Krone weg - was nun, was tun, wer zahlt?

Hallo zusammen,

ich habe am letzten Dienstag eine Krone bekommen. Gerade genoss ich mein Abendessen - und jetzt ist sie weg. Wenn morgen in der Toilette etwas scheppert, dann weiß ich wohl wieder wo meine Krone ist…

Ich hoffe doch das Teil lässt sich wieder einkleben, wie überwinde ich meinen Ekel bald ein Stück Sch… im Mund zu haben?
Aber Ernsthaft: Wer zahlt das zweite Einkleben nun? Bin privat versichert. Hat doch eigentlich die Azubine Mist gebaut oder? Zahnarzt war gar nicht dabei, hat nur „Endabnahme“ gemacht…

Und gleich eine Zusatzfrage: Der Abdruck musste damals auch 2x gemacht werden, da der 1. „Unscharf“ war. Azubine musste damals zum Telefon. Muss ich das trotzdem 2x zahlen?

Kurze Nachfrage:
Der Arzt hat nicht selber den Abdruck für die Krone gemacht?
Der Arzt hat nicht die Krone selber einzementiert?
Hat der Arzt die Passgenauigkeit des „Rohbrandes“ bzw. der fertigen Krone überprüft?
Hat der Arzt den Biss mit der Krone überprüft?
Gruss

Kurze Nachfrage:

gerne

Der Arzt hat nicht selber den Abdruck für die Krone gemacht?

nein, das war eines seiner Mädels, dem Alter nach würde ich meinen Azubine im letzten Lehrjahr.

Der Arzt hat nicht die Krone selber einzementiert?

nein, das war das gleiche Mädel mit Unterstützung einer zweiten Dame, die im Hintergrund den Gips anrührte. Eindeutig keine Azubine :wink:

Hat der Arzt die Passgenauigkeit des „Rohbrandes“ bzw. der
fertigen Krone überprüft?
Hat der Arzt den Biss mit der Krone überprüft?

Er hat am Ende mal in meinen Mund geschaut mit dem Spiegel in der Hand und gemeint ich solle in 4 Wochen nochmal kommen, um zu gucken wie ich mit der Krone zurecht komme…

Ergänzung
den Abstand zu den Nachbarzähnen hat ebenfalls die Azubine mittels Zahnseide getestet.

hallo,

es gibt leute - da gehöre ich auch dazu - die meinen, der einbau von zahnersatz und dergleichen richte sich nach werkvertragsrecht wobei ein erfolg geschuldet wird. (im gegensatz zu anderen ärztlichen leistungen, die sich nach dienstvertragsrecht richten, bei dem ein erfolg nicht geschuldet wird)

wenn das so ist, dann dürfte der wieder- oder neueinbau einer gerade erst eingebauten krone auf gewährleistung gehen.

lg dev

Hi,

ach herrje, wasn das für ein Zahnarzt… Der Zahnarzt muss die Krone immer selber einsetzen… Und die Krone wurde richtig fest eingesetzt? Müsste eigentlich wenn sie richtig gut zementiert wurde auch einige Jahre halten… Wenn sie dies nicht tut war ein Fehler in der Zementierung evtl Speichel am Zahnstumpf oder die Krone wurde nicht richtig desinfiziert und getrocknet.

Gut dass man mal einen Abdruck zweimal machen muss, kommt leider mal vor.

Zumal würde ich Dir raten, falls die Krone am nächsten Tag auftaucht, sie mit Handschuhen herauszufischen und gut reinigen, die Krone muss selbstverständlich dann Sterilisiert werden in der Zahnarztpraxis und kann dann anschließend wieder eingesetzt werden. (Kann leider mal passieren bei uns auch, als ein Patient das Inlay verschluckt hat, mussten wir ein paar Tage warten…)

Falls die Krone nicht wieder auffindbar ist, dann muss er Dir eine neue machen, da Du ja eine zweijährige Gewährleistung hast. Vllt hat ja noch der Zahntechniker Deine Modelle und kann es dann weiter verwenden für eine neue Krone. Wie gesagt falls Du die Krone wieder gefunden hast wird es der Zahnarzt ohne Berechnung einkleben, war ja nicht Deine Schuld dass die Krone herausgefallen ist.

