Hallo,
wir waren zwei Brüder (Kain und Abel) unsere Eltern hatten ein uraltes Häuschen welches sie zu Lebzeiten auf mich schrieben, aber mit lebenslangen Eigennießbrauch. Mein Bruder bekam eine Eigentumswohnung, angeblich im gleichen Wert. Dafür gab ein Bruder eine Erbverzichtserklärung ab. Soweit so gut.
Nun hat mein Bruder meine Eltern so bearbeitet, daß sie ein Testament erstellten, und meinen Bruder als Vermächtnisnehmer, wieder zur Hälfte alles ergutes, außer Haus und noch einzeln aufgeführt, alles was wertvoll war, so daß ich nur noch den Sperrmüll wegräumen konnte.
Mein Bruder stellte die Listen über die Finanzen auf und übergab dem Erbschaftsgericht diese und das Gericht kümmerte sich überhaupt nicht um meine Einwände. So bekam er auch hier den Löwenanteil und baute sich mit 65 Jahren noch ein neues Komforthaus.
Anschließend kämpfte er mit einem sehr aggressiven Anwalt um jede Tasse, die er noch haben wollte, wobei schon lange kein Besteck und Geschirr mehr vorhanden war. Er hatte schon alles zum Tode der Eltern weggeräumt.
Nun ist er verstorben und hinterläßt Frau und Kind.
Meine Frage nun: Können letztere auch noch in irgend einer Form an mich herantreten, oder habe ich Ruhe und kann die inzwischen mehr als 10 dicken Ordner vernichten?
Für eine erschöpfende Auskunft würe ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Mark