Hallo zusammen,
wir haben in einem Küchenstudio eine neue Küche bestellt. Nach ca. 9 Wochen kam die Küche dann.
Mehrere Schränke waren falsch, die Arbeitsplatte war
12 cm zu kurz. An den Oberschränken fehlten die Griffe und im Lack waren Beulen, es fehlte ein Regal…
Kurzum wir Reklamierten sofort alles, nach nochmals 9 Wochen kamen die Aufbauer nochmal, aber das fehlende Regal hatte einen falschen Farbton, ein Schrank der komplett ausgetauscht worden ist, war wieder falsch, wieder Beulen im Lack. Induktionskochfeld wurde jetzt nicht richig gerade in die Arbeitsplatte eingebaut. Dabei ist jetzt aufgefallen das die ganze Küche nicht gerade aufgebaut worden ist. Also alle Schränke oben wie unten in einer Flucht.
Jetzt meine Frage: Wie oft haben die noch eine Chance die Fehler zu beheben? und Können wir den Preis mindern?
Vielen Dank für die Antworten.
Hi,
eigetnlich sollte solche Fehler beim zweiten Aufstellversuch nicht vorkommen.
Sofort reklamieren und zwar nicht im Service- oder Kundenbüro sondern gleich bei der geschäftsleitung. Notfalls auch ein wenig mit Eurem RA bluffen.Unter Umständen ihn sogar wirklich einschalten.
Kommt nämlich heraus, wie ungenau dort in dem Küchenstudio gearbeitet wird, fallen die Kunden weg.
Mit freundlichen Grüßen
Sorry möchte mich da nicht einmischen.
da kann ich leider nicht helfen
hallo!
normalerweise müssen mängel in form, farbe und qualität immer vom hersteller/verkäufer nachgebessert werden.
wenn dies nach reklamierung nicht geschieht, so kann eine preisminderung geltend gemacht werden!
viel erfolg!
Hallo Lore9
Diese Frage kann ich leider nicht beantworten
auf welchem standpunkt steht denn das küchenstudio ?
anerkennen die die reklamationen ?
und was wollen sie zur erledigung tun ?
hallo Lore9,
vorweg, ich kann natürlich keine rechtlich fundierte Antwort geben.
In eurem Fall würde ich auf jeden Fall sofort an das Möbelhaus direkt eine schriftliche Reklamation mit der ganzen Mängelliste schicken. Eine Frist setzen, bis wann dies alles gerichtet sein muss und gleichzeitig eine Entschädigung fordern. Wenn die Küche noch nicht bezahlt ist würde ich sowieso nur einen Teilbetrag überweisen bis alles geklärt ist.
Ich wünsche viel Erfolg
mugge1913
Mit der Mängelrüge ist das ganz klar geregelt. Man muss zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen und nach fruchtlosem Versuch ein Nachfrist. Der Zugang dieser Fristsetzungen sollte nachgewiesen werden können. (Einschreiben, eMail oder Fax) denn dies ist entscheidend für den Rücktritt vom Kaufvertrag und der damit verbundenen Wandlung. Das bedeutet, Küche abholen lassen, Geld zurück, Schadensersatz regeln. Angesichts dieser Vorgehensweise kommt immer Geschwindigkeit auf die Abwicklung. … und noch etwas: Jeden neuen Mangel schriftlich anzeigen! Im ersten Halbjahr der Gewährleistung ist der Unternehmer beweispflichtig, das der Mangel bei Auslieferung nicht bestanden hat. Danach ist der Käufer beweispflichtig. Das wird dann nicht einfach. Nerven behalten, ich sehe am Ende eine mängelfreie Küche bei richtiger Vorgehensweise.