KSch-Klage, nach 4 Monaten Krankheit

Hallo,

ich habe mal eine Frage, und bin Euch dankbar wenn Ihr mir Eure Meinung auf die Erfolgsaussichten der KSch-Klage der ANin mitteilen könntet.

Nehmen wir mal an, eine MA X arbeitet seit über 4 Jahren im Unternehmen. Sie war nachweisbar jedes Jahr „ihre“ 6 Wochen krank…

Nun ist sie seit 5 Monaten ununterbrochen krank und wurde am Ende des 3. Krankenmonats gekündigt.

Für MA X wurde nach 2 Monaten Krankheit MA Y neu eingestellt, die die Kunden von MA X übernommen hat. Die Aufteilung der Tour auf die anderen MA war diesen nicht mehr zuzumuten.

Die Arbeit von MA Y läuft prima, die Kunden sind alle zufrieden. Nun ergab sich die Frage MA Y während der Probezeit wieder zu entlassen, wenn MA X irgendwann wieder einsatzfähig ist - oder sich von MA X zu trennen.

Die Firma hat sich für MA Y entschieden und X mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt, obwohl 4 Wochen fristgemäß gewesen wären.(Lapsus der Leiterin)

Nun klagt MA X auf Wiedereinstellung und beruft sich auf das KSchG.

Zwar arbeiten 15 MA im Unternehmen, umgerechnet aber nur 8 Vollzeitkräfte.

Frage: Bei einer Klage auf Wiedereinstellung geht es doch Schlußendlich um Geld (Abfindung), oder?

MA X hat das Unternehmen durch ihre Krankheit bereits 2500€ gekostet… (die Firma ist ein gemeinnütziger Verein und muss sich selbst tragen)

Trifft MA X nicht auch ein eigenes Verschulden?

Denn bei einem Gespräch mit der Leiterin, zu einem Zeitpunkt wo noch von Eingliederung nach dem „Hamburger Modell“ die Rede war, beharrte SIE (MA X) darauf ihren Urlaub unbedingt trotzdem wie geplant nehmen zu wollen!

Und DAS war quasi der Tropfen der das Fass zum überlaufen brachte…

Vielleicht habt Ihr einen Tipp, wie die Sache ausgehen könnte?

Danke für Eure Bemühungen.

anniel

Hallo,
ich denke es geht auch nur ums Geld. Denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist nicht mehr gegeben. In dem Fall könnte es aber auch nach hinten losgehen. Es kommt immer auf Prognose an. Solche erstellt meist der Medizinische Dienst. Wenn diese negativ ist wird die Klage auch erfolglos sein.
Aber besser man zieht einen Rechtsbestand hinzu.
MfG :smile:
Kundy