Mir wurde auf ein Implantat eine Krone eingesetzt, die nach einer Woche weg war, entweder verschluckt oder in den Abfluss gefallen beim Zähneputzen.
Meine Zahnärztin sagt, das müsste ich alles wieder bezahlen
Hallo,
Wenn eine Krone mal abgeht (was immer passieren kann) und verschwindet, so kann man das nicht als Behandlungsfehler des Zahnarztes werten, d.h. er hat juristisch gesehen keine Pflicht die Krone umsonst zu ersetzen. Ausnahme wäre, es liese sich auch ohne die Krone erkennen, dass irgendetwas falsch gemacht worden ist. Bei einem Implantat fällt mir da keine Möglichkeit ein, außer man vergisst die Schraube festzuziehen und die Krone fällt mitsamt dem Implantataufbau raus.
Vielleicht hast Du Glück und findest die Krone noch: Wenn Du sie verschluckt hast, so kommt sie auch (unverändert) wieder raus.
Wenn sie in den Abfluss gefallen ist liegt sie vielleicht im Knie des Abflussrohres.
Viel Glück
Christian
Hallo gittib,
wenn sich eine Krone nach einer Woche von einem Implantatpfeiler löst, handelt es sich eindeutig um ein Verschulden des Behandlers bzw. er /sie ist dafür verantwortlich.
Eine Krone kann sich nur dann innerhalb so kurzer Zeit von dem Implantat lösen, wenn sie entweder nur provisorisch zementiert ist oder es bei einer verschraubten Krone versäumt wurde diese auch tatsächlich zu verschrauben.
Diese Verantwortung gilt natürlich nur innerhalb einer unangemessen kurzen Zeit und nur wenn die Krone nicht regelrecht befestigt wurde.
Ich kann mir allerdings kaum einen Fall vorstellen, wo sich eine Krone trotz regelrechter Befestigung bereits nach einer Woche von dem Implantat gelöst hat.
Denkbar wäre höchstens ein Bruch des Implantataufbaus, den der Zahnarzt zwar nicht schuld ist, ihn aber trotzdem zu verantworten hat.
Grundsätzlich gilt jedoch, was Christian geschrieben hat: Ein Verlust einer Krone gehört zu den alltäglichen Risiken des Lebens, wenn kein Behandlungsfehler nachweisbar ist.
Gruß
Gero
Hallo Gero,
wenn sich eine Krone nach einer Woche von einem
Implantatpfeiler löst, handelt es sich eindeutig um ein
Verschulden des Behandlers bzw. er /sie ist dafür
verantwortlich.
Ist das rechtlich wirklich so?
Ich würde mich als Behandler zwar kulant verhalten, aber kann denn jurstisch von der Tatsache des Abzementierens innerhalb kurzer Zeit auf einen Behandlungsfehler geschlossen werden?
Viele Grüße christian
Hallo Christian,
Es gibt natürlich kein Gesetz, in dem dies wörtlich so formuliert ist, aber in einem solchen Fall würde ein Gutachter hinzugezogen, der beurteilen würde, ob ein Abzementieren von einem Implantatpfeiler nach einer Woche üblich ist.
Hier geht es um die Sorgfaltspflicht des Behandlers, die in diesem speziellen Fall scheinbar nicht gewahrt wurde.
Ich würde mich als Behandler zwar kulant verhalten, aber kann denn juristisch von der Tatsache des Abzementierens innerhalb kurzer Zeit auf einen Behandlungsfehler geschlossen werden?
Das Befestigen einer Krone auf einem Implantat in einer Art und Weise, die einen Verlust der Krone innerhalb von nur einer Woche nach sich zieht, würde ich als Behandlungsfehler bezeichnen.
Du hast selbst geschrieben:
Ausnahme wäre, es liese sich auch ohne die Krone erkennen, dass irgendetwas falsch gemacht worden ist. Bei einem Implantat fällt mir da keine Möglichkeit ein, außer man vergisst die Schraube festzuziehen und die Krone fällt mitsamt dem Implantataufbau raus.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Selbstverständlich ist das Abzementieren einer Krone nicht grundsätzlich, sondern nur in Ausnahmefällen ein Behandlungsfehler.
Gruß
Gero