ich habe mir am 09.11.12 einen Bänderriss am rechten Sprunggelenk
zugezogen. Dies alles passierte während meiner Arbeitszeit, darauffolgend
wurde ich mit dem Krankenwagen ins KH gefahren. O.k. soweit.
Nun meine Frage:
Ich bin zur Weiterbehandlung bei einem Arzt in unserer Stadt aber das Problem ist
das ich weder mit dem Auto noch per Krücken zu den Arztterminen kann. Steht
mir hier ein KTS Schein (Krankentransportschein) zu oder muss ich das Taxi
wirklich selbst bezahlen!? Der Arzt sagt: Nein er kann keinen KTS-Schein ausstellen!
Meine Berufsgenossenschaft ist die: BGETEM - Energie-Textil-Elektro !
die medizinische notwendigkeit ist voraussetzung für den KTS. als „arzt der BG“ fallen diese kosten nicht in das „normale budget“, hierauf sollte hingewiesen werden.
wenn es kein bg arzt ist, bitte die bgetem nach dem nächsten, von der bg zugelassenen arzt fragen.
eine alternative sind die günstigeren krankentransportfahrten mit dem DRK, Malteser, Johanniter oder ASB.
eine schnelle genesung wünsche ich.
Die Krankentransportkosten muss die BG übernehmen. Also Antrag auf Kostenübernahme stellen. Bei Ablehnung auf jeden Fall mit Klage vor dem zuständigen Sozialgericht drohen. Bei weiterer Weigerung Klage einreichen. Das kostet sie in der 1. Instanz nichts. Es besteht auch kein Anwaltszwang ähnlich dem Arbeitsgerichtsverfahren.
Hm, warum will den der Arzt den Schein nicht ausstellen, wie weit ist denn die Praxis weg?
Egal, dir steht sonst eine Kostenerstattung zu:
§ 43 SGB VII Reisekosten
"(1) Die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Reisekosten werden nach § 53 des Neunten Buches übernommen. Im Übrigen werden Reisekosten zur Ausführung der Heilbehandlung nach den Absätzen 2 bis 5 übernommen.
(2) Zu den Reisekosten gehören
Fahr- und Transportkosten,
Verpflegungs- und Übernachtungskosten,
Kosten des Gepäcktransports,
Wegstreckenentschädigung
für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens erforderliche Begleitperson."
Sonst must du erst die Kosten auslegen und bekommst sie dann von der BG erstattet. Ich würde vorher aber mal bei der BG anrufen und mir das bestätigen lassen.