Hallo,
Wir wollen in eine neue Wohnung ziehen und haben gerade ein paar Fragen zu unserem Mietvertrag.
Zu unserem Problem: die Vormieterin hat uns erzählt das die Spülmaschine und der Kühlschrank schon sehr alt (ca. 15) und die Spülmaschine zeigt schon einige Mängel.
Eine neue Maschine einzubauen lehnt die Vermieterin ab.
Folgenden Paragraphen haben wir im potenzielen Mietvertrag gefunden:
" Die Küche wird nicht mitvermietet, sondern unentgeltlich zur Nutzung überlassen (Leihe). Instandhaltungs- und Reparaturkosten trägt der Mieter. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatzbeschaffung besteht nicht."
Was passiert, wenn die Maschine jetzt bald kaputt geht?