Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn aus einer WOhnung die bestehende Küche vom VM auf Wunsch des M ausgebaut wurde und vom M eine eigene Küche eingebaut wurde, kann dann der VM bei Auszug verlangen, dass die alte Küche vom M wieder eingebaut wird?? Vor allem, weil Teile dieser Küche vom VM bereits in anderen Wohnungen untergebracht wurden und der Rest vom VM irgendwo untergebracht wurde, wo der M nicht mehr rankommt??
LG
Hallo,
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn aus einer WOhnung die bestehende Küche vom VM auf Wunsch
des M ausgebaut wurde und vom M eine eigene Küche eingebaut
wurde, kann dann der VM bei Auszug verlangen, dass die alte
Küche vom M wieder eingebaut wird?? Vor allem, weil Teile
dieser Küche vom VM bereits in anderen Wohnungen untergebracht
wurden und der Rest vom VM irgendwo untergebracht wurde, wo
der M nicht mehr rankommt??
vermutlich würde damals besprochen wie beim Auszug der Rückbau stattfindet, entscheidend hierbei ist, wie damals der Rückbau vereinbart wurde.
LG
Grüße
Ein Wiedereinbau wurde zwischen VM und M weder mündlich noch schriftlich vereinbart.
LG