Guten Abend,
Es geht um die Küche unserer Tochter, die wir ihr geschenkt haben zur neuen Wohnung und diese leider schon vor Lieferung komplett bezahlt haben, da sie nicht soviel Geld bar zu Hause haben wollten. Kaufpreis 4200 Euro
Gekauft Mitte März2016
-
Versuch Aufbau Mai 2016, kaputte Arbeitsplatte Riesenloch in der Platte, Rückwand nicht montiert, nur Schränke und untere Küche montiert.
-
Versuch Anfang Juni, wieder beschädigte Arbeitsplatte, zusätzlich 3.Teil der Rückwand zu kurz bestellt und ein Element um 90° falsch angebracht.
-
Versuch heute, falsch angebrachte Rückwand versucht zu lösen, dabei aber beschädigt, weil es mit Silikon so angebracht war, dass die Platte gebrochen ist, außerdem Spüle beschädigt beim Herauslösen aus der Arbeitsplatte
Neue Spüle, Arbeitsplatte und Ersatzrückwand heute bestellt, wiederum bestimmt 4 Wochen warten.
Welche Möglichkeiten hat man? Sofortiger Rücktritt vom Kaufvertrag? Rückzahlung des Kaufpreises?
Abbau der Küche auf Kosten des Möbelhauses?
Zusätzlich die Frage, greift meine Rechtsschutzversicherung auch für die Tochter, die bis vor 2 Monaten bei uns gewohnt hat? Da sie zu Beginn des Kaufvertrages bei uns noch gewohnt hat?
Wäre dankbar für Ihre Hilfe?