Kuckkucks-Kinder

Hallo Allerseits,

im Sinne dieses Bretts möchte ich eine allgemeine Diskussion anstoßen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest nicht vor Gericht verwertet werden. Das Hauptargument war die informelle Selbstbestimmung der Kinder. Es ist ja auch verständlich, dass es nicht sein sollte, dass eine andere Person ohne dein Einverständnis dein Erbgut untersuchen lässt.
Jetzt will die SPD solche heimlichen Test sogar unter Strafe stellen.

Welche Möglichkeit hat nun ein Mann, der Zweifel an seine Vaterschaft hat. Kann er ein Gerichtsverfahren anstoßen und wenn ja mit welchen Grundlagen?
Läuft das Ganze auf ein faktisches Betrugsrecht der Frauen hinaus?

Gruß
Carlos

hallo Carlos,
im Rahmen entsprechender Verfahren werden solche Test weeiterhin angewendet. Dann ist aber jede der „Parteien“ darüber informiert. Nur das soll durch diese Neuerung gewährleistet sein.
Gruß, sine

Hallo SIne,

Du irrst.
Eine Klage gegen die Vaterschaft ist eine Anfechtungsklage.
Damit das Gericht diese annimmt, müssen bereits gewisse Beweise vorliegen.
Da Vaterachftstests diese nun nicht mehr sind, bleibt nicht mehr viel.

In den Fällen, die der BGH verhandelt hat, müssen die Männer also weiterhin für Kinder zahlen, die nachgewiesenermaßen nicht die eigenen sind. Denn andere Beweise als den vom Gericht als Beweismittel nicht zugelassen Test haben sie nicht. Sie können die Mutter auch nicht per Gericht zwingen, einen solchen Test legal durchzuführen zu lassen. Dazu müsste das Gericht nämlich ersteinmal die Anfechtungsklage annehmen, was es ohne Beweise nicht tut…

Liebe Grüße,

Max

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Hi,

Genetische Prints die illegal erstellt werden verstoßen gegen die Persönlichkeitsrechte. Dies halte ich auch für in Ordnung.
Dem Missbrauch darf keine Tür geöffnet werden.

Hallo SIne,

Du irrst.
Eine Klage gegen die Vaterschaft ist eine Anfechtungsklage.
Damit das Gericht diese annimmt, müssen bereits gewisse
Beweise vorliegen.
Da Vaterachftstests diese nun nicht mehr sind, bleibt nicht
mehr viel.

Dies soll angeblich erleichtert werden.

In den Fällen, die der BGH verhandelt hat, müssen die Männer
also weiterhin für Kinder zahlen, die nachgewiesenermaßen
nicht die eigenen sind. Denn andere Beweise als den vom
Gericht als Beweismittel nicht zugelassen Test haben sie
nicht. Sie können die Mutter auch nicht per Gericht zwingen,
einen solchen Test legal durchzuführen zu lassen. Dazu müsste
das Gericht nämlich ersteinmal die Anfechtungsklage annehmen,
was es ohne Beweise nicht tut…

wie gesagt, hier kommt eine Erleichterung

Liebe Grüße,

Max

nicki

Hallo Maximilian,

Dazu müsste
das Gericht nämlich ersteinmal die Anfechtungsklage annehmen,
was es ohne Beweise nicht tut…

Was für „Beweise“ müssen das sein. Ein Vater, der seine Vaterschaft bezweifelt hat üblicherweise Indizien, z.B. das Geburtsdatum oder das er erfährt, dass die Frau auch Beziehungen mit anderen Männern hatte.

Gruß
Carlos

Hi,

das ist Jahre später natürlich schwierig.
Deshalb muss ja hier auch dringend eine Regelung gefunden werden.
Was mir so einfällt sind Dinge, die genauso wie ein Gentest auf Inkompatibilität der Erbanlagen beruhen. Manche Blutgruppen passen ja z.B. nicht zusammen etc.
Oder das Kind liegt im Krankenhaus, wo eine vererbare Krankheit diagnostiziert wird. Nur leider ist sie weder in der Familie der Mutter noch der des Zahlvaters je vorgekommen…
Da ist manches denkbar, aber ein nagender Zweifel hat ja normalerweise durch ganz andere Ursachen.

Liebe Grüße,

Max

Hi Carlos,

Läuft das Ganze auf ein faktisches Betrugsrecht der Frauen hinaus?

Der Gesetzgeber sieht die Familie als einen Bereich an, in den er nicht hineinredet. Wenn ein Mann Zweifel an seiner Vaterschaft hat, sollte er nicht mit dem Anwalt seines Vertrauens, sondern erstmal mit der Frau seines Vertrauens sprechen.

Worum geht’s bei der ganzen Diskussion überhaupt? Um Männer, die sich ein Kind unterschieben lassen, dennoch mit dieser Frau weiterleben möchten und jetzt einen Zahlvater suchen, ohne dass die Frau das merkt? Oder geht’s hier um die stille Freude, in 20 Jahren mal sagen zu können „Du bist ja gar nicht von mir!“? Ja, wo leben wir denn?

Gruß Ralf

Hi Ralf,

Worum geht’s bei der ganzen Diskussion überhaupt? Um Männer,
die sich ein Kind unterschieben lassen, dennoch mit dieser
Frau weiterleben möchten und jetzt einen Zahlvater suchen,
ohne dass die Frau das merkt? Oder geht’s hier um die stille
Freude, in 20 Jahren mal sagen zu können „Du bist ja gar nicht
von mir!“? Ja, wo leben wir denn?

Nö, es geht schlicht darum, nicht im Zweifelsfalle 25 Jahre Unterhalt zahlen zu müssen für ein Kind, das nicht von einem selber ist, sondern offensichtlich durch einen Betrug der Partnerin entstanden ist.
Wir sollten hierbei berücksichtigen, dass der Gesetzgeber eine Erstfamilie (bzw. Abkömmlinge davon) in der Regel zu Ungunsten einer weiteren Familie bevorzugt (was natürlich nachvollziehbar ist).
Sprich: Selbst gutverdienende Männer kann es nach einer Scheidung jahrelang finanziell unmöglich sein, eine weitere Familie zu gründen. Ob man dies für ein Kuckucks-Kind auf sich nehmen will, sollte durchaus in der Entscheidung des Betrogenen liegen.

Grüße
Jürgen

Offenbar fürchtet man auch, daß so mancher stolze Vater der seinen IT Beruf aufgegeben hat, für ein Kukuckskind in die Arbeitswelt zurückkommt…Arbeitswelt??? Moment ??? (Grins)

Tatsächlich handelt es sich wohl eher um Betrug (im strafrechtlichen Sinne) seitens der Mutter. (hier Erlangung von Unterhalt ohne Anspruch darauf).
§263 … für sich oder einem dritten…???

Dieses Urteil des BGH m.E. glatte Rechtsbeugung weil das Kind seine Rechte nur über die Erziehungsberechtigten ausübt - und die haben das entschieden- hier in Alleinvertretung d.d. Vater.

Rechtsbeugung; Begünstigung und Strafvereitelung im Amte §§257 u. 258StGB durch den BGH???

§ 257
Begünstigung

(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

§ 258
Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

§ 339
Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Man sollte hier Anzeige erstatten ob diese BGB Richter nicht den Horizont auf den Radius 0 hatten (Standpunkthaltung)

Man möchte einfach das BGB in der alten Form behalten wonach die Vaterschaft einfach festgelegt wurde und damit Basta.
Heute hätten GenLabors diese Macht.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Jürgen,

dass ein Vater das wissen will, verstehe ich ja. Aber warum muss diese Untersuchung heimlich gemacht werden?

Gruß Ralf

Kuckucksväter
Moin Jürgen,

in was für einer Welt lebst du eigentlich ?
Die meisten Väter, die ich kenne, kämpfen nach einer Scheidung darum, ihre Kinder möglichst oft sehen zu können und noch Mitspracherecht bei der Erziehung der Kinder zu haben. Ein Vaterschaftstest, der womöglich auch noch beweist, dass die Kinder gar nicht vom Vater stammen, wäre hier ein Schuss ins eigene Knie. Oder glaubst du wirklich, eine emotionale Vaterschaft lässt sich dadurch beenden, dass der Vater plötzlich nicht mehr als Erzeuger dasteht ?

Für die Frau muss sich übrigend dadurch gar nicht soviel ändern (sofern sie den Erzeuger nicht bewusst hingergangen hat (siehe oben den Absatz über betrug)). Sollte der bisherige Vater sich nicht als der Erzeuger herausstellen, muss ein anderer Erzeuger gefunden werden. Unter Umständen steht der finanziell sogar besser da, als der geschiedene Ehemann und besteht auch nicht darauf, in die Erziehung reinzuquatschen, da er bislang ja noch gar keine Möglichkeit hatte, ein Verhältnis zu seinem Kind aufzubauen.

Was also den finanziellen Aspekt angeht, kann der bisherige Vater unter Inkaufnahme des Verlusts seiner vaterschaftlichen Bindung gewinnen, für die Frau hingegen dürfte es ziemlich neutral herauskommen. Die Verlierer sind in jedem Fall die Kinder.

Gruß
Marion

Hi Jürgen,

dass ein Vater das wissen will, verstehe ich ja. Aber warum
muss diese Untersuchung heimlich gemacht werden?

Vielleicht um nicht mehr Staub als nötig aufzuwirbeln, wenn eh alles rechtens ist? Ich kann diesem Zweck schon einiges abgewinnen - so hat der Vater Gewissheit, ohne gleichzeitig seine Familie vor den Kopf stoßen zu müssen.

