Hallo zusammen,
hier ein natürlich rein hypothetischer Fall:
Eine Eigentums-Naubauwohnung sollte am 15.02. an ihren Inhaber übergeben werden. Wurde sie auch. Allerdings fehlte eine vertraglich zugesicherte Einbauküche, was auch im Übergabeprotokoll vermerkt wurde. Vom Bauträger wurde mehrfach mündlich zugesichert, dass die Küche innerhalb kürzerer Zeit geliefert und eingebaut würde. Die Verzögerung schob er auf einen Händler.
In diesem Fall ist die Küche bis heute - mehr als drei Monate danach - noch nicht geliefert. Hätte der Inhaber der Wohnung eine Möglichkeit, Druck auf den Bauträger auszuüben oder Schadensersatz zu verlangen, weil er ja nicht selbst (günstig) kochen konnte, sondern (teuer) essen gehen musste?
Bin gespannt auf Eure Antworten!
Gruß, Marc
Falls die Wohnung bereits bezogen werden musste und nun ohne Küche bewohnt wird, könnte ein Anwalt Tipps zum Schadenersatz bis zum Eintreffen der Küche geben.