Krone ohne vorherige Wurzelbehandlung?

Meine Zahnärztin hat gesagt, bei gewissen Zähnen sei es möglich, sie ohne vorherige Wurzelbehandlung (Abtötung der Nerven) mit einer Krone zu versehen.

Ich hab bisher immer gemeint, das sei unmöglich.

Weiss jemand Bescheid?

Danke im Voraus.

Gruss Vreni

Hallo!
Möglich ist das.
Hat meine Zahnärztin bei mir gemacht. Sie meinte man solle einem gesunden Zahn nicht die Wurzel töten. ( Bei mir klebt da ne Brücke drauf und der Zahn war gesund und sollte nur überkront werden um halt das Loch daneben zu schließen )
Ich würde das nie wieder tun. In der Zeit in der ich das Provisorium über dem schon abgeschliffenen bewurzelten Zahn hatte, hatte ich bei jedem Atemzug schon Schmerzen, da er ja nicht wirklich geschützt war. Beim Aufsetzen der Krone bzw. bei mir der Brücke dachte ich an Selbstmord, vor allem als die Ärztin das Ding nochmal abnahm um etwas „Feinschliff“ zu machen. So, nach dieser Qual bin ich dann heim mit der Aussage meiner Ärztin, dass sich nach höchstens 2 Wochen keine Schmerzen mehr habe - es könnte sein das der Zahn so lange braucht um sich an die Krone zu gewöhnen.
Ich hab etwa ein halbes Jahr gewartet. Ich konnte auf der Seite nicht kauen, kalte oder warme Getränke brachten mich an den Rande des Wahnsinns und im Winter hatte ich echt Probleme draussen zu atmen, da die kalte Luft furchtbar weh getan hat.
Ab zum nächsten Zahnarzt. Der sagte das wär alles Quatsch, hat den Mist rausgerissen, ne Wurzelbehandlung gemacht, ne neue Brücke draufgepackt und seitdem ist alles gut.
Zweimal zuzahlen konnt ich aber trotzdem, jetzt hab ich endlich Ruhe. Bin kein Zahnarzt und weiß nicht ob das immer so ist oder ob Zahnarzt 1 Mist gebaut hat, aber ich würde mir NIE NIE mehr nen Zahn überkronen lassen, der nicht wurzelbehandelt ist. Wurscht das es möglich ist oder nicht :smile:)))
Gruß Sanny

Hallo!

An Sanny: ZA1 hat wohl tatsächlich leicht Mist gebaut. Wenn eine Krone richtig sitzt, hat man tatsächlich nur eine kurze „Gewöhnungsphase“, in der noch Schmerzen auftreten können. Auch das Provisorium sollte so dicht sein, dass der Patient damit nicht zu große Probleme hat. Beim Einsetzen hätt der ZA betäuben können, um die Schmerzen zu verhindern.

Ein Zahn muss nicht wurzelbehandelt sein und man sollte keine Wurzelbehandlung durchführen, wenn der Nerv nicht behandelt ist. Das kann ungesund für den ganzen Körper sein. Auf Wunsch des Patienten wird das trotzdem oft gemacht.
Das ist wenn man so will eine prophylaktische Maßnahme, um Schmerzen und Stress zu ersparen und wird meist, wenn überhaupt, an Frontzähnen durchgeführt.
Ratsamer ist es, auch wenn es schmerzhafter ist, den Zahn am Leben zu lassen.
Auf jeden Fall ist es möglich, denn wenn ebi der Präparation für die Krone ordentlich gearbeitet wird, also mit ausreichend Kühlung und Sänfte, entzündet sich der Nerv auch nicht im Nachhinein.
Eine worangegangene Wurzelbehandlung kann nämlich auch nach Jahren plötzlich verschiedene Beschwerden bereiten.

Das Risiko einer sog. Pulpitis, also einer Entzündung des Zahnnervs, kann bei einer Überkronung jedoch nie zu 100% ausgeschlossen werden.

Lg
tamtaram

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Danke, Sanny

Jetzt bin ich froh, deine Erfahrungen zu kennen. Genau sowas habe ich nämlich befürchtet, weil der Restzahn ja arg strapaziert wird.