LG
Stuffi

Moin Stuffi

Vielleicht um nicht mehr Staub als nötig aufzuwirbeln, wenn eh
alles rechtens ist? Ich kann diesem Zweck schon einiges
abgewinnen - so hat der Vater Gewissheit, ohne gleichzeitig
seine Familie vor den Kopf stoßen zu müssen.

Nicht für ungut, aber ich möchte den Mann sehen, der einen heimlichen Vaterschaftstest durchführen lässt, während er glücklich und zufrieden mit Frau und Kindern in einer Familie lebt. Eine besser Möglichkeit, diese Zufriedenheit zu zerstören, dürfte es für ihn wohl kaum geben.

Männer, die heimliche Vaterschaftstests anstrengen, leben IMHO längst in einer zerrütteten Beziehung. Da dürfte es dann für alle Beteiligten besser sein, die Karten offen auf den Tisch zu legen.

Gruß
Marion

Männer, die heimliche Vaterschaftstests anstrengen, leben IMHO
längst in einer zerrütteten Beziehung. Da dürfte es dann für
alle Beteiligten besser sein, die Karten offen auf den Tisch
zu legen.

Meist ja. Aber wenn die Unsicherheit über das Kind wirklich das einzige Problem ist, halte ich diesen Weg für besser. Ich sehe das Problem mit Gentests (im Gegensatz zu zB Versicherungen) nicht: Wenn auch der Phänotyp des Kindes auf ein „Kuckuckskind“ hindeutet, kann man diese Information ja auch nicht per Gesetz für nicht vorhanden erklären.

LG
Stuffi

Moin,

Männer, die heimliche Vaterschaftstests anstrengen, leben IMHO
längst in einer zerrütteten Beziehung. Da dürfte es dann für
alle Beteiligten besser sein, die Karten offen auf den Tisch
zu legen.

Meist ja. Aber wenn die Unsicherheit über das Kind wirklich
das einzige Problem ist, halte ich diesen Weg für besser.

Da wir hier im Rechtsbrett sind, ergibt sich dadurch aber ein ganz anderes rechtliches Problem. Wenn nicht alle Beteiligten über diesen Test informiert sind, dann hat eine Person (nämlich der Mann) die Möglichkeit, dieses Wissen über die Abstammung einer anderen Person für sich zu behalten. Nun ist Abstammungsrecht aber kein Pillepalle, sondern führt zu anderen Rechten und Pflichten. Durch die Möglichkeit der Geheimhaltung kann er z.B. seinem Kind das Recht verwehren, seinen tatsächlichen Erzeuger kennenzulernen und diesen z.B. womöglich zu beerben.

Es ist dieser Wissensvorsprung gegenüber z.B. demjenigen, der am meisten betroffen ist (nämlich dem Kind) der mir an diesen Heimlichkeiten nicht passt (mal ganz abgesehen davon, dass bei diesen anonymen Tests keiner klärt, ob derjenige, der das Testmaterial einreicht, überhaupt dazu berechtigt ist, und nicht womöglich der Nachbar).

Gruß
Marion

Durch die Möglichkeit der
Geheimhaltung kann er z.B. seinem Kind das Recht verwehren,
seinen tatsächlichen Erzeuger kennenzulernen und diesen z.B.
womöglich zu beerben.

Ja, aber ohne Test ist das ja auch nicht gewährleistet - eben darum gehts ja.

Es ist dieser Wissensvorsprung gegenüber z.B. demjenigen, der
am meisten betroffen ist (nämlich dem Kind) der mir an diesen
Heimlichkeiten nicht passt.

Ja aber das Problem ist nicht der „Wissensvorsprung“, sondern eben die Tatsache, daß der Vater des Kindes nicht der biologische Vater ist. Ob das jetzt niemand, nur die Mutter, nur der Vater oder alle wissen ändert ja nichts am Grundproblem.

LG
Stuffi

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Meist ja. Aber wenn die Unsicherheit über das Kind wirklich
das einzige Problem ist, halte ich diesen Weg für besser.

Das kann doch gar nicht das einzige Problem sein. Das Grundproblem hier ist doch, daß der Mann seiner Partnerin nicht vertraut. Sonst würde er doch gar nicht auf die Idee kommen. Vertrauen ist doch eigentlich das Fundament einer jeden Beziehung. Wer das Gefühl hat, seinem Partner nicht vertrauen zu können, sollte überlegen, ob er mit dem richtigen Partner zusammen ist.

Bis denne
Schnoof

dass ein Vater das wissen will, verstehe ich ja. Aber warum
muss diese Untersuchung heimlich gemacht werden?

Weil er sie „eigentlich“ gar nicht machen darf. Er darf nur zahlen.

In Zukunft, wenn er nicht zahlen will, muss er die Frau fragen, die ihn betrogen hat, ob er den Test machen darf und nicht mehr zahlen muss.

Denke, dass die Vorsitzende RichterIN gestern recht einseitig entschieden hat.

Chris