

fast wie mein fall.

Davon, dass du „generell“ nicht zum Lebenszeitbeamten ernannt
werden kannst, kann also nicht die Rede sein. Konkrete Chancen
oder Wahrscheinlichkeiten kann ich dir allerdings nicht
benennen.

danke fuer die konkrete auseinandersetzung.
da ich mich ueblicherweise um andere dinge kuemmere, habe ich von diesen dingen keine ahnung und auch keine erfahrung.

gruss

joedi

Hi, du hast keine Ahnung vom Gutachterrecht, das wirst du auch nicht in die Hände bekommen.Wie du den artiklen entnimmst, wird hier einmal so und ein anderes mal so entschieden, Da z.Zt Personalüberschuß allgemein in den Verwaltungen herrscht, ist die Übernahme auf Lebenszeit bei Asthma zumindest Stufe III bis IV nicht sehr gewiß, es sei, unabkömmliche Wissenschaftler usw. und die werden möglichst auf Widerruf oder auf Zeit beamtet.
Es kommt auch drauf an, ob Leute dringend benötigt werden, welche Verlaufsformen die einzelnen Krankheiten haben und viele andere Kriterien ,Prognosen, falls erstellt werden können, Du kannst nicht pauschal sagen, der hat die und die Krankheit, der und der ist auf Lebenszeit übernommen usw. dann muß der nächste mit derselben Kranklheit auch übernommen werden.
Da liegst du falsch.
Was das verwaltungstechnische betriftt, da weißt du wohl Bescheid,
Also bitte keine Vergleiche anstellen, die sind nicht haltbar.
Tschüß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, du wirst in keinem Bundesland Glück haben, denn sowie du
deinen Wohnsitz ( nur 1.Wohnsitz) änderst, wandern die Akten
zum anderen Landkreis mit ( Gesundheitsbehörde), hängt an dir
wie ne Klette.#
Mit Asthma wirst du niemals auf Lebenszeit Beamter

Mit Lügen, Tricksen etc. kommst du zumindest nicht weiter!!!
Siehe z.B. § 12 LBG NW „Eine Ernennung ist zurückzunehmen,
wenn sie […] durch arglistige Täuschung herbeigeführt
wurde.“

Um dir mal Beispiele zu nennen, die ich persönlich kenne: Die
Probezeit eines Beamten wurde verlängert, weil er seit der
Einstellung übergewichtig wurde. Er musste in einem halben
Jahr ca. 10 kg abnehmen. Anderes Beispiel: Frau mit bereits
langjährig diagnostizierter multipler Sklerose wurde
eingestellt uund auch ohne Zeitverzögerung zur Beamtin auf
Lebenszeit ernannt!

Davon, dass du „generell“ nicht zum Lebenszeitbeamten ernannt
werden kannst, kann also nicht die Rede sein. Konkrete Chancen
oder Wahrscheinlichkeiten kann ich dir allerdings nicht
benennen.

Gruß
Jeanny

Hi, du hast keine Ahnung vom Gutachterrecht, das wirst du auch
nicht in die Hände bekommen.Wie du den artiklen entnimmst,
wird hier einmal so und ein anderes mal so entschieden, Da
z.Zt Personalüberschuß allgemein in den Verwaltungen herrscht,
ist die Übernahme auf Lebenszeit bei Asthma zumindest Stufe
III bis IV nicht sehr gewiß, es sei, unabkömmliche
Wissenschaftler usw. und die werden möglichst auf Widerruf
oder auf Zeit beamtet.
Es kommt auch drauf an, ob Leute dringend benötigt werden,
welche Verlaufsformen die einzelnen Krankheiten haben und
viele andere Kriterien ,Prognosen, falls erstellt werden
können, Du kannst nicht pauschal sagen, der hat die und die
Krankheit, der und der ist auf Lebenszeit übernommen usw. dann
muß der nächste mit derselben Kranklheit auch übernommen
werden.
Da liegst du falsch.
Was das verwaltungstechnische betriftt, da weißt du wohl
Bescheid,
Also bitte keine Vergleiche anstellen, die sind nicht haltbar.
Tschüß

Aaron, wenn hier jemand verallgemeinert, dann DU! DU hast behauptet, mit Asthma wirst du nirgenwo BaL, es sei denn du betrügst! Ich habe lediglich verschiedene Fälle aufgezählt, die ich persönlich kenne, Erfolgschancen habe ich AUSDRÜCKLICH als nicht bekannt beschrieben!

Bei den Kriterien, die du genannt hast, Verlaufsform, Ausfallzeiten etc. , gehe ich mit dir konform…ich habe ja auch lediglich gesagt, dass eine Verbeamtung auf L. nicht generell ausgeschlossen ist!

Wir sind uns mal einig (nach meinem Beitrag), und du merkst es nichmal…DU bist derjenige, der eine stark eingeschränkte Sichtweise hat!!!

Gruß
Jeanny

Hi, meine stark eingeschränkte Sichtweise ergänzt deine stark umgreifende Sichtweise.
Tschüß

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hallo ihr beiden,

danke fuer die diskussion.
ich habe die fuer mich rel. infos rausgelesen:

a) schwere, verlauf etc. der krankheit
b) dringlichkeit / notwendigkeit des bedarfes

da b) entscheidend sein wird, bin ich beruhigt.

gruss

joedi