Wenn eine erneute Überprüfung ergibt, dass/ob sämtliche Umsätze tatsächlich korrekt erfasst sind, dann gilt die Umsatzsteuerpflicht rückwirkend ab 01.01.2009. Aus allen Umsätzen ist dann die Vorsteuer an das FA abzuführen. Im Gegenzug ist Vorsteuerabzug möglich.
Sollte sich bei der Prüfung der Umsätze zeigen, dass hier möglicherweise Privateinlagen als Umsatz behandelt wurden oder dass bestimmte Umsätze nicht in die Bemessungsgrundlage von € 17.500,00 einzuberechnen sind (Vergleiche § 19 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 3 UStG). dann bleibt es für 2009 bei der KU-Regelung.
Dem Grunde nach möglich wäre sicherlich auch eine Verständigung mit dem Finanzamt, dass dieses für das Jahr 2009 auf die Umsatzsteuer verzichtet. Meines Erachtens ist aber durch das Gesetz das Ermessen hier auf Null reduziert. Nichtsdestotrotz sollte man auch diese Möglichkeit kennen.
eigentlich keine Chance.
Zu prüfen wäre allenfalls, ob eventuell Umsätze enthalten sind, die in einem anderen Jahr erst zugeflossen sind, zum Beispiel Rechnungsstellung Ende 2008, Zufluss erst 2009. Könnte ja sein, das solch ein Umsatz bereits mit Rechnungstellung erfasst war.
Auch könnte es sein, dass in den Umsätzen durchlaufende Posten enthalten sind, zum Beispiel Weitergabe von Fremdleistungen. Auch dann hat sich das Finanzamt bereits verhandlungsbereit gezeigt.