Die Kuckuckskinder soll es ja ziemlich oft geben in unserer Gesellschaft.
Was ist wenn ein Ehepaar innerhalb der Ehe ein Kind bekommen.
Das Ehepaar lebt einige Jahre zusammen bis sie sich scheiden lassen.
Urplötzlich tauchen beim Mann Ängste auf das er nicht der leibliche Vater ist. Er macht einen Vaterschaftstest (wie der zustande kommt ist irrelevant) und siehe da das Kind wurde ihm unterschoben.
" Das gleich geschieht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft"
Beide zahlen für das KInd. Der vermeindliche Vater wird von der Mutter Preis gegeben.
Was passiert? Können die Männer die bis zur Trennung gemeint haben es wäre ihr Kind „Schadenersatz für Aufwendungen“ bzw. „Unterhaltsgeld“ zurück verlangen? Kann die Frau wegen Betrugs angezeigt werden?
Haben die beiden Männer überhaupt eine Chance? Muss der richtige Vater nachzahlen, und ab dem Zeitpunkt zahlen wo alles ans Licht kommt?
Urplötzlich tauchen beim Mann Ängste auf das er nicht der
leibliche Vater ist. Er macht einen Vaterschaftstest (wie der
zustande kommt ist irrelevant)
Das ist eben nicht irrelevant. Wenn man sonst taugliche Gründe für eine Vaterschaftsanfechtung vorbringen kann, dann kann man da was versuchen. Der erschlichene Test allerdings interessiert kein Gericht - darf auch kein Gericht interessieren.
als Gehörnter und die Vaterschaft damals noch erkannt, hast du 0 Chance. Du musst weiter zahlen. Aus die Maus. Der Gesetzgeber will das so. Alles andere ist Holz in den Busch geschafft.
Das sehe ich allerdings anders. Wieso soll jemand für ein Kind zahlen wenn er nicht der leibliche Vater ist? Solange er es nicht weiß hat ihn doch seine Frau hintergangen egal ob verheiratet oder nicht.
Und der mögliche Vater muss dann auch zur Rechenschaft gezogen werden falls auffindbar.
Solche unterschobenene Vaterschaften müssen doch anfechtbar sein?!
Das sehe ich allerdings anders. Wieso soll jemand für ein Kind
zahlen wenn er nicht der leibliche Vater ist? Solange er es
nicht weiß hat ihn doch seine Frau hintergangen egal ob
verheiratet oder nicht.
Vor einiger Zeit kam mal genau so ein Fall von einem Mann aus Thüringen. Der hats mit der gleichen Problemstellung bis zum BGH durchgezogen und ist kläglich gescheitert.
Und der mögliche Vater muss dann auch zur Rechenschaft gezogen
werden falls auffindbar.
Solche unterschobenene Vaterschaften müssen doch anfechtbar
sein?!
Eben nicht, anfechtbar ist eine Vaterschaft nur in einer kurzen Frist, ob man es gewusst hat oder nicht spielt keine Rolle. Anerkannt ist anerkannt.
Wenn du in zig Jahren durch alle Instanzen bist, dann lass uns das Ergebnis wissen und was es gekostet hat…
Googeln nach Urteilen dürfte helfen, Anwalt nur bedingt, der verdient auch bei verlorenen Prozessen:wink:
Kinder, die während einer Ehe geboren werden, gelten vor dem Gesetz als leibliche Kinder des Ehemannes. Und zwischen Eheleuten gibt es den Tatbestand des Betruges nicht.
Was ist es dann wenn eine Ehefrau vor ihrer Scheidung ihren Mann nicht unterrichtet das er nicht der Vater ist?
Und was ist es wenn beide nicht verheiratet sind sondern sich trennen?
Was ist es dann wenn eine Ehefrau vor ihrer Scheidung ihren
Mann nicht unterrichtet das er nicht der Vater ist?
das tut eh nix mehr zur Sache…
Und was ist es wenn beide nicht verheiratet sind sondern sich
trennen?
selbiges wie oben, wenn du die Vaterschaft anerkannt hast…
ausserdem kannst du seit geraumer Zeit einen Gentest nur mit ZUSTIMMUNG aller Beteiligten machen lassen. Macht einer nicht mit, dann ist nix mit gerichtlichem Gentest,
Berichte in Jahren, was du in allen Instanzen erlebt hast und was es du an Geld und Nerven gelassen hast
Aus die Maus…
als Gehörnter und die Vaterschaft damals noch erkannt,
Da stand nichts von Anerkennung der Vaterschaft.
hast du
0 Chance.
Das würde ich nicht so ohne weiteres annehmen. Da gibt es nunmal sowas wie die Vaterschaftsanfechtung. Und die ist nicht so ohne weiteres auf den ersten Blick verfristet. Man muss natürlich vernünftige Gründe an das Gericht herantragen, die gegen die Vaterschaft sprechen. Und dafür bringt ein erschlichener Vaterschaftstest eben nichts.
Über einen Schadensersatzanspruch gegen die Mutter kann man trefflich streiten, jedenfalls aber hat man doch für die Zukunft die Möglichkeit, seine ungerechtfertigte Unterhaltspflicht, so man denn will, loszuwerden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Zumindest aber ist das Bestehen der Vaterschaft - übrigens auch im Falle der Anerkennung der Vaterschaft - nicht unverrückbar in Stein gemeißelt. Die Ausschlussfrist von zwei Jahren für die Anfechtung beginnt erst, wenn der Mann von den Gründen erfahren hat, die gegen seine Vaterschaft sprechen. Nicht mit der Geburt oder ähnlichem.
Eheleuten gibt es den Tatbestand des Betruges nicht.
Das ist mir neu…wieso kann ich meine Ehefrau nicht betrügen? Nun ja - jedenfalls aber kann man unter Umständen an eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB denken…