Hallo,
die zentrale Überschrift zu diesem Thema heißt in der Medizin „Der Wille des Patienten ist beachtlich.“
Ob es sinnvoll ist oder nicht, aber jeder hat das Recht auf seine eigene Dummheit, auch in medizinischen Belangen. Allerdings läßt sich der Rettungsdienst in solchen Fällen quittieren daß jemand entgegen ausdrücklichem Rat den Transport in ein Krankenhaus verweigert und normalerweise werden auf dem Protokoll auch drastisch mögliche Folgen vermerkt, wobei ich immer „blablabla - blablabla - Tod“ aufgeschrieben habe, also bis zur maximal denkbaren Eskalationsstufe.
Eine Möglichkeit, jemanden gegen seinen Willen einer Behandlung zuzuführen gibt es nur wenn derjenige
a) unter Betreuung steht und der Betreuer sein Einverständnis gibt oder
b) derjenige zwangseingewiesen werden kann weil er sich oder andere gefährdet.
b) ist nicht ganz einfach und in dem von Dir beschriebenen Fall auch nicht angemessen, denn die Freiheit ist in unserem Rechtsstaat ein besonders hohes Gut und wenn man Leute „einfach so“ einkassieren und abtransportieren könnte würden jeden Tag hunderte Menschen nur deswegen weggebracht weil irgendwer etwas behauptet und mißliebige Zeitgenossen „bestrafen“ will. Deswegen sind die Hürden da zu Recht sehr hoch gesetzt.
Daß man den Notarzt hinzu rief hat weniger einen medizinischen Grund als vielmehr rechtliche / taktische Ursachen. Manche Menschen sind eher beeindruckt wenn ihnen nicht nur Rettungsassistenten, sondern auch der Notarzt ins Gewissen redet, außerdem wird das Spektakel auf der Straße größer, die Nachbarn reden mehr, manchen überzeugt der Auflauf dann sich zu fügen. Und die Rettungswagen-Besatzung hat sich auch nochmal abgesichert weil ja auch noch zusätzlich ein Arzt da war, der ihre Diagnose und Verhandlungsstrategie absichert.
Eine Blutdruckmessung ergab 90/60 und
Puls 101.
Der Druck ist ungewöhnlich niedrig für jemanden, der sich körperlich betätigt hat. Der Puls aber angesichts dessen akzeptabel, wobei es schon zeigt daß da etwas entgleist ist in dem Moment…
Der Sani murmelte irgendwas von Schock.
Es gibt den sog. Schockindex, nach der Definition hatte der Patient hier einen Schock - wobei die Gesamtsituation selbigen als „nicht sio gravierend“ einschätzen läßt.
Eine Blutzuckermessung ergab 3,2 mg/dl.
Das ist eine deutliche Unterzuckerung.
Letztlich kann man davon ausgehen daß sich der Mann, ohne vorher ordentlich gefrühstückt zu haben, körperlich verausgabt hat - und dann kann sowas die Folge sein, Unterzuckerung und als Begleiterscheinung die etwas aus den Fugen geratenen Kreislaufwerte. Wenn man ausschliessen konnte daß andere Ursachen im Spiel sind (Infarkt etc. etc.) war es eine eher „harmlose“ Sache. Man ruht sich aus, nimmt etwas Eßbares oder gar Traubenzucker zu sich und ruckzuck ist wieder alles normalisiert.
Dem Betroffenen gegenüber sollte man aber eher argumentieren daß die Situation gefährlich war weil wenn man vor ein Auto fällt oder in die Böschung abkippt kann es auch weniger glimpflich ausgehen…
Irgendwie kam ich in den
Besitz des Einsatzprotokolls. Dort ist vermerkt, daß der
Patient den Transport ins Krankenhaus verweigert und wieder
auf dem Fahrrad nach Hause fahren will. Der Sani meinte, das
sei ausgeschlossen und wenn der Patient nicht ins Krankenhaus
will, müßte er einen Notarzt rufen, der eine Belehrung
durchführen soll, daß der Patient auf eigene Gefahr handelt.
Der Rettungsassistent kann auch alleine belehren, aber siehe oben - mehr Spektakel verleiht der Situation womöglich mehr Nachdruck.
So kam also auch noch ein Notarzt. Bis zu dessen Eintreffen
futterte der uneinsichtige Patient mehrere Stücke
Traubenzucker, die er sich von einer Verkäuferin bringen ließ,
worauf es ihm bald deutlich besser ging.
Klar… Und dann kommen gute Ratschläge auch nicht mehr an weil sich der Patient wieder obenauf fühlt.
So setzte sich der Mensch wieder aufs
Fahrrad und radelte noch ein bißchen wackelig und eine Tafel
Schokolade mampfend nicht ganz so schnell nach Hause.
Warum auch nicht, es war ja tatsächlich alles wieder gut, auch wenn das natürlich keiner zugibt. 
Blöd wird es wenn dann etwas passiert und man vor Gericht landet, weil der Richter dann sicherlich die nicht beachteten Warnungen, nicht verkehrsuntüchtig zu sein, strafverschärfend bewerten wird.
Werten erzählte der Sani etwas von Schock. Wie kommt er drauf?
Gemäß Schockindex teil man die Herzfrequenz durch den systolischen Blutdruck, hier also 101:90, und bekommt einen Wert >1. Alles über 1 gilt als Schock, unter 1 kein Schock.
Was bedeutet 90/60 (im Protokoll stehen dazu keine Einheiten)?
Das ist der Blutdruck - mit in diesem Fall niedrigen Werten.
Und
schließlich: Welche Kosten entstehen durch den Einsatz der
Sanitäter und des zusätzlich gerufenen Notarztes?
Das legt der jeweilige Landkreis/die Stadt gemäß ihrer Gebührenordnung selber fest - ,acht Sinn weil die Vorhaltungs- und Unterhaltskosten je nach Struktur der jeweiligen Gegend unterschiedlich sind. Man kann jetzt schlecht konkrete Summen nennen weil das eben zu unterschiedlich sein kann, aber runde 1000 EUR kann mal mal in den Raum werfen wenn es sich um eine strukturschwache Gegend auf dem Land in MeckPom handelt.
Gruß,
MecFleih