Krumm, Erbsache, was tun?

Hallo,
wir waren zwei Brüder (Kain und Abel) unsere Eltern hatten ein uraltes Häuschen welches sie zu Lebzeiten auf mich schrieben, aber mit lebenslangen Eigennießbrauch. Mein Bruder bekam eine Eigentumswohnung, angeblich im gleichen Wert. Dafür gab ein Bruder eine Erbverzichtserklärung ab. Soweit so gut.

Nun hat mein Bruder meine Eltern so bearbeitet, daß sie ein Testament erstellten, und meinen Bruder als Vermächtnisnehmer, wieder zur Hälfte alles ergutes, außer Haus und noch einzeln aufgeführt, alles was wertvoll war, so daß ich nur noch den Sperrmüll wegräumen konnte.

Mein Bruder stellte die Listen über die Finanzen auf und übergab dem Erbschaftsgericht diese und das Gericht kümmerte sich überhaupt nicht um meine Einwände. So bekam er auch hier den Löwenanteil und baute sich mit 65 Jahren noch ein neues Komforthaus.

Anschließend kämpfte er mit einem sehr aggressiven Anwalt um jede Tasse, die er noch haben wollte, wobei schon lange kein Besteck und Geschirr mehr vorhanden war. Er hatte schon alles zum Tode der Eltern weggeräumt.

Nun ist er verstorben und hinterläßt Frau und Kind.

Meine Frage nun: Können letztere auch noch in irgend einer Form an mich herantreten, oder habe ich Ruhe und kann die inzwischen mehr als 10 dicken Ordner vernichten?

Für eine erschöpfende Auskunft würe ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Mark

Die Erben des Bruders können -wie immer- nie mehr Rechte haben/erhalten, als der Bruder bis zu seinem Tode hatte. Theoretisch könnte Ihr Bruder etwas vergessen haben, was dessen Erben nachholen könnten. Wenn aber einvernehmlich von einem Schlussstrich ausgegangen worden ist (oder jedenfalls so zu beurteilen war), dann sind auch die Erben daran gebunden.

Danke für Ihre postwendende Antwort. Ich hoffe, daß die Erben an dem Bruder geschlossene Vergleich gehalten sind und ich meine Ruhe habe. Außer diesem Vergleichsschreiben vom RA meines Bruders könnte ich dann alles vernichten?

Mit freundlichen Grüßen
Mark

Hallo Mark,
das ist in der Tat eine sehr üble Angelegenheit, aber nicht selten.
Aber das mal aussen vor.
Sollte der Erbstreit nach dem Ableben Eurer Eltern, den Dein Bruder über den aggresiven Anwalt getätigt hat abgeschlossen gewesen sein, dann ist es abgeschlossen und ich gehe davon aus, dass durch die Erben Deines Bruders keine Forderungen mehr geltend gemacht werden können.
Sollte der Erbstreit zwischen Deinem Bruder und Dir allerdings noch nicht abgeschlossen gewesen sein, kann es gut möglich sein, dass die Erben Deines Bruders nun an dessen Stelle noch Forderungen geltend machen können.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Viel Glück.

Viele Grüße von Liebchen

Hallo Liebchen,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ach wäre ich doch Jurist, dann würde ich da noch durchblicken. So aber hat mein RA gegen den aggressiven Anwalt, der natürlich von meinem Bruder entsprechend geimpft wurde, verschiedenes ins Auge gefaßt. Da wurde eine negative Feststellungsklage mehrmals entworfen und dann wieder auf einen Vergleich hingearbeitet, da mußte ich meinen Bruder nochmals Geld und Inventar geben, obwohl er ja schon mind. 3/4 von allem hatte, aber irgendwie einen absoluten Abschluß kann ich nicht herauslesen.

