Küche abbauen wg. Rohrbruch

Hallo,

ich habe eine eigene Küche in die Wohnung mitgebracht.
Wer bezahlt mir den Aufwand für Ab- und Wiederaufbau, wenn aufgrund eines Heizungsrohrbruchs
die Küche ganz oder teilweise abbauen muss?

Herzlichen Dank für Info

Thommy

Morgen,

Gehen wir davon aus, dass kein verschulden vorlag, sondern der Rohrbruch auf Grund des Altes gescha.

Bei Reparaturen hat der Mieter eine Duldungsfpflicht, dies bedeutet aber nicht, dass dieser mit anpacken muss, er muss nur die benötigten Handwerker einlassen und darf sich nicht gegen die Reparatur stellen oder Erschweren. In diesen Sinne muss er auch nicht die Möbel Wegräumen.

Hallo,

um die bereits von Naseweis gegebene, richtige Antwort noch zu untermauern:

Gruß
vdmaster

Hallo,

vielen Dank für die interessante Antwort.
Ich hätte vermutet, dass ich den Abbau der Küche bezahlen muss.

LG
Thommy

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