Küche im MV kostenlos überlassen, Reparaturkosten?

Ist folgender Passus im Mietvertrag rechtens? Mir stößt das Neuwertig übergeben beim Auszug auf. Angenommen der Kühlschrank geht kaputt, dann müsste man ihn ja ersetzen auf eigene Kosten.

Er lautet:
Der Vermieter stellt dem Mieter während der Mietzeit auf seine Kosten unentgeltlich eine EBK zur Verfügung. Diese ist nicht bestandteil des Mietgegenstandes. Nach Auszug des Mieters verbleibt die Küche im Eigentum des Vermieters. Sie ist vom Mieter pfleglich zu behandeln, auf dessen Kosten instand zu halten ggf. instand zu setzen sowie nach Ablauf des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem, funktionsfähigen und neuwertigem Zustand dem Vermieter zurückzugeben.

Daher muss man wohl den Kühlschrank alleine zahlen, da eine Rep. teurer ist als die Rep, laut Kostenvoranschlag.

Ist dieser Passus im Mitvertrag wirklich rechtens? Vor allem das „neuwertigem Zustand“ stößt mir etwas auf. Da gab es ja glaube so eine Regelung „Neu für Alt“.

Die Küche ist an sich etwa 6 Jahre alt (denke ich).

Wäre wirklich super wenn da jemand Ahnung von hätte.
Vielleicht gibt es ja auch irgendwo Urteile oder BGB Gesetze auf die man sich beziehen kann.

DANKE!

Ja, auch ohne ein freundliches Hallo…

du hast doch schon bei Frag-einen-anwalt.de eine (IMHO korrekte) Antwort auf diese Frage bekommen…
Abzug „neu für alt“ gilt nur bei Schadensersatz…

Danke

Bitte

Entschuldigung, dass kein Hallo und Danke dabei war. Bin das erste mal hier bei „wer weiss was“. Dort stand man soll alles neutral schreiben, ohne persönliche Bezeichnungen.

Beim nächsten mal werde ich es mit Sicherheit machen.

Zur Antwort bei Frag einen Anwalt: Wenn du aufs Datum schaust, dann habe ich zuerst hier geschrieben und dann erst bei Frag einen Anwalt, nachdem hier nichts kam, ich es aber schnell geklärt haben wollte.

Trotzdem Danke für deine Nachricht!

Gruß
Stephan

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