Liebe Grüsse
Vreni

Danke Tamtaram

Ich werde trotzdem eine Wurzelbehandlung vorziehen. Ich hab leider schon etliche Kronen gebraucht. Alle Zähne sind bisher wurzelbehandelt. Ich hatte noch nie Probleme. Es fühlt sich an, als ob es meine ursprünglichen Zähne wären.

Liebe Grüsse
Vreni

Servus Vreni,

tamtaram hat nicht nur Recht in fast allem, was sie Dir geschrieben hat, die Rechtslage ist da noch wesentlich strenger:

Du kannst gar nicht rechtswirksam in die ‚prophylaktische‘ Wurzelbehandlung vor einer Überkronung einwilligen. Dafür besteht keine Indikation (Dein Wunsch nach einer W-Behandlung reicht nicht aus dafür). Die Wurzelbehandlung ist eine invasive Maßnahme, die nicht mehr rückgängig zu machen ist. Im besten Fall endet sie mit einem unbiologischen Zustand für den betroffenen Zahn. Hätten sich in der Natur Zähne ohne ‚Nerv‘ als überlegen erwiesen, hätte die Evolution nicht bei einem so schwierigen und kompromißbehafteten Evolutionsergebnis Halt gemacht.

Wenn ein Zahnarzt also in Deinen Wunsch einwilligt, begeht er Körperverletzung, völlig unabhängig von Deinem Wunsch danach. Wenn Du innerhalb der Verjährungsfrist zu dem Schluß kämst, daß Du Deinen Nerv lieber wieder hättest, ist der Zahnarzt dran, bekommt eine Vorstrafe, und kann auch noch seine Zulassung verlieren. Von einam Zahnarzt, der so dumm ist, würde ich mich nicht behandeln lassen.

Wenn Deine gräßlichen Schilderungen für jede einzelne Krone in Deutschland zuträfen, würde ich nur noch Aktien von Flachglasherstellern kaufen, wegen der vielen eingeworfenen Fensterscheiben von Zahnarztpraxen :wink:

Im Ernst, natürlich ist ein lebendiger Zahn, dem seine ganze Schmelzkappe abgeschliffen worden ist, geschädigt und empfindlich. Die Zustände, die Du erlebt hast sind trotzdem die absolute Ausnahme und weisen darauf hin, daß entweder eine Vorschädigung des Nervs vorgelegen hat, oder die Schädigung (keineswegs unvermeidlich!) im Zuge der Kronenbehandlung zustande kam. Hier findest Du Links, die darauf eingehen:

http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=sc…

Denkbare Vorschädigungen bei einem Zahn, der eine Einzelkrone bekommt (bekommen muß) sind:

Karies, die mit so umfangreich ist, daß Füllungen nicht mehr möglich sind, weil sie entwqeder nicht mahr halten. oder zu häßlich aussehen. So etwas geht keineswegs spurlos an einem Zahnnerv vorbei.

Fraktur der natürlichen Zahnkrone als Folge eines Traumas - z.B. durch einen Squash-Schläger. Auch hierbei kann die Pulpa (Nerv) Schaden leiden.

Ein letzter Punkt: Auch mit den modernen Methoden der Wurzelbehandlung sind die Erfolge auf Dauer nicht so berauschend, daß man sich einen wurzelbehandelten Zahn wünschen sollte.

Fazit: alles, was mit Kronen zu tun hat, ist nicht gerade angenehm, hat aber keineswegs regelmäßig die schauderhaften Konsequenzen, die Du erlebt hast. Das geht wahrhaftig und meistens auch anders.

Gruß

Kai

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Danke, Kai.
Ich bin überrascht über die Rechtslage. Mich hat noch kein Zahznarzt gefragt, ob er eine Wurzelbehandlung machen dürfe, sondern hat in der Regel gesagt, eine Wurzelbehandlung sei nötig. Basta. Als Laie kann ich da ja nur einwilligen, oder?

Andererseits wäre es absurd und spitzfindig, käme ich hinterher und verlangte den Nerv zurück resp. klagte den Zahnarzt wegen Körperverletzung an.

Ich hab einige Kronen, alle wurzelbehandelt, alle ohne Probleme.
Und jetzt will mir eine Zahnärztin eine Krone auf einen nicht wurzelbehandelten Zahn setzen. Ich glaub, ich warts noch ab. Der Zahn ist zwar grau, weil die Füllung durchschimmert, aber er tut nicht weh und erfüllt seinen Zweck.

Man lernt immer wieder etwas dazu. Nach „Verbranntem“ hats bei mir auch schon gerochen beim Abschleifen - ein ungutes Gefühl!

Wie schön wärs, die Natur hätte dritte Zähne vorgesehen.

Gruss
Vreni

Hallo Vreni,

ich habe noch nie gehört, dass ein vitaler Zahn eine Wurzelbehandlung benötigt, weil er überkront werden soll.

Ich habe sehr viele Kronen unterschiedlicher Art im Mund. Teleskop-, Gold-, Stahl- und Keramikkronen, alle sitzen auf vitalen Zähnen.

Darüber bin ich froh, denn ein wurzelbehandelter Zahn (extrahierter Nerv) ist ein toter Zahn.

Viele Grüße Michel

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Hallo!

Dem kann ich mich kraft meiner Erfahrung nur voll und ganz anschliessen.
Kai begründet es unten ja auch noch.
Ich habe so einige Goldkronen, und es hat zwar beim Einsetzen kurz ganz schön weh getan, aber seitdem ist absolute Ruhe.
Das Ganze ist 14 Jahre her.
Kein einziger Zahn wurde damals wurzelbehandelt.
Eine Wurzelbehandlung ist übrigens alles andere als witzig, wie ich gerade erfahren darf…

Ich würde abraten.

Gruß,
Zahira

Hallo Vreni,

Meine Zahnärztin hat gesagt, bei gewissen Zähnen sei es
möglich, sie ohne vorherige Wurzelbehandlung (Abtötung der
Nerven) mit einer Krone zu versehen.

das Gegenteil ist richtig: bei gewissen Zähnen muss eine vorherige Wurzelbehandlung erfolgen. Im Normalfall jedoch nicht.

Den Ausführungen von Kai ist fast nichts hinzuzufügen. Ich schreibe nur deswegen meinen Senf dazu, weil Nicht-Zahnärzten garnicht genug eingebläut werden kann, dass es keinen Zusammenhang zwischen Überkronung eines Zahnes und einer Wurzelbehandlung gibt.

Ein Zahnarzt, der einen Zahn wurzelbehandelt, ohne dass der Zahnnerv akut entzündet oder abgestorben ist, nur weil er anschliessend überkront werden soll, handelt nach mitteleuropäischen Standards verantwortungslos.

Der einzige Grund in diesem Zusammenhang wäre, dass der Zahnarzt nach dem Einsetzen der Krone sich nicht mit einem Patienten herumschlagen muss, der Schmerzen oder Überempfindlichkeiten an dem überkronten Zahn hat und dass der Zahnarzt zusätzlich seinen Umsatz durch eine Wurzelbehandlung erhöht.

Wohlgemerkt dies gilt nur wenn keine andere Begründung für die Wurzelbehandlung vorliegt als die nachfolgende Überkronung.

Selbstverständlich kann eine Wurzelbehandlung aus anderen Gründen erforderlich sein und dann ist auch nichts dagegen zu sagen.

Man muss als Patient sich aber grundsätzlich darber im klaren sein, dass eine Wurzelbehandlung die Verweildauer des betroffenen Zahnes im Mund in jedem Fall verkürzt, das heißt auf die gesamte Lebenserwartung bezogen muss ein wurzelbehandelter Zahn früher gezogen werden als ein nicht wurzelbehandelter Zahn.

Eine Wurzelbehandlung egal wie gut sie auch immer gemacht sein sollte (und das hat Kai schon sehr gut ausgeführt) bedeutet nicht, dass der Zahn genau so lange im Mund verbleibt wie ein nicht wurzelbehandelter Zahn.

Den mitteleuropäischen Standard habe ich deswegen erwähnt, weil ich weiss, dass in Osteuropa (vor allem in Russland) aber auch in den USA die vorbeugende Wurzelbehandlung durchaus üblich ist. Da interessiert es aber auch weniger, welche Probleme der Patient nach 10 oder mehr Jahren mit dem Zahn bekommt.

Noch einmal zum Schluss: ich warne eindinglich vor einer Wurzelbehandlung, die ausschließlich zum Zweck der Vermeidung von nach dem Einsetzen einer Krone auftretenden Beschwerden gemacht wird.

Gruß
Gero