Ksk Prüfung des Versicherten / Einkommensschätzung

Hallo zusammen!

Folgende Frage:

Ich werde als Ksk Mitglied gerade geprüft und muss die Einkommenssteuer Bescheide der letzten 4 Jahre vorlegen. Es wird ja geprüft in wie weit die Schätzung mit dem eigentlich erzielten Einkommen übereinstimmt.

In 3 der vier Jahren war mein Einkommen und die Schätzung sehr ähnlich.
Doch in einem Jahr habe ich eine Schätzung von 8000 angegeben, die entsprechenden Gebühren monatlich bezahlt, aber im Oktober des Jahres angegeben, dass ich die 8000 nicht erzielen werde sondern eher 5000.
Die Beiträge wurden angepasst.

Im November des Jahres kam doch ein Auftrag zu stande und es wurden doch ca 8000.für das Jahr.
Diesen Umstand habe ich nicht gemeldet, da das Jahr fast um war…

Zählt bei der Prüfung nun die Schätzung von 8000 oder von 5000? Ich steige da nicht ganz durch. Habe ja 9 monate beiträge gezahlt die der schätzung von 8000 entsprechen.

Über eine Antwort freue ich mich sehr…

Lg Oliver

Servus,

Beitragsbemessungsgrundlage sind alle an Dich gezahlten Entgelte, die Schätzung ist nur ein Hilfsmittel.

Unter Umständen wirst Du aufgefordert werden, zu begründen, weshalb Du die zunächst richtige Schätzung nach unten korrigiert hast. Da schilderst Du dann konkret, wie es dazu gekommen ist, und alle sind zufrieden.

Diese Begründung

solltest Du dabei tunlichst für Dich behalten, es ist nämlich keine.

Schöne Grüße

MM

  • zur Anregung noch eine Frage: Kommt es nicht vor, dass Deine Auftraggeber ein kleines bisselchen später bezahlen? Konntest Du damit rechnen, dass die Zahlung für den letzten Auftrag in dem Jahr noch im Dezember reinkam, oder hättest Du vielleicht realistisch damit rechnen sollen, dass sie erst im Januar einläuft?

Schöne Grüße

MM