[KSt] Die 5% in § 8b Abs. 3 KStG!?

Hallo,

bin gerade auf der Suche nach einer Begründung für den Ansatz von 5% fiktiven nicht abzugsfähigen BA nach § 8b Abs. 3 S. 1 KStG. Diese Regel wurde nach dem Steuervergünstigungsabbaugesetz ins KStG gebracht, war aber im ersten Entwurf zum StVergAbbG noch nicht enthalten.

Worauf beruht die Regelung? EG-Recht Umsetzung? Wer hat eine Idee? Also, es geht mir um die Herkunft der Regel. Den Sinn & Zweck habe ich schon selber verstanden :wink:

Danke & Gruß

vom showbee

Hi !

So weit ich mich erinnere, sollte dies lediglich eine Vereinfachungsregelung sein. Für Kapitalgesellschaften hätte ja sonst auch das Halbeinkünfteverfahren § 3 Nr. 40 EStG UND § 3c EStG gegolten. Da vor allem der § 3c EStG Schwierigkeiten in der täglichen Praxis bereitet hätte, wurde diese 5%-Regelung aufgenommen.

BARUL76