Küche nicht komplett geliefert, wieviel kullanz ist möglich

Wir haben eine Küche gekauft. Beim Einbau fehlte die richtige Nieschenverkleidung, bei einem Hängeschrank ist die Rückwand defekt und zu allerletzt ist auch noch die Mikrowelle nicht funktionsfähig. Bei der Mikrowelle wurden 2 Reparaturversuche, ohne Erfolg, unternommen. Einen 3. Versuch habe ich abgelehnt und nach einiger Diskussion wurde diese heute ausgetauscht.
Jetzt habe ich für die restlichen Arbeiten den Termin vom 4.5.2010 erhalten. Die Küche wurde am 31.3.2010 eingebaut! Durch die fehlende Nieschenverkleidung ist auch die Arbeitsplatte an der Schnittkante im Nassbereich nicht versiegelt und es besteht die Gefahr dass diese durch Nässe aufquillt.
Welche Forderungen gegenüber dem Küchenstudio kann ich geltend machen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen. Danke!
MfG Jana

Guten Morgen,
Grundsätzlich muss der Verkäufer die ware in einwandfreiem Zustand liefern. Wenn Mängel vorliegen, hat der Verkäufer das Recht, innