Küche über Schlafzimmer erlaubt?

Hallo… unser Problem ist folgendes:
Wir wohnen seit 4 Jahren in einer Mietwohnung. Die Vormieter der darüberliegenden Wohnung haben über Beziehungen die Küche verlegt und war in den Raum, in dem im gesamten Haus das Schlafzimmer ist. War soweit ok, diese haben sich kaum in der Küche aufgehalten und auch zu „normalen“ Zeiten.
Als diese auszogen haben wir dem Vermieter gesagt, dass wir unzufrieden mit dieser Konstellation sind. Schwupp war die Wohnung vermietet. Der neue Mieter nimmt leider nicht annähernd so viel Rücksicht. D.h. es besteht zu keiner Zeit eine Chance in Ruhe zu schlafen oder sich nur auszuruhen. Auch unsere kleinen Kinder sind noch mit bei uns im Schlafzimmer, trotzdem keine Rücksicht.

Ich würde gerne wissen, ob es überhaupt rechtens ist, eine Küche über ein Schlafzimmer zu legen und ob es Chancen gibt auf eine Einigung, die für beide Seiten tragbar sind.

Vielen Dank

Hi!

Ohne mich konkret mit der rechtlichen Situation auszukennen:
Das Problem ist doch nicht, dass die Küche über dem Schlafzimmer liegt.
Das Problem ist die Ruhestörung durch den Mieter.

Mir stellt sich die Frage, welche Art von Lärmbelästigung da in der Küche entsteht? Sind seine Elektrogeräte so laut, ist das Haus so hellhörig?

Wenn statt der Küche dort das Schlafzimmer wäre und er jede Nacht sonst was dort veranstaltet wäre die Situation ja auch nicht besser. Lärm ist Lärm.

Vielleicht liegt es auch einfach am hellhörigen Haus. Aber du hast das ja nicht weiter spezifiziert…

Gruß, Diva

…keine Ahnung was da oben los ist.

Vorher hat eine neunköpfige Familie dort gewohnt, nun ein Ehepaar mit einem Kleinkind.
Es gab nie Probleme mit der Großfamilie. Die Kinder waren zwischen 5 und 17. Der Mann lief mit seinen schweren Arbeiterschuhen durch die Wohnung. Alles ok. Klar hat man mal was gehört, aber alles im Rahmen.

Die beiden hört man den ganzen Tag durch die Wohnung trampeln, ich weiß immer wo sie sind. Das ist mir relativ egal.

In der Küche hört man die Geräte (nachts den Geschirrspüler), jedes Geklapper. Irgendwas wird gerollt. Das ständige Hin- und Herlaufen. Oft fällt was auf den Boden. Er hat eine tiefe, laute Stimme. Manchmal versteht man was er sagt.

Reden laslassen sie nicht mit sich. Das sei nicht ihr Problem!

Ich glaube nicht, dass man da rechtlich als Mieter was Substanzielles in der Hand hat. Habt Ihr mal mit dem Vermieter über das Problem gesprochen?
Dem müsste ja an Frieden im Haus gelegen sein. Vor Allem, wenn das bislang gut geklappt hat.
Vielleicht geht es über eine " Hausordnung",
Wenn diese " verlegte" Küche bei den derzeitigen Mietern Probleme durch ihre Nutzung macht, sollte der Vermieter das schon wissen.
LG
Amokoma1

Außerdem war der Vermieter ja spätestens bei der Neuvermietung der Wohnung drin, hat das gesehen und offenbar nicht beanstandet. Vielleicht sollten die Fragesteller in der Küche schlafen…

Wohl kaum.
Zum einen kann man die nicht einfach nachträglich ändern, zum anderen kann man niemandem verbieten, seine gemietete Wohnung auch in allgemein üblicher Weise zu benutzen.

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Dann ist das Haus leider zu hellhörig. Da kann man exakt gar nichts dran ändern. Dir wird nichts anderes übrig bleiben als auszuziehen.

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Danke für die Abwertung, ich mache trotzdem weiter:

Haben die neuen MIeter vielleicht renoviert vor ihrem Einzug und einen Laminat ohne Trittschalldämmung verlegt?

Wobei: Das hier

hat mit Trittschalldämmung nichts mehr zu tun und lässt einen schon stutzig werden.

Gruß, Diva

Vielen Dank für die Antworten.

Der „Vermieter“ ist die Stadt. Es gibt einen Techniker, an den wir uns wenden können und er hat Verständnis. Er wird erneut zusammen mit der Hausmeisterin mit den Nachbarn über uns reden.

Er hatte damals die beiden (Lehrer) ausgesucht, da er dachte, weil ihr Baby unterwegs war und unsere Zwillinge auch gerade auf der Welt waren, gegenseitige Rücksichtnahme selbstverständlich wäre.

Wir haben auch die Vermutung, dass verbotenerweise Laminat statt PVC verlegt wurde.

Viel möchten wir ja gar nicht. Wir möchten nur, dass morgens nicht so viel Krach gemacht wird. Z.B. muss das Kind oben nicht um 6:00 Uhr alleine in der Küche spielen und Sachen auf den werfen und es muss auch nicht abends um 22:00 Uhr der Geschirrspüler angemacht werden.
Das man Filz unter Möbel anbringt, die über den Boden quietschen ist eigentlich auch selbstverständlich.

Leider ist es nicht möglich sich einfach mal zusammen zu setzen, das ist sehr bedauerlich.

Natürlich ist uns klar, dass die Nachbarn oben normal leben möchten, aber wir möchten das ja auch. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung gegenüber Dritten sollte in einem Mietshaus normal sein.

Wir sind eine sechsköpfige Familie mit Hund und Katzen! Die Nachbarn unter uns haben sich noch nie beschwert. Auf Nachfragen haben sie gesagt, dass sie ganz selten mal die Zwillinge schreien hören.

Trotzdem würde es uns einfach interessieren, ob eine Küche über einem Schlafzimmer überhaupt rechtens ist.
Was wäre, wenn hier ein Schichtarbeiter wohnen würde, der am Tage schlafen muss? Das wäre unmöglich.
Es ist für uns schon nicht möglich, sich mal IN RUHE auszuruhen oder sich zurückzuziehen. Ausschlafen geht gar nicht.
Wir denken es hat schon Sinn, wenn Küche über Küche und Schlafzimmer über Schlafzimmer ist.

Also bei uns ist das Schlafzimmer über der Küche und das klo über dem Schlafzimmer. Daß Wohnungen in unterschiedlichen Stockwerken unterschiedlich geschnitten sind kommt also durchaus vor. Darüber hinaus hatte der Vermieter gegen so eine Änderung offenkundig keine Einwände, schließlich war ja beim Mieterwechsel irgendjemand von der Stadt in der Wohnung und hat sie abgenommen. Da gibt es also keinen Weg etwas zu machen. Und alles weitere wie Sprechen, Benutzung der Spülmaschine etc. gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Ebenso kann man Kindern das Spielen nicht verbieten…

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Laminat zu verlegen ist nicht verboten. Der Bodenbelag kann dem Mieter nicht vorgeschrieben werden. Das ist nicht nur einmal gerichtlich geklärt worden.

Und an der Hörbarkeit von Unterhaltungen ändert es ohnehin nichts.

Ja. Und das ist ja auch nicht das eigentliche Problem.

Ich wiederhole mich: das Haus ist hellhörig, weil es vor Jahrzehnten gebaut wurde. Da kann man nicht verlangen, dass es auf den neuesten Stand gebracht wird - das ginge nur durch Abriss und Neubau. Entweder ihr gewöhnt euch an den neuen Mieter oder ihr zieht aus.

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…man kann auch freundlich miteinander schreiben!!!

Der Umbau wurde über Vitamin B gemacht, das hatte ich bereits oben erwähnt. Das
auch nur in dieser Wohnung, alle anderen sind gleich!

Und ich könnte und würde nicht dermaßen Krach machen und keine Rücksicht nehmen, wenn ich wüsste, dass unter mir eine Familie schläft.

Wenn meine Kinder durch die Wohnung toben oder von der Couch springen greife ich auch ein und erinnere sie, dass wir NICHT ALLEINE WOHNEN!!! Wenn mein Großer laut Musik hören will oder wir bohren/hämmern wollen, fragen wir oben und unten nach, ob’s ok ist.

Wenn sich jeder so verhalten würde und nicht so egoistisch und rücksichtslos, gäbe es nirgens Probleme.

Wenn man machen möchte wie man will, dann sollte man in ein eigenes Haus ziehen und nicht in eine Gemeinschaft.

In dem Fall ist der Vermieter der einzige, der da Einwände erheben kann, und das hat er ja offenkundig nicht getan.

…ich denke nicht, dass die Stadt weiß, wie jede einzelne Wohnung geschnitten ist. Oder überhaupt von dem Umbau wusste. Der Techniker war damals etwas hilflos, als ich ihn darauf ansprach, da war die Wohnung bereits vergeben. Was willste machen? Hatten auf’s Beste gehofft.

Nun hat doch sicher irgendjemand von der Stadt die Wohnung beim Auszug abgenommen und den Neumietern gezeigt und bei der Gelegenheit gesehen wo die Küche ist. Das heißt: der Vermieter weiß davon. Ansprechpartner für solche Sachen ist im übrigen nicht irgendein Techniker, sondern das Liegenschaftsamt, die städtische Wohnungsbaugesellschaft oder was es da auch immer gibt.

Ups. Sorry. Ich wusste nicht, dass du keine hilfreichen, sondern nur deine vorgefasste Meinung bestätigende Antworten willst.

Schreib’s halt dazu beim nächsten Versuch.

Dann meine alternative Antwort:
eine Küche über einem Schlafzimmer ist nach §788 Abs.3 strengstens verboten. Du hast Anspruch auf sofortige Änderung dieser unhaltbaren Zustände. Während der maximal 2wöchigen Umbauzeit muss dir der Vermieter ein Hotelzimmer und einen Fahrdienst bezahlen. Wie du deine Ansprüche anmelden kannst, wird dir ein vom Vermieter vermittelter Anwalt erklären und alles für dich organisieren.
Und wenn sich der Mieter über dir nicht ab sofort nur noch flüsternd unterhält und auf Filzpantoffeln umsteigt, droht ihm eine Haftstrafe nicht unter 2 Jahren.

PLONK!

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…hilfreich schließt freundlich ja nicht aus!

Es freut mich, dass Du Spaß hattest bei Deiner Antwort.
Hilfreich war’s leider nicht und der Tipp „gewöhne Dich oder zieh aus“ bringt auch nichts.

Wärest Du in unserer Situation würdest Du es also einfach über Dich ergehen lassen?
Wenn Deine Babys aus dem Schlaf gerissen werden und schreien, wäre es also ok für Dich?

Versetze Dich einfach mal in unsere Lage, vielleicht denkst Du dann etwas anders.

Ich schreibe hier, weil ich wirklich ein Problem habe und nicht, weil mir langweilig ist.

Gerne würde ich alles friedlich klären und dazu würde gar nicht viel gehören, aber was soll ich machen, wenn die Nachbarn von oben sich sperren?

Abwertung?
Sorry, ich kenn mich hier nicht so aus? War ich das? Dann mach ich’s rückgängig!

Das Haus kann ja jetzt nicht hellhöriger als vorher sein. Die Neun vorher, der Mann hatte auch keine Piepsstimme, hat man ja nicht annähernd so laut gehört!?

… das Haus kann ja nicht plötzlich hellhöriger sein als vorher. Wir wohnen ja schon länger hier!

…wir haben selbst vier Kinder.
Es geht nicht darum etwas zu verbieten, sondern um etwas Rücksicht zu nehmen, WIE WIR ES AUCH TUN, mehr nicht.