Servus Vreni,
tamtaram hat nicht nur Recht in fast allem, was sie Dir geschrieben hat, die Rechtslage ist da noch wesentlich strenger:
Du kannst gar nicht rechtswirksam in die ‚prophylaktische‘ Wurzelbehandlung vor einer Überkronung einwilligen. Dafür besteht keine Indikation (Dein Wunsch nach einer W-Behandlung reicht nicht aus dafür). Die Wurzelbehandlung ist eine invasive Maßnahme, die nicht mehr rückgängig zu machen ist. Im besten Fall endet sie mit einem unbiologischen Zustand für den betroffenen Zahn. Hätten sich in der Natur Zähne ohne ‚Nerv‘ als überlegen erwiesen, hätte die Evolution nicht bei einem so schwierigen und kompromißbehafteten Evolutionsergebnis Halt gemacht.
Wenn ein Zahnarzt also in Deinen Wunsch einwilligt, begeht er Körperverletzung, völlig unabhängig von Deinem Wunsch danach. Wenn Du innerhalb der Verjährungsfrist zu dem Schluß kämst, daß Du Deinen Nerv lieber wieder hättest, ist der Zahnarzt dran, bekommt eine Vorstrafe, und kann auch noch seine Zulassung verlieren. Von einam Zahnarzt, der so dumm ist, würde ich mich nicht behandeln lassen.
Wenn Deine gräßlichen Schilderungen für jede einzelne Krone in Deutschland zuträfen, würde ich nur noch Aktien von Flachglasherstellern kaufen, wegen der vielen eingeworfenen Fensterscheiben von Zahnarztpraxen 
Im Ernst, natürlich ist ein lebendiger Zahn, dem seine ganze Schmelzkappe abgeschliffen worden ist, geschädigt und empfindlich. Die Zustände, die Du erlebt hast sind trotzdem die absolute Ausnahme und weisen darauf hin, daß entweder eine Vorschädigung des Nervs vorgelegen hat, oder die Schädigung (keineswegs unvermeidlich!) im Zuge der Kronenbehandlung zustande kam. Hier findest Du Links, die darauf eingehen:
http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=sc…
Denkbare Vorschädigungen bei einem Zahn, der eine Einzelkrone bekommt (bekommen muß) sind:
Karies, die mit so umfangreich ist, daß Füllungen nicht mehr möglich sind, weil sie entwqeder nicht mahr halten. oder zu häßlich aussehen. So etwas geht keineswegs spurlos an einem Zahnnerv vorbei.
Fraktur der natürlichen Zahnkrone als Folge eines Traumas - z.B. durch einen Squash-Schläger. Auch hierbei kann die Pulpa (Nerv) Schaden leiden.
Ein letzter Punkt: Auch mit den modernen Methoden der Wurzelbehandlung sind die Erfolge auf Dauer nicht so berauschend, daß man sich einen wurzelbehandelten Zahn wünschen sollte.
Fazit: alles, was mit Kronen zu tun hat, ist nicht gerade angenehm, hat aber keineswegs regelmäßig die schauderhaften Konsequenzen, die Du erlebt hast. Das geht wahrhaftig und meistens auch anders.
Gruß
Kai