ich habe mir am 09.11.12 einen Bänderriss am rechten Sprunggelenk
zugezogen. Dies alles passierte während meiner Arbeitszeit, darauffolgend
wurde ich mit dem Krankenwagen ins KH gefahren. O.k. soweit.
Nun meine Frage:
Ich bin zur Weiterbehandlung bei einem Arzt in unserer Stadt aber das Problem ist
das ich weder mit dem Auto noch per Krücken zu den Arztterminen kann. Steht
mir hier ein KTS Schein (Krankentransportschein) zu oder muss ich das Taxi
wirklich selbst bezahlen!? Der Arzt sagt: Nein er kann keinen KTS-Schein ausstellen!
Meine Berufsgenossenschaft ist die: BGETEM - Energie-Textil-Elektro !
also ich bin da kein Experte, aber mein Mann wurde auf dem Weg zur Uni auf seinem Roller von einer Autofahrerin umgemäht. Folgen waren ein sehr langer Krankenhausaufenthalt, stat. und ambulante Reha, massig Arztbesuche…
Für die Ambulante Reha hatte er immer ein Taxischein. Es war aber auch immer ein „Drama“ den zu bekommen. Grundsätzlich Aussage: „Sowas gibt es nicht!“ „Doch“…langes hin und her…dann haben wir den doch immer bekommen…
Ich hab auch mal im Sozialgesetzbuch VII gestöbert und folgendes gefunden:
§ 43 Reisekosten
(1) Die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Reisekosten werden nach § 53 des Neunten Buches übernommen. Im Übrigen werden Reisekosten zur Ausführung der Heilbehandlung nach den Absätzen 2 bis 5 übernommen.
(2) Zu den Reisekosten gehören
Fahr- und Transportkosten,
2.
Verpflegungs- und Übernachtungskosten,
3.
Kosten des Gepäcktransports,
4.
Wegstreckenentschädigung
für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens erforderliche Begleitperson.
(3) Reisekosten werden im Regelfall für zwei Familienheimfahrten im Monat oder anstelle von Familienheimfahrten für zwei Fahrten eines Angehörigen zum Aufenthaltsort des Versicherten übernommen.
(4) Entgangener Arbeitsverdienst einer Begleitperson wird ersetzt, wenn der Ersatz in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Pflegekraft entstehenden Kosten steht.
(5) Das Nähere regeln die Verbände der Unfallversicherungsträger durch gemeinsame Richtlinien.
Ich würde die raten, ruf bei deiner BG an und frag wie du das machen sollst…vielleicht kannst du dir einfach Quittungen gäben lassen oder so!
Viel Erfolg,
Tina