Moin
Ein Makler ist regelmäßig für den Eigentümer mehrerer Objekte tätig, hat hier mal wieder einn Auftrag und schaltet eine Anzeige. Der Makler verdient mit diesen Objekten seit 10 Jahren seine Brötchen und kennt die Objekte alle gut.
Bei der Wohungsbesichtigung ist der Altmieter nicht anwesend, Schlüssel wurde beim Hausmeister hinterlegt. Der Makler führt also die Wohnung vor, inkl. der Küche, die in dieser Wohnsiedlung Vermietereigentum ist, die Wohnung gefällt, Mieter und Vermieter machen den Vertrag aus, Maker schickt seine Rechnung, diese wird bezahlt.
Irritierenderweise wird nachher festgestellt, dass in allein diesem Objekt die Küche nämlich nicht dem Vermieter gehört, also hat der Vormieter sie ausgebaut.
Der Vermieter fühlt sich nicht zuständig, da die Küche nicht im Mietvertrag erwähnt ist und der Makler offiziell für den Mieter tätig geworden ist.
Die Aussage des Maklers ist unstrittig, die Küche war in der Anzeige erwähnt, auch wurde explizit unter Zeugen darüber gesprochen.
Muss der Makler damit rechnen, schadenersatzpflichtig zu sein?
Gruß
Bommel