Dazu muß ich sagen, daß ich durch späte Krankheit schwer gehbehindert bin und sich meine Eltern meiner schämten und daß meine Eltern dazu irgend einen religiösen Femel hatten und die Meinung vertraten, daß der Erstgeborene, das war mein Bruder, der Bessere ist und mehr Anspruch hat. So haben sie ihn zeitlebens schon einkommensmäßig bevorzugt und wo es ging, mich verleumdet. Dies natürlich auch mein Bruder. Da ich dazu auch noch eine überaus habgierige Schwägerin habe, die meinen Bruder ebenfalls wahnsinnig aufstachelte und er auch ihr noch gerecht werden mußte, besteht nun tatsächlich die Möglichkeit, wenn diese ein Schlupfloch findet, daß die nochmals zuschlägt.

In diesem Zusammenhang sei vielleicht noch eine Frage erlaubt: Mein Bruder hat in meiner Abwesendheit sämtliches Barvermögen an sich genommen und ohne Unterschrift der letztverstorbenen Mutter zugunsten seiner aufgelistet und aufgeteilt, was das Gericht gegen mein Veto hinnahm und hat u.a. für die Beerdigungskosten (Grab war vorhanden, also geringere Summe)und die Grabpflege über die gesamte Laufzeit,die er durchführen wollte eine erhebliche Summe eingesteckt und nie etwas getan. Nun treten Schäden an dem Grab auf und er ist tot. Muß hier nicht die Schwägerin aus dem vorgesehen Betrag die Schäden begleichen, oder hat die jetzt das Geld und ich muß bezahlen?

So ist nun mal das Leben:frowning:

Mit vielen Grüßen
Mark

Hallo Mark,

wie das mit dem Grab ist, weiss ich leider nicht. Bei uns ging das Gott sei Dank noch recht gut aus. Der Habgierige Teil wurde mit der Mindestsumme, auf die wir uns über die Anwälte geeinigt hatten, da man das bereits eingesteckte Geld ja leider nie belegen kann, ausbezahlt und die restlichen Erben haben Alles zu gleichen Teilen verteilt und die Schulden wurden ebenso bezahlt.

Hallo Liebchen,
nochmals vielen Dank für Ihre umgehende Antwort.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Zeit

Mit freundlichen Grüßen
Mark

Derartige Unterlagen und Vorgänge sollte man aufheben, und wenn kein Platz vorhanden sein sollte, lieber andere Dinge vernichten.

Danke fürdie Antwort.
Der Erben Rechtsanwalt ist der Auffassung, daß das grab mir gehöre und ich dafür verantwortlich bin.
Von den einbehaltenen Gelder der Erben spricht er keinen Ton.

Nun befürchte ich, wenn ich ihn daraufhin anschreibe, wird er mir eine Honorarrechnung schicken?

Sieht so bewußt nicht angesprochen aus, damit er etwas zu meinen Ungunsten daraus machen kann

Gruß
Mark

Ihre erste Anfrage ist hier nicht eingegangen, somit haben Sie keine Antwort von mir erhalten. Wenn die Sache noch aktuell ist, können Sie gern die Frage (bitte vollständig) an mich richten.

Hallo Herr Gintermann,
um die Sache abzuschließen wurde eine negative Feststellungsklage eingereicht. Ich glaub das ist das. Diese ging aber nicht vor Gericht, sondern die RAs einigten sich dahin, daß ich dem Vermächtnisnehmer -wenn auch m.E. rechtswidrig- noch einiges überlassen mußte. Rechtswidrig deshalb, weil die ganzen Aufstellungen vom Vermächtnisnehmer erstellt wurden und m.E. er vieles außerhalb einsteckte.

Verstehe ich es richtig? Wenn die Sache vor dem Tode des Bruders abgeschlossen war, müßen seine Erben dessen Pflichten erfüllen?

Vielen Dank für Ihre Bemühung

Mit freundlichen Grüßen
Mark

Um die Frage verlässlich beantworten zu können, müßte man den gesamten Vorgang kennen, nämlich Testament, Vertrag, Anwaltsvergleich usw. usw. Denn auf die Details scheint es anzukommen. Per Web wird es also leider nicht gehen, gern würde ich helfen.