Kritik frei äußern?

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die dass äußern von positiver oder negativer Kritik zum Beispiel im Internet, in irgendeiner Form einschränken?

Brauchen zB. Restaurant- oder Hotelkritiker eine bestimmte Erlaubnis für Ihre Tätigkeit?

Hoffe Ihr könnt mir helfen,
lg jessica

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die dass äußern von
positiver oder negativer Kritik zum Beispiel im Internet, in
irgendeiner Form einschränken?

Brauchen zB. Restaurant- oder Hotelkritiker eine bestimmte
Erlaubnis für Ihre Tätigkeit?

Nein, aber unrichtige Aussagen sind u.U. strafbar, mal abgesehen von zivilrechtlichen Ansprüchen und evtl. Verstöße gegen das UWG. Insofern sollte man fein dafür sorgen, daß die Aussagen a) richtig und b) die zugrundeliegenden Erfahrungen möglichst nachweisbar sind.

Gruß,
Christian

Nein, aber unrichtige Aussagen sind u.U. strafbar, mal
abgesehen von zivilrechtlichen Ansprüchen und evtl. Verstöße
gegen das UWG. Insofern sollte man fein dafür sorgen, daß die
Aussagen a) richtig und b) die zugrundeliegenden Erfahrungen
möglichst nachweisbar sind.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

erstmal vielen lieben Dank für deine Antwort.
Wenn man aber eine Aussage macht, wie zB: „Das Essen war versalzen“, oder „Die cola nicht kalt genug“ … Diese Aussagen können ja durchaus richtig sein, aber sind nicht zum belegen.

Grüsse
Jessica

Also ich will mal versuchen meine Meinung auf den Monitor zu bringen:
Ich vermute mal es geht um Restaurantkritik?. Folgendes Szenario: Du hast die Pommesbude von nebenan getestet und die Fritten warn versalzen und die Cola zu warm. Dann kannst DU entweder schreiben:
„Bei Ingo`s Currywagen sind die Pommes versalzen und Cola trinkt man dort wie anderst wo den Kaffee: Warm und mit einer feinen Crema!“

Oder

„Bei Ingo`s Currywagen waren die Fritten versalzen und die Cola wurde pipiwarm gereicht.“

oder noch besser

„Mir schien, dass bei Ingo`s Currywagen die Pommes nicht im Öl sondern im Salz gebadet werden. (Vielleicht ein neuer Trend: Erdäpfel in Salzkruste an einer sauce pommodoro :wink:) Auch die Cola wurde am Testtag genauso schwül wie das Wetter gereicht!“

Verstehst DU was ich meine? Du kannst einmal Deine Meinung am Testtag wiedergeben, das kann und wird dir keiner verbieten. Du kannst aber auch die Momentaufnahme des Testtages zum allgemeinen Standard erheben und dann wird es problematisch.
Hoffe geholfen zu haben!
Geh jetzt erst mal ne Portion Fritten essen und ne kalte Coke trinken :wink:

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193StGB Wahrnehmung berechtigter Interessen

Johannes

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Also ich will mal versuchen meine Meinung auf den Monitor zu
bringen:

Erst mal vielen Dank dafür!

Ich vermute mal es geht um Restaurantkritik?

Ja unter anderem

Verstehst DU was ich meine?

Ehrlich gesagt nein :-S

Du kannst einmal Deine Meinung am
Testtag wiedergeben, das kann und wird dir keiner verbieten.
Du kannst aber auch die Momentaufnahme des Testtages zum
allgemeinen Standard erheben und dann wird es problematisch.
Hoffe geholfen zu haben!

Im Prinzip ist das ganze also eine Sache der Formulierung?

Geh jetzt erst mal ne Portion Fritten essen und ne kalte Coke
trinken :wink:

Hoffe es hat geschmeckt *grins*

Anderst gesagt, du kannst es einmal als tatsache hinstellen und einmal als deine subjektive meinung. juristisch gesehen ist das ein riesen unterschied. vielleicht noch ein krasseres beispiel:
du kannst zu einem polizeibeamten sagen " Sie sind ein A*****loch!" Dann stellst du das als tatsache dar und wirst wegen beamtenbeleidigung (zu recht) verknackt! du kannst aber auch sagen: „Ich bin der meinung, sie sind ein A****loch!“ dann ist das deine meinung, die du deutlichst gekennzeichnet hast und ist somit straffrei (trotzdem nicht ausprobieren, bringt keine pluspunkte!)
jetzt klarer?
Im endeffekt, ja es ist eine frage der formulierung!

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Im endeffekt, ja es ist eine frage der formulierung!

Ok Thomas… vielen Dank für deine Hilfe… ich werde deine Argumente berücksichtigen.

Liebe Grüsse Jessica

193StGB Wahrnehmung berechtigter Interessen

Johannes

Super klasse, genau sowas hab ich gesucht…

Danke Johannes
LG Jessica