Gruß Hanna

zusätzliche Frage
Habe noch eine Frage…

… Hat der Zahnarzt den Biss richtig geprüft? Das kann auch entscheiden sein, wenn man isst mahlt man richtig mit den Zähnen… Daher könnte es auch sein dass die Krone in der Reibefunktion zu überlastet war und sich dadurch auch die Zementierung gelöst haben kann. Der Test ist ganz wichtig dass man immer macht nach dem Einsetzen einer Krone dass man nicht nur das normal draufbeißen prüft sondern auch das seitliche rausschieben mit den Zähnen und das vorschieben. Oder hat das auch die Helferin gemacht?

Geht gar nicht.
Der ZA sollte den Abdruck selber machen oder zumindest begutachten weil die Qualität des Abdruckes ganz entscheidend für die Passgenauigkeit der prothetischen Versorgung ist.
Hat er wenigstens vorher einen Faden um den Zahnstumpf gelegt?
Selbstverständlich muss die Paagenauigkeit der Krone vor dem Einsetzen überprüft werden, dies wird in aller Regel bereits mit der „Metallkappe“ gemacht auf der nachher dann die Keramik aufgetragen wird. Falls die Metallkappe nicht passt wird gleich ein neuer Abdruck genommen wenn aber gleich schon die Krone komplett hergestellt wird ist klar wie der ZA arbeitet: Immer rein damit nur nichts zurück ins Labor. Ich vermute mal dass die Praxis ein eigenes Labor hat und der ZA somit eine geringere Gewinnmarge gehabt hätte wenn die Krone neu angefertigt worden wäre. Bei Fremdlaboren verliert man nur Zeit aber wenigstens nicht die eigene Kohle.
Ebenfalls wird bereits vor dem Einsetzen genau der Biss kontrolliert ob die Krone zu hoch oder zu tief ist.
Dies alles ist offensichtlich nicht erfolgt.
Dennoch selbst schlecht sitzende Kronen fallen nicht so schnell heraus ausser der Präparationsstump war zu kurz oder er war zu konisch d.h. nicht parallel genug so dass die Krone schnell wieder abfällt.
Alles in allem erscheint der Kollege hier in keinem guten Bild.

Ich gehe davon aus dass auch nach einem erneuten Einsetzen der Krone diese relativ schnell wieder herausfallen kann.
Ich hoffe Kai äussert sich noch zu dem Thema.
Auf jeden Fall wieder hingehen und sich beschweren.
Konfrontiere doch mal den ZA wie es sein kann dass bei ihm das Personal behandelt und nicht er und wie es sein kann dass die Krone sofort wieder rausfällt. Ausserdem würde ich mit ihm nochmal über den Preis sprechen. Bei Privaten kann man in der Tat Nachlässe in jeder Höhe gewähren wenn der Patient nicht zufrieden ist so war es zumindest bei als ich nach als ZA gearbeitet habe.
WIe gesagt Kais Meinung würde ich hier gerne mal hören bis dahin
Gruss

Der ZA sollte den Abdruck selber machen oder zumindest
begutachten

begutachtet hat er, er hat ja dann gesagt dass der erste Abdruck nichts ist und er nun selber ans Telefon geht.

Hat er wenigstens vorher einen Faden um den Zahnstumpf gelegt?

Azubine

Selbstverständlich muss die Paagenauigkeit der Krone vor dem
Einsetzen überprüft werden, dies wird in aller Regel bereits
mit der „Metallkappe“ gemacht auf der nachher dann die Keramik
aufgetragen wird.

nö, wurde nicht gemacht. Wurde auch letztes Jahr nicht gemacht, als ich meine 1. Krone bekam.

Ich vermute mal
dass die Praxis ein eigenes Labor hat

korrekt

Ebenfalls wird bereits vor dem Einsetzen genau der Biss
kontrolliert ob die Krone zu hoch oder zu tief ist.

mir wurde die Krone lose rein gelegt und ich sollte mit der Zunge prüfen ob irgendwas stört bzw. die Zähne gut aufeinander passen.

Danke für eure Antworten :smile:

das wurde überhaupt nicht gemacht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Sorry, aber es müssen nicht immer Fäden für ein gutes Ergebnis gelegt werden! Es gibt 1000 verschiedene Lehrmeinungen und keine kann einen Anspruch auf einzig korrekte für dich beanspruchen!
Finde es auch nicht so in Ordnung, dass sich Kollegen hier gegenseitig verunglimpfen! -Nicht die Nettiquette gelesen?-
Es wäre für die Fragesteller/innen hier hilfreicher, wenn sich wirklich nur Fachleute sachlich zu dem Thema äussern würden!
Also vielleicht können Gero oder Kai noch einen fachlich guten Rat geben?!
Gruss, Kirsten

Geht gar nicht.
Der ZA sollte den Abdruck selber machen oder zumindest
begutachten weil die Qualität des Abdruckes ganz entscheidend
für die Passgenauigkeit der prothetischen Versorgung ist.

Naja ich mache auch die ganzen Abdrücke, aber mein Chef kontrolliert und da wir ein Praxislabor haben, guggt es sich der Zahntechniker auch an.

Hat er wenigstens vorher einen Faden um den Zahnstumpf gelegt?
Selbstverständlich muss die Paagenauigkeit der Krone vor dem
Einsetzen überprüft werden, dies wird in aller Regel bereits
mit der „Metallkappe“ gemacht auf der nachher dann die Keramik
aufgetragen wird.

Naja Faden muss man wirklich nicht immer legen… Kommt halt drauf an…

Naja eine Gerüsteinprobe für eine einzelne Krone?? Das macht man eher bei größeren Arbeiten…

Klarstellung
Hallo,

nur mal zur Klärung… Ich bin ausgelernte Zahnmed. Fachangestellte… Und bei Zahnersatz mache ich auch Abdrücke für Kronen, Brücken etc…(Auch während meiner Ausbildung habe ich diese Abdrücke gemacht…) Aber mein Chef schaut sich die Abdrücke IMMER an… Falls der Chef mal keine Zeit (was selten ist)hat tu ich auch mal diese Fäden legen die zwischen Zahn und Zahnfleisch gelegt werden… Provisorien mache ich auch und setze sie auch ein und passe sie der höhe und der Reibefunktion an aber mein Chef kontrolliert auch immer…

Wenn der Zahnersatz fertig ist passe ich die Krone vorher ein bevor sie festeingesetzt wird… Ich teste den Approximalkontakt (abstand zwischen Krone und Nachbarzahn) auch manchmal mit einer Zahnseide oder mit einer Fühlerlehre… Um eben den Zahnarzt zu entlasten mache ich das… Aber der Chef kontrolliert immer nach ob die Krone dicht abschließt und auch ein straffer Kontakt vorhanden ist zum Nachbarzahn.

Bisskontrolle mache ich auch aber schleife nur einen Hauch ein, die Feinheiten macht dann immer mein Chef.

Auch während meiner Ausbildung habe ich den Zahnersatz einprobiert, also finde ich es gar net mal schlimm wenn es ein Azubi macht, irgendwann muss man es ja lernen…(Sollte halt nach möglichkeit eine ausgelernte kontrollieren…)

Das einsetzen des Zahnersatzes erfolgt immer durch den Zahnersatz… Ausser Provisorien dass setze ich ein, da es unsere Aufgabe ist.

Hallo Hanna, auch dir ein Dankeschön für die wirklich ausführlichen Antworten!

Das einsetzen des Zahnersatzes erfolgt immer durch den
Zahnersatz.

Schöner Satz - gibt nur keinen Sinn :wink:

Ich habe kein Problem damit dass es nicht Arzt selbst machte. Ich schaue lieber dem überaus netten Mädel tief in die Augen, wenn Sie mit beiden Händen Wattebäusche bei mir an die Schleimhäute drückt, als ihm :wink:
Wenn man das Ding wieder einkleben kann - ist ja nix weiter passiert, shit happens.

Mir gings bei meiner Frage ja hauptsächlich um das finanzielle.

huch sorry meinte natürlich Zahnarzt +gg+ sorry

ja wie gesagt da du eine 2jährige Gewährleistung hast muss der ZA dir die Krone dann neu machen ohne Aufpreis.

Hi

Finde es auch nicht so in Ordnung, dass sich Kollegen hier
gegenseitig verunglimpfen! -Nicht die Nettiquette gelesen?-

Selbstverständlich aber wenn meiner fachlichen Meinung nach der Kollege nicht evidence-based vorgegangen und ich dies als die Ursache des Problems vermute werde ich das ja wohl äussern dürfen. Ich habe als Zahnarzt in Klinik und Praxis die prothetischen Abdrücke immer selber genommen und auch bei einzelnen Kronen eine Rohbrandeinprobe vorgenommen. Wenn ich dann lese wie in anderen Praxen nur das Personal behandelt ärgere ich mich.

Es wäre für die Fragesteller/innen hier hilfreicher, wenn sich
wirklich nur Fachleute sachlich zu dem Thema äussern würden!

Ich würde an dieser Stelle ebenfalls an die Nettiquette verweisen :wink:
ausserdem finde ich es unpassend dass Du das zu mir sagst.

Gruss Christian

Servus ihr Mitberater,

gestern mußte ich auf Enkel aufpassen, deshalb kann ich heute erst meinen Senf dazugeben.

Thema I:
Zahnmedizinische Fachangestellte (Helferin) macht Abdrücke und setzt Krone ein.

Hier unterscheidet sich häufig die Faktenlage von der Rechtslage. In der „Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten“ findet man nichts über das selbstständige Handeln von Helferinnen, das gilt auch für die offiziellen Berunfsbilder.

Nehmen wir ein Beispiel: Patient wird bei der Abdrucknahme panisch, weil er zu würgen anfängt. Ein kleines Teilchen der Abruckmasse gerät in die Luftröhre. Der Zahnarzt ist währenddessen am Telefon. Wer kriegt ein Strafverfahren an den Hals? Richtig - der Chef UND die Helferin. Die Delikte haben verschiedene Bezeichnungen, aber es sind Delikte.

Thema II.
Helferin prüft und korrigiert Krone vor dem Einsetzen selbständig. Gliedert Zahnersatz definitiv ein

Zweites Beispiel: Zahnarzt hat den Stumpf für die Krone richtig rundgeschliffen. Helferin probiert Krone ein, Patient beißt zu, Krone stört nicht, Helferin checkt Nachbarkontakt mit Zahnseide und beschließt gemeinsam mit dem Patienten, die Krone einzusetzen. Azubi mischt Zement an und füllt Krone auf, übergibt an Helferin. Die dreht Krone versehentlich um 180 Grad und drückt die Krone runter. Weil ‚rundgeschliffen‘ wurde läßt die Krone sich ziemlich weit runterdrücken. Zubeißen lassen kann man den Patienten erst, wenn der Zement fest ist, weil er nicht nass werden soll. Dann erst stellt sich heraus, daß die Krone auf einmal zu hoch ist. Helferin schleift lange ein, bis die Krone dann ‚passt‘

Unvorstellbar? Ach ja? Stimmt, es war keine Helferin, der das passiert ist. Aber mir - in jungen Jahren, als ich noch Assistent war! Kann es dann einer Azubi auch passieren?

Fazit: Wenn Helferinnen Abdrücke eines präparierten Stumpfes machen, ist das IMO ein Verstoß gegen das Zahnheilkundegesetz, selbst wenn sie es besser können sollten als der Zahnarzt. Bei Abformungen des Gegenkiefers und für Provisorien wird man auf die Meinung stoßen, daß dies eine zulässige Form der Assistenz ist, wenn der Chef nicht weit weg ist. Mit ‚weit weg‘ sind ein paar Meter gemeint - Davos ist selbst dann weit weg, wenn die Praxis in Klosters ist :wink:

Fazit II: Ich bin nicht sicher, ob die Gewährleistung auf Zahnersatz sich auch darauf bezieht, daß eine Krone auf dem Zahn halten muss. Es ist richtig, daß für die technisch/physikalischen Eigenschaften von Zahnersatz eine gesetzliche Gewährleistung existiert. Die gilt aber nur für Kassenzahnärzte und gestzlich Versicherte und ändert nichts daran, daß zahnärztliche Maßnahmen (einschließlich Zahnersatz) im Rahmen von Dienstverträgen erbracht werden. Ob die Lockerung einer Krone einen Gewährleistungsanspruch auslöst, halte ich für eine rechtlich pikante Frage, die aber keineswegs mit einem dicken ‚JA‘ zu beantworten ist.

Fachlich besteht kein Zweifel daran, daß eine zementierte Krone viele Jahre an Ort und Stelle bleiben soll, UND es besteht IMHO kein Zweifel, daß der Zahnarzt, dessen Helferin zwei der wichtigen Teilleistungen bei der Herstellung eines Krone selbständig erbringt, Glück hat, wenn der Patient mit einer kostenlocen Neuanfertigung einverstanden ist. Diese Feststellung mache ich für den Fall, daß ein Patient keine Lust hat, sein Nudelsieb für die nächsten Tage ins Klo zu verlagern. ;-(

Letzter Rat: Auf das Klingeln in der Kloschüssel sollte man aber auf jeden Fall horchen. Es muß nicht sein, daß das Ding auch wiederkommt:
http://www.springerlink.com/content/g5290k6q0t242513/
http://books.google.de/books?id=TCeklf42u0wC&pg=PA21…

Nach rund fünf Tagen würde ich einen Arzt fragen.

Gruß

Kai

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Hallo an Alle die dies lesen,

hier kann ich Kai wirklich in jedem Punkt zustimmen. Es herrscht leider sowohl bei Zahnärzten wie auch bei zahnärztlichem Fachpersonal oft Unklarheit darüber, welche Arbeiten der Zahnarzt delegieren darf und welche nicht. Ganz klar ist dies im Zahnheilkundegesetz §1 (5):
Zitatanfang:
Approbierte Zahnärzte können insbesondere folgende Tätigkeiten an dafür qualifiziertes Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung wie zahnmedizinische Fachhelferin, weitergebildete Zahnarzthelferin, Prophylaxehelferin oder Dental-Hygienikerin delegieren: Herstellung von Röntgenaufnahmen, Entfernung von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen,
Füllungspolituren, Legen und Entfernen provisorischer Verschlüsse, Herstellung provisorischer Kronen und Brücken, Herstellung von Situationsabdrücken, Trockenlegen des Arbeitsfeldes relativ und absolut, Erklärung der Ursache von Karies und Parodontopathien, Hinweise zu zahngesunder Ernährung, Hinweise zu häuslichen Fluoridierungsmaßnahmen, Motivation zu zweckmäßiger Mundhygiene, Demonstration und praktische Übungen zur Mundhygiene, Remotivation,
Einfärben der Zähne, Erstellen von Plaque-Indizes, Erstellung von
Blutungs-Indizis, Kariesrisikobestimmung, lokale Fluoridierung z. B. mit Lack oder Gel, Versiegelung von kariesfreien Fissuren.
Zitatende

Rechtlich problematisch ist die Mißachtung dieser Regelung für Mitarbeiterinnen aus meiner Sicht aber nur, wenn sie nicht auf Weisung des verantwortlichen Zahnarztes gehandelt haben. Immer zur Rechenschaft gezogen wird allerdings der approbierte Zahnarzt!

Ein dickes Lob für die deutliche Stellungnahme von Kai.

Gruß Gero

P.S. an alle mitlesenden zahnärztlichen Mitarbeiterinnen: Für mich ist klar, dass viele Zahnarzthelferinnen bestimmte Arbeitsschritte mindestens genauso gut wie ihre Chefs erledigen können. Sie dürfen es im Regelfall jedoch nicht, auch wenn es vielerorts anders gehandhabt wird.

Hi,

wollte nur sagen das nette Mädel hatte wieder die Hand in mir, wir hatten viel gelacht und billiger wird wohl ein Zahnarzttermin nicht - hoffentlich nicht umsonst, aber in jedem Falle kostenlos.