Küche abschreiben

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Einkommenssteuererklärung.
Ich vermiete ein Haus und habe vor ca. 8 Jahren eine Einbauküche gekauft, die ich seitdem über 10 Jahre abschreibe, d. H. noch zwei Jahre Rest. Nun gab es einen Mieterwechsel und die Küche war nicht mehr zu gebrauchen, deshalb habe ich eine neue Einbauküche gekauft. Wie und wo trage ich diese nun ein ?
Kann ich die neue nun als Erhaltungsaufwand direkt absetzen, oder muß ich diese auch über 10 Jahre abschreiben, und kann ich die Alte Küche zuende abschreiben, obwohl sie schon entsorgt ist ?
Weiß das jemand ?

Das wissen sogar sehr viele; ein hanzer Berufszweig verdient sein Geld mit solchem Wissen.

Den Restwert der alten Küche (also wohl 20%) schreibst du sofort ab, in der Anlage V erscheint das dann unter „übrige Aufwendungen“ oder so.

Mit der neuen Küche verfährst du so wie vor acht Jahren mit der alten.

Super, vielen Danke für die schnelle und plausible Antwort :smile:

Nun gab es einen Mieterwechsel und die Küche war nicht mehr zu gebrauchen, deshalb habe ich eine neue Einbauküche gekauft.

jetzt weiß ich auch warum man dazu „Abschreibung“ sagt.

Man konnte also die Küche abschreiben (sie war hinüber).