also ich hätte eine frage zu einem problem!
und zwar wurde von person A ein laptop gekauft!
ein jahr ist vergangen und der laptop war „kaputt“ oder wies halt fehler auf bei der grafikkarte/motherboard! daraufhin schickte person A den laptop direkt zur firma zurück!
der garantieanspruch war und ist jetz auch noch vorhanden!
der laptop kam 5 wochen später!der laptop funktionierte beim einschalten zwar aber dann trat der selbe fehler wieder auf!
wass kann man person A raten zu machen, da der laptop für person A nicht wegdenkbar ist (studiumbedingt)?
das geld würde erst nach einer reparaturdauer von 45 tagen zurückerstattet werden!
kann man ein ersatzgerät anfordern oder besser, gleich ein neues gerät verlangen?
denn nach 2 tagen in der warteschleife der firma ist es Person A endlich zu viel…
bitte um hinweise…
danke & mfg
PS: ich weiss nicht ob es unterschiede in deutschland und österreich gibt! dieser fall bezieht sich auf österreich
Ich kenne mich mit Ostmärkischem Recht leider …
… nicht aus, aber Deine Überschrift hat mein Interesse geweckt. Was zum Teufel könnte mit „KSCHG“ gemeint sein? Hier nennt man es „Kündigungsschutzgesetz“.
… nicht aus, aber Deine Überschrift hat mein Interesse
geweckt. Was zum Teufel könnte mit „KSCHG“ gemeint sein? Hier
nennt man es „Kündigungsschutzgesetz“.
Also ich denke jetzt nicht, dass da zwischen Österreich und Deutschland großartige Unterschiede herauskommen werden, aber Teufel steckt ja manchmal im Detail. Nachfrage: Wer ist die „Firma“? Der Hersteller oder der Verkäufer?
Gruß
Tom
hallo!
ich hoffe dass is das richtige forum
also ich hätte eine frage zu einem problem!
und zwar wurde von person A ein laptop gekauft!
ein jahr ist vergangen und der laptop war „kaputt“ oder wies
halt fehler auf bei der grafikkarte/motherboard! daraufhin
schickte person A den laptop direkt zur firma zurück!
der garantieanspruch war und ist jetz auch noch vorhanden!
der laptop kam 5 wochen später!der laptop funktionierte beim
einschalten zwar aber dann trat der selbe fehler wieder auf!
wass kann man person A raten zu machen, da der laptop für
person A nicht wegdenkbar ist (studiumbedingt)?
das geld würde erst nach einer reparaturdauer von 45 tagen
zurückerstattet werden!
kann man ein ersatzgerät anfordern oder besser, gleich ein
neues gerät verlangen?
denn nach 2 tagen in der warteschleife der firma ist es Person
A endlich zu viel…
Also ich denke jetzt nicht, dass da zwischen Österreich und
Deutschland großartige Unterschiede herauskommen werden, aber
Teufel steckt ja manchmal im Detail. Nachfrage: Wer ist die
„Firma“? Der Hersteller oder der Verkäufer?
Gruß
Tom
ich weiss nicht genau was du meinst! der laptop wurde von einem diskonter gekauft!
Ja aber lt. Ausgangssachverhalt wurde der Laptop an eine „Firma“ geschickt. Meine Frage war nun an welche Firma. Ohne weiteren Sachverhalt kann die Frage nicht gelöst werden.