vielleicht kann mir jemand helfen.
Wir wohnen seit September 2008 in einer Mietwohnung, in der noch die Küche vom Vormieter steht. Dieser wollte sie uns verkaufen, hat sich jedoch seit Oktober 2008 nicht mehr gemeldet.
Es besteht keine schriftliche Vereinbarung zur Küche, sie ist also auch nicht Mietbestandteil.
Was sollen wir jetzt machen?
Gibt es eine Regelung, die besagt, dass die Küche irgendwann in unseren „Besitz übergeht“. Wann wäre das?
Vielen Dank
Sophie
imho würde könnte dies als Fundsache einzuordnen sein. Fundsachen können nach einem Jahr Nichtabholung an den Finder gehen.
Nach 10 Jahren Besitz an einer Sache und keiner anderen Vereinbarung könnte auch die Sache in Eigentum umgewandelt wird, sofern der Voreigentümer nichts einwendet. Den Paragrafen hierzu ist gerade für mich nicht greifbar.
WEnn ein M beim VM in der Wohnung Sachen stehen läßt, kann der Vm diese ca. ein Jahr einlagern und anschließend entsorgen, soweit nichts anders vereinbart wird. Ach ja, Lagerkosten in Rechnung stellen.
Vielleicht keine wirkliche Hilfe, aber ein kleiner Einblick in die verschiedenen Möglichkeiten…
vlg MC
PS: Warum die EBK nicht einfach weiterbenutzen, ist doch hier ersteinmal egal wem sie gehört.
Ihr wolltet die EBK ankaufen, als benutzt ihr diese und habt Interesse an ihr. Dann würde ich erstmal das tun, was ich am Besten kann: nichts.
Der Vormieter muss sich ja erst mal bei Euch melden. Solltet Ihr auch, gesetzten Fall dass er sich meldet, mit dem Preis nicht einig werden würde ich von Ihm Stellkosten für die Unterbringung haben wollen…
Grüße
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