KSK Gewinnschätzung war zu niedrig

Hallo zusammen,

ich hätte hier mal eine Frage für eine Freundin von mir und würde mich freuen wenn jemand der vielleicht ein ähnliches Problem hatte mir einen Tip geben könnte…

Also: Meine Freundin hatte sich in 2006 beruflich neu orientiert und wie jedes Jahr ihre Gewinnschätzung bei der Künstlersozialkasse mit ca. 5000,- Euro angegeben. Im letzten Quartal 2006 überstieg der Gewinn die Schätzung um das Doppelte und wegen Schwangerschaft, Umzug etc. hat sie vergessen für die letzten 3 Monate den gestiegenen Gewinn bei der KSK zu melden…

Für 2007 hat Sie dann in dem Wissen dass 2006 etwa 11.000,- Euro Gewinn waren, Sie aber wegen dem Kind nur 3 Monate arbeiten will
Die Gewinnerwartung mit 4500,- Euro angegeben.

Nun ist das Kind inzwischen da und bei der Beantragung von Mutterschaftsgeld erhielt Sie von der Krankenkasse die Mitteilung, dass als Grundlage für das Mutterschaftsgeld nicht etwa eine Einnahme/Überschussrechnung herangezogen wir sondern die angegebene Schätzsumme von 2006 welche bei der KSK mit 5000,- Euro abgegeben wurde.

Ergo ergibt sich ein Mutterschaftsgeld dass aufgrund der zu niedrigen Schätzung von 2006 nur ca. die Hälfte des eigentlichen Anspruchs ausmacht.

Die Frage ist jetzt natürlich: Kann man sein Jahreseinkommen bei der KSK nachträglich korrigieren? …

Und weiß jemand wie die KSK in solchen Fällen reagiert ???

Sehen die dass als vorsetzlichen Betrug oder ist so etwas eher
ein Kavaliersdelikt?

Ich hoffe das Problem ist deutlich geworden und würde mich freuen wenn jemand ein Tip oder Erfahrungen zu diesem Problem beisteuern könnte …

lg

Lukas

Guten Tag Lukas,
warum sollte es ein Vergehen sein, wenn ein Künstler nach Abschluss des Geschäftsjahres feststellt, dass er mehr verdient hat als zu
Jahresbeginn abzusehen war ?
Eine entsprechende Nachmeldung bedingt dann eine Nachzahlung an die
KSK. Und warum sollte sich die Krankenkasse gegen neue Erkenntnisse
sperren, die als Grundlage für das Mutterschaftsgeld dienen ?
Ein kompetenter Ansprechpartner hierfür ist Günter Czauderna.
Ich empfehle Ihnen, bei ihm die Verfahrensweise der Krankenkasse
zu erfragen.

Gruß
Günther

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Hallo Lukas,

ich habe Dir zwar schon ein E-Mail geschickt, aber hier noch Mal für Alle:

Das Jahreseinkommen muss, wie Du weißt, bei der KSK für das kommende Jahr geschätzt werden. Hierbei soll als Grundlage immer das Vorjahreseinkommen dienen. Hieraus resultieren dann die Beiträge, die zu zahlen sind.
Sollte die Schätzung von dem tatsächlichen Einkommen abweichen (nach oben oder nach unten) besteht die Möglichkeit, dies der KSK zu melden.

Die Änderung wirkt sich jedoch nur die Zukunft aus. Das heißt die bereits gezahlten Monatsbeiträge können nicht geändert werden.
Somit denke ich, dass Deine Freundin zwar nachmelden kann, dass sie 2006 mehr verdient hat, dies aber keine Auswirkung auf ihr Mutterschaftsgeld hat, da die Krankenkasse ja auch keine höheren Beiträge rückwirkend bekommt.
Sorry.

Alexander Wehrum