Hallo Allerseits,
im Sinne dieses Bretts möchte ich eine allgemeine Diskussion
anstoßen.Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass heimliche
Vaterschaftstest nicht vor Gericht verwertet werden.
Ich glaube, daß das noch nie anders war, eine wirklich rechtskräftige Feststellung der Vaterschaft war meines Wissens auch vorher nicht durch ein reines Parteigutachten von geringem Beweiswert beweisbar, sondern es durch ein gerichtlich angeordnetes Sachverständigen-gutachten. Oder habe ich das was falsch mitgekriegt ?
Das
Hauptargument war die informelle Selbstbestimmung der Kinder.
Es ist ja auch verständlich, dass es nicht sein sollte, dass
eine andere Person ohne dein Einverständnis dein Erbgut
untersuchen lässt.
Hm, dieses Argument klingt besser als es ist. Wenn man es wörtlich nimmt, folgt aus ihm, daß das Kind in den Test einzuwilligen hätte. Das Kind kann diese wirksame Einwilligung aber erst mit ein paar Jahren abgeben. Davor wird es gesetzlich vertreten durch jedes seiner Elternteile. Warum soll es dann auf die Einwilligung der Mutter und nicht die des vermeintlichen Vaters ankommen oder der beider bedürfen ? Diese Argumentation verzeichnet daher die eigentliche Konfliktlage, entgegengesetzt sind nämlich vor allem die Interessen der Eltern untereinander und nicht die im Verhältnis zum Kind.
Jetzt will die SPD solche heimlichen Test sogar unter Strafe
stellen.
M.E. Ich halte diese Idee für ein gesetzgeberisches Eigentor, durch das letztlich das Gegenteil von dem, was beabsichtigt war, erreicht werden wird. In den Fällen, in denen der vermeintliche Vater Zweifel an der Berechtigung seiner Stellung als Unterhaltsgläubiger hat, der heimliche Test dieses Ergebnis aber nicht (!) bestätigt, dürften heimliche Tests eher den apostrophierten Familienfrieden wiederher-stellen, indem das einfach unter den Tisch fällt. Mir sind zwar keine Zahlen bekannt aber, ich vermute mal, daß das empirisch die häufigste Konstellation ist. Wenn man jetzt heimliche Tests unter Strafe stellt, hat in dieser Situation der Vater, falls er sich von der Strafandrohung überhaupt beeindruckt zeigt - (ich würds nicht)- gar keine andere Wahl als einen Konflikt offen auszutragen und damit den Familienfrieden eventuell unbegründet nachhaltig zu stören.
Außerdem wäre mal zu fragen, ob hinter dieser Idee nicht eher fiskalische Erwägungen stecken, die Staatskasse hat nämlich ein gewisses Interesse daran, daß es möglichst viele natürliche Unterhaltsgläubiger gibt, damit alleinerziende Mutter samt Kind nicht dieser zur Last fallen bzw. die Rückgriffsansprüche des Staates gegen den Vater leichter durchsetzbar sind.
Welche Möglichkeit hat nun ein Mann, der Zweifel an seine
Vaterschaft hat. Kann er ein Gerichtsverfahren anstoßen und
wenn ja mit welchen Grundlagen?
…siehe oben: Vaterschaftsanfechtung darunter gehts nicht.
Läuft das Ganze auf ein faktisches Betrugsrecht der Frauen
hinaus?
Gruß
Carlos