Hallo:
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Dieser Fall ist ein Beispiel aus einem Psychologieseminar. Der Lehrer (Leiter des Seminars) erzählte, dass dieser Fall real sei und dies die Geschichte eines Betroffenen sei.
Es ist der Fall eines ausländischen Mitbürgers, der behauptet, durch sexuelle Übergriffe und dauerhafte sexuelle Belästigung verwahrlost geworden zu sein.
Bei dem Täter sei er in Abhängigkeit gewesen, weil der Täter für seinen Fall zuständig gewesen sei, in Deutschland bleiben zu können. Er war also zu dem Täter wegen Ausländerrecht und Aufenthalt in Abhängigkeit und diese Abhängigkeit sowie die Angst von ihm seien ausgenutzt worden und er sei sexuell angegriffen worden.
Er musste aber immer wieder zu dem Täter, da nach dem Angriff die Angst wegen Bleiben in Deutschland sein Leben übernommen hätte.
Das immer wieder hingehen zu dem Täter und ihn immer wieder sehen müssen haben ihn zerstört und in den Boden gerissen, so seine Schilderung. Anderseits habe er Angst um das Bleiben in Deutschland gehabt.
Nun bringt er als Nachweis für die Verwahrlosung einen Brief der Obdachlosenzentrale der Landesregierung (Dieser Brief gibt es tatsächlich. In diesem Brief sei ihm von der Obdachlosenzentrale Hilfe angeboten worden.)
Er bringt an, dass er dem Täter ausgeliefert sei und deswegen habe er Ängste gegenüber Zahnarzt entwickelt und überall, wo man ausgeliefert sei, habe er Ängste. (Der Täter sei für die Lösung der Sache Bleiben in Deutschland ein hohes Tier gewesen)
Aufgrund dessen, dass er Jahre nicht zum Zahnarzt konnte, seien seine Zähne kaputt und habe Mundgeruch und dass er immer wieder zum Täter hingehen musste, seien zwei der Hauptgründe für seine Verwahrlosung. Er habe dann schleichend keine Arbeit finden können oder Diese nicht mehr behalten können und da er keinen Aufenthaltstitel gehabt habe, konnte er sich auch nicht krank schreiben lassen, da er eine Ausweisung aus Deutschland aufgrund von Bezug der Sozialleistungen fürchtete.
Was ich hier in diesem Forum freundlich zu diesem Fall fragen wollte, ist, ob hier tatsächlich die Grundlagen einer Verwahrlosung gegeben sind? In Verbindung mit Verwahrlosung ist doch immer von älteren Menschen die Rede, dieser Herr ist aber so Mitte Ende 30.
Oder irre ich mich?
Sind denn hier die Grundlagen einer Verwahrlosung gegeben? Kann man hier davon sprechen? Ich bin skeptisch, was das angeht.
Danke
Gruß
Peter