Offenbar fürchtet man auch, daß so mancher stolze Vater der seinen IT Beruf aufgegeben hat, für ein Kukuckskind in die Arbeitswelt zurückkommt…Arbeitswelt??? Moment ??? (Grins)
Tatsächlich handelt es sich wohl eher um Betrug (im strafrechtlichen Sinne) seitens der Mutter. (hier Erlangung von Unterhalt ohne Anspruch darauf).
§263 … für sich oder einem dritten…???
Dieses Urteil des BGH m.E. glatte Rechtsbeugung weil das Kind seine Rechte nur über die Erziehungsberechtigten ausübt - und die haben das entschieden- hier in Alleinvertretung d.d. Vater.
Rechtsbeugung; Begünstigung und Strafvereitelung im Amte §§257 u. 258StGB durch den BGH???
§ 257
Begünstigung
(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
§ 339
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Man sollte hier Anzeige erstatten ob diese BGB Richter nicht den Horizont auf den Radius 0 hatten (Standpunkthaltung)
Man möchte einfach das BGB in der alten Form behalten wonach die Vaterschaft einfach festgelegt wurde und damit Basta.
Heute hätten GenLabors diese Macht.
Jakob
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