Hallo,
jemand hat vor einem Jahr Kronen bekommen und davon nun eine beim Beißen auf etwas ganz weiches verloren. Wer muss dann die Kosten für das Wiedereinsetzen zahlen?
Gruß,
Schröti
Hallo,
jemand hat vor einem Jahr Kronen bekommen und davon nun eine beim Beißen auf etwas ganz weiches verloren. Wer muss dann die Kosten für das Wiedereinsetzen zahlen?
Gruß,
Schröti
Hallo _Schröti_
Hallo,
jemand hat vor einem Jahr Kronen bekommen und davon nun eine
beim Beißen auf etwas ganz weiches verloren. Wer muss dann die
Kosten für das Wiedereinsetzen zahlen?
ich kenne einen ähnlichen Fall. Die Krankenkasse hat dazu gesagt, dass es 2 Jahre Garantie sind und die neuen Kronen dürfen nicht Schaden nehmen, auch wenn die Nahrung fester ist, wie z.B. bei Krustenbrot. Das müßen sie aushalten.
Und herausfallen…zeigt ja, dass sie nicht gut befestigt, die Komponenten evtl. nicht richtig angerührt wurden.
Das kenne ich auch von Provisorien.
Also…keine Bedenken wegen der Kosten.
Gruß,
Schröti
Friedliche Weihnachten wünscht
merkur3
Servus merkur3,
was Du schreibst, stimmt - aber Du schreibst nicht alles:
Die Rechts (besser:Vertrags-)lage die Du schilderst, trifft für gesetzlich versicherte (Kassen-) Patienten zu. Die Erfolgsgarantie für (zahn)ärztliches Tun ist in unserem Recht (Dienstvertrag) nicht vorgesehen.
Das wusste aber der jetzige bayerische Ministerpräsident nicht, als er noch Gesundheitsminister war (bzw. es war ihm wurscht). Er hat in das Vertragsrecht für Kassenzahnärzte eine Gewährleistungsklausel aufnehmen lassen, die die - eigentlich eindeutige - Rechtslage zu Gunsten der gesetzlich Versicherten aushebelt.
Wenn man also im Besitz einer Kassen-Chipkarte ist, muss man innerhalb von zwei Jahren nach Eingliederung einer Krone nichts bezahlen, wenn sie herausfällt - die armen Privatpatienten haben’s da nicht so gut. Da geht es dann allerdings meistens ‚auf Kulanz‘ auch kostenlos.
Wer will sich’s heute schon mit dem letzten Privatpatienten verderben, den es noch gibt ) ?
Gruß
Kai Müller
Hallo Kai Müller,
vielen Dank für Deinen Hinweis.
Für mich war nicht ersichtlich, dass er ein Privatpatient ist, denn für Zahnersatz bekommen Kassenpatienten auch eine Rechnung.
Du weißt es ja aus 1. Hand, trotzdem finde ich es nicht logisch, dass für mangelnde Leistung bei Privatpatienten, kein Ersatz besteht.
Dann ist ja jedes Haushaltsgerät besser dran, als ein Privatpatient.
VG
merkur3
Dann ist ja jedes Haushaltsgerät besser dran, als ein
Privatpatient.
Servus Merkur3,
wenn die Patienten mal DIN-genormt und mit Konformitätserklärungen zu den Ärzten kommen, wenn es z.B. für 50jährige Männer höchstens vier Grundmodelle mit gleichen Zubehörteilen gibt, dann lass uns wieder über Gewährleistungen im Medizinbereich streiten
Bis dahin kannst Du aus berufenerem Munde noch einmal nachchecken ob (und warum) ich hier keinen Blödsinn erzählt habe.
http://www.medizinrecht-ratgeber.de/medizinrecht/ver…
Gruß
Kai Müller
Hallo Kai Müller,
…schmunzel…über Deine Antwort.
…und vielen Dank für den Link.
VG
merkur3