Liebe/-r Experte/-in,
hallo, muß man den termin der Eidesstattlichen versicherung wharnehmen, wenn man krank geschrieben ist?
Grüße Nonne 213
Liebe/-r Experte/-in,
hallo, muß man den termin der Eidesstattlichen versicherung wharnehmen, wenn man krank geschrieben ist?
Grüße Nonne 213
Grüß Dich Nonne 213,
nein! Eine Mitteilung an den Verantwortlichen erscheint allerdings angeraten.
Gruß - Ernst
Grüß Dich Nonne 213,
nein! Eine Mitteilung an den Verantwortlichen erscheint
allerdings angeraten.
Gruß - Ernst
hallo Ernst,
danke dir vielmals für deine schnelle Antwort.
Und ja, ich habe eine Kopie meiner Krankmeldung an
den gerichtsvollzieher geschickt.
Viele liebe Grüße an dich !!!
Nonne213
Danke für das Danke!
Mit der Krankschreibung wird allerdings nur Zeit gewonnen. Es sollte in dieser Zeit was unternommen werden.
Drücke die Daumen!
Gruß Ernst
hallo Ernst,
ich weiß nicht mehr was ich noch unternemhen kann.
ich hatte meinen RA beauftragt, den Mahnbescheid in den vorherigen Stand bringen zulassen, das sahte er mir auch zu, aber hat nichts dafür getan.
Jetzt habe ich eine Beschwerde über meinen Anwalt bei der Bundesrechtsanwaltkammer gemacht und warte auf ein Schreiben von denen.
Das Gericht hat mir telefonisch gesagt, daß es zu spät ist, den Mahnbescheid in den vorherigen Stand setzen zu lassen.
Weil ich nun gar nicht mehr weiter wußte habe ich einen Starfantrag gegen meinen Vermieter wegen Betruges veranlasst.
Also die Nummer ist total dumm für mich gelaufen und ich muß jetzt sehen, wie ich die Scherben wieder zusammen setze.
Vielen Lieben Dank nochmal !!! von Nonne 213