Küchenkauf, auch nach dem 3. Versuch nicht komplett aufgebaut, immer noch Mängel, was nun?

Guten Abend,

Es geht um die Küche unserer Tochter, die wir ihr geschenkt haben zur neuen Wohnung und diese leider schon vor Lieferung komplett bezahlt haben, da sie nicht soviel Geld bar zu Hause haben wollten. Kaufpreis 4200 Euro
Gekauft Mitte März2016

  1. Versuch Aufbau Mai 2016, kaputte Arbeitsplatte Riesenloch in der Platte, Rückwand nicht montiert, nur Schränke und untere Küche montiert.

  2. Versuch Anfang Juni, wieder beschädigte Arbeitsplatte, zusätzlich 3.Teil der Rückwand zu kurz bestellt und ein Element um 90° falsch angebracht.

  3. Versuch heute, falsch angebrachte Rückwand versucht zu lösen, dabei aber beschädigt, weil es mit Silikon so angebracht war, dass die Platte gebrochen ist, außerdem Spüle beschädigt beim Herauslösen aus der Arbeitsplatte

Neue Spüle, Arbeitsplatte und Ersatzrückwand heute bestellt, wiederum bestimmt 4 Wochen warten.

Welche Möglichkeiten hat man? Sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag? Rückzahlung des Kaufpreises?
Abbau der Küche auf Kosten des Möbelhauses?
Zusätzlich die Frage, greift meine Rechtsschutzversicherung auch für die Tochter, die bis vor 2 Monaten bei uns gewohnt hat? Da sie zu Beginn des Kaufvertrages bei uns noch gewohnt hat?

Wäre dankbar für Ihre Hilfe?

Zu deiner letzten Frage eine Vermutung (IANAL):

Du hast den Vertrag mit dem Möbelhaus, also dürfte deine Rechtsschutzversicherung greifen, weil du hier eine Streitigkeit laufen hast. Wo du deine Küche einbaust und wem du sie dann schenkst berührt dabei nicht die Wirksamkeit des Kaufvertrags.

Gruß

Der Vertrag ist aber auf den Namen meiner Tochter und wir haben nur das Geld überwiesen auf die Kaufvertragsnummer.

Dann ist es anders.
Wer bezahlt ist nicht der Punkt, es kommt darauf an, wer bestellt und Vertrag unterzeichnet hat.

Man braucht keine Rechtschutzversicherung in einem so klaren Fall.

Man bezahlt niemals (nie, nie, nie) im Voraus, allenfalls eine geringe Anzahlung(wenn unbedingt verlangt).

MfG
duck313