Krone Brücke Vollkeramik gebrochen

Hallo zusammen,

zu meinem Problem muss ich etwas ausholen, keine Sorge soweit auch nicht :o
Vor gut 15 Jahren ist mir ein Schneidezahn direkt an der Wurzel abgebrochen, darauf hin wurde der Rest gezogen und ich habe eine Brücke machen lassen. Vermutlich (kann ich jetzt gar nicht mehr sagen …) aus optischen Gründen alle vier vorderen Zähne überkront bzw. Brücke. Welche Technik kann ich jetzt nicht mehr sagen. Damit hatte ich über 15 Jahre lang 0,0 nix. keine Probleme!!
Vor rd. 3 Jahren nach Ffm. gezogen habe ich mit dem neuen ZA dann beschlossen, alt und nicht mehr sooo schön, also ganze ‚Konstruktion‘ neu. Vollkeramik und Brücke, als Kassenpatient Zuzahlung rd. 2.000.- Eu.

Vorgestern abends Salat (!!) gegessen und merkte plötzlich, dass etwas zwischen den Zähnen knirschte, schlecht gewaschen …? Nein es waren Stücke von der Schneidezahn(!)krone, nicht das Brückenglied, sondern ein Teil der Brückenkrone und zwar rd. EIN DRITTEL des Zahns fehlt jetzt. Ich bin eigentlich ein fröhlicher Mensch, aber gelacht habe ich seither nicht mehr
Gestern war ich bei meinem ZA, und jetzt komme ich auch zu meiner Frage: er will das FLICKEN! Erzählt mir etwas von aufrauhen und Aufbau. Ich habe erst einmal zugehört und mir einen T. geben lassen. Nachdem ich jetzt darüber nachgedacht habe, erscheint mir das ziemlich dämlich, zum einen HÄLT DAS???
Jemand Erfahrung?
Ich bin jetzt etwas über 50 und das soll bitteschön (sollte ich es in wahrsten Sinne des Wortes ‚erleben‘) noch 20 Jahre halten??

Schließt sich die nächste Frage an: das ist ja alles noch im Rahmen der Gewährleistung, er ist also in der Pflicht, aber auf der einen Seite steht mir (ggf. - ist NOCH nicht raus, aber ich wäre eh’ nicht bei ihm geblieben, denn JEDER also wirklich JEDER Besuch bei ihm ist damit verbunden, dass er UNBEDINGT zu etwas rät, dass LEIDER keine Kassenleistung wäre und ich mit 100 bis 250.- Zuzahlung rechnen müsste…) Ärger ins Haus, wenn ich nicht flicken lasse, wird er so ohne weiteres nicht neu aufbauen.
Komme ich folglich zur nächsten Frage: wenn nicht NEU, wie muss ich vorgehen?? KK und kassenärztliche Vereinigung fragen?? Gibt es da besondere Schlichtungstellen? Brauche ich einen Gutachter?? Was mache ich mit dem Sch… Zahn, so renne ich jetzt die kommenden Wochen, wenn es dick kommt Monate rum??
Ach eins noch, begründet hat er den Bruch damit, dass meine unteren Zahnreihe aufgrund der (meiner Ansicht nach leichten!) Parodontose doch jetzt ‚gewachsen‘ wären und wenn ich den Unterkiefer vorschiebe hätten die unteren Zähne mit den Kronen Kontakt, da müsste er JETZT etwas wegnehmen … Häh???
Gruß
Mikel

Hallo,

meiner Frage: er will das FLICKEN! Erzählt mir etwas von
aufrauhen und Aufbau. Ich habe erst einmal zugehört und mir
einen T. geben lassen. Nachdem ich jetzt darüber nachgedacht
habe, erscheint mir das ziemlich dämlich, zum einen HÄLT
DAS???

Es gibt 2 Möglichkeiten, die ganz gut funktionieren:

  1. Sandstrahlen mit einem speziellem Sand (nennt sich „Silikatisieren“). Dafür gibt es speziellen Geräte, dass man das im Mund machen kann
  2. Anätzen der Keramik mit Flußsäure

In beiden Fällen bildet sich ein Verbund zwischen der Keramik und dem Composite, dass zur Reparatur verwendet wird. Man erreicht trotzdem nicht die Festigkeit und Qualität der Orginalverblendung.

Jemand Erfahrung?
Ich bin jetzt etwas über 50 und das soll bitteschön (sollte
ich es in wahrsten Sinne des Wortes ‚erleben‘) noch 20 Jahre
halten??

Das kann man leider nicht beantworten, aber die einzige Alternative wäre eine Neuanfertigung der Brücke.

Schließt sich die nächste Frage an: das ist ja alles noch im
Rahmen der Gewährleistung, er ist also in der Pflicht, aber
auf der einen Seite steht mir (ggf. - ist NOCH nicht raus,
aber ich wäre eh’ nicht bei ihm geblieben, denn JEDER also
wirklich JEDER Besuch bei ihm ist damit verbunden, dass er
UNBEDINGT zu etwas rät, dass LEIDER keine Kassenleistung wäre
und ich mit 100 bis 250.- Zuzahlung rechnen müsste…) Ärger
ins Haus, wenn ich nicht flicken lasse, wird er so ohne
weiteres nicht neu aufbauen.
Komme ich folglich zur nächsten Frage: wenn nicht NEU, wie
muss ich vorgehen?? KK und kassenärztliche Vereinigung
fragen?? Gibt es da besondere Schlichtungstellen? Brauche ich
einen Gutachter?? Was mache ich mit dem Sch… Zahn, so renne
ich jetzt die kommenden Wochen, wenn es dick kommt Monate
rum??

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Wenn Du innerhalb diese Frist eine Neuanfertigung willst und der ZA nicht, dann musst Du bei der Krankenkasse vorsprechen. Die wird dann ein Begutachtungsverfahren einleiten. Dort wird dann festgestellt, ob
a) die Brücke Mängel aufweist, die der Zahnarzt zu verantworten hat, oder ob es sich um einen Schaden handelt, der trotz korrekter Planung und Ausführung des Zahnarztes auftrat(das zählt dann als schicksalshaft)
b) Der Schaden reparierbar ist

Ach eins noch, begründet hat er den Bruch damit, dass meine
unteren Zahnreihe aufgrund der (meiner Ansicht nach leichten!)
Parodontose doch jetzt ‚gewachsen‘ wären und wenn ich den
Unterkiefer vorschiebe hätten die unteren Zähne mit den Kronen
Kontakt, da müsste er JETZT etwas wegnehmen … Häh???

Dass die unteren Frontzähne beim „nach vorne schieben“ Kontakt mit den oberen Frontzähnen haben ist kein Fehler sondern von der Natur so vorgesehen (nennt sich „Frontzahnführung“). Trotzdem kann das für die Keramik problematisch sein, vor allem wenn jemand in dieser Weise mit den Zähnen knirscht oder der Kontakt zwischen den Zähnen nur punktuell und nicht gleichmäßig ist.

Viele Grüße Christian