Kritische Punkte im beigefügten Mietvertrag

Hallo liebe Leute,

ich habe hier einen Mietvertrag für eine möblierte Wohnung vorliegen, der mir sehr komisch vor kommt. Mich würde einfach mal eure Meinung zu den folgenden Ausschnitten interessieren. Haltet ihr die für in Ordnung? Ich musste eher schmunzeln…

  1. "Vor Ablauf der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt an Werktagen zwischen 10 Uhr und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 Uhr und 18 Uhr mit Mietinteressenten zur Besichtigung zu betreten." (Mehr steht dazu nicht. Will der Vermieter sich rausnehmen auch alleine mit Mietern hinein zu kommen?)

  2. Zusätzliche elektrische Apparate mit hohem Stromverbrauch wie z.B. Heizgeräte, Klimageräte, Haushaltsmaschinen usw. dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters betrieben werden. Der Mieter hat die regelmäßige und fachgerechte Reinigung der Wohnung und des Bades vorzunehmen.

  3. Für Beschädigung und Bruch an den vermieteten Sachen kommt der Mieter auf. Auch Dübel, Haken oder Nägel in den Wänden gelten als Beschädigung.

  4. Die in den Mieträumen enthaltenen Einrichtungsgegenstände dürfen nicht verändert werden. Beim Auszug müssen sich alle Einrichtungsgegenstände in der gleichen Position wie beim Einzug befinden. Während der Dauer des Mietverhältnisses dürfen Einrichtungsgegenstände nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters anderweitig aufgestellt oder ausgetauscht werden.

  5. Der Vermieter ist berechtigt, sich in angemessenen Zeitabständen von der ordnungsgemäßen Benutzung der vermieteten Räume zu überzeugen.

  6. Die Räume müssen in ordnungsgemäßen und sauberen Zustand sowie frei von Ungeziefer erhalten und zurückgegeben werden. Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen. Reinigt der Mieter nicht, ist Ungeziefer vorhanden, sind Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, so ist – dem Gesetz entsprechend - § 326 BGB anzuwenden.

  7. Der Mieter ist verpflichtet, die regelmäßige Reinigung des Appartements und der Einrichtung (Toilette, Dusche, Küche, Geschirr, Kühlschrank usw.) mit handelsüblichen schonenden Reinigungsmitteln vorzunehmen. Bei Ende des Mietverhältnisses wird eine Grundreinigungspauschale von € 75,-- berechnet.

  8. Es ist bekannt und berechtigt nicht zur Mietminderung, dass vom 01.10.2012 für ca drei Wochen der Fahrstuhl wegen Sanierung nicht zur Verfügung steht.

Ich bin auf eure Meinung gespannt. Mir kommen einige dieser Punkte spanisch vor! :wink:

zum größten teil kompletter unsinn. aber wer sollte so blauäugig sein, sich auf einen derartigen vermieter einlassen? der ärger ist doch schon vorprogrammiert!

servus

bin kein Fachmann, aber solche Vereinbarungen

"_2. Zusätzliche elektrische Apparate mit hohem Stromverbrauch wie z.B. Heizgeräte, Klimageräte, Haushaltsmaschinen usw. dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters betrieben werden. Der Mieter hat die regelmäßige und fachgerechte Reinigung der Wohnung und des Bades vorzunehmen

  1. Die in den Mieträumen enthaltenen Einrichtungsgegenstände dürfen nicht verändert werden. Beim Auszug müssen sich alle Einrichtungsgegenstände in der gleichen Position wie beim Einzug befinden. Während der Dauer des Mietverhältnisses dürfen Einrichtungsgegenstände nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters anderweitig aufgestellt oder ausgetauscht werden_
    ."

oder Ähnliche dürften durchaus gültig sein, wenn sie in irgendeiner Form handschriftlich im MV niedergeschrieben wurden

also bitte etwas Vorsicht, falls man sich aufgrund der gegebenen Vorantworten in falscher Sicherheit wähnt

Individualvereinbarungen können Bestand haben, auch wenn sie in Formularverträgen nichtig wären

Gruss Schorsch

  1. „Vor Ablauf der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt an Werktagen zwischen 10 Uhr und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 11 Uhr und 18 Uhr mit Mietinteressenten zur Besichtigung zu betreten.“
    auch davon abhalten einen derartigen Mietvertrag zu unterschreiben.
    Was der VM da verlangt, widerspricht in allen Punkten der derzeitigen Rechtsprechung, die das Besichtigungsrecht des VM mit Mietinteressenten behandelt.
    MfG ramses90

Hallo,

hört sich irgend wie nach Studentenbude in einer sehr angesagten Universitätsstadt an, wo dann alles Mögliche unterschrieben wird, nur um überhaupt ein Dach über dem Kopf zu bekommen…

… und die Fluktuation sehr hoch ist.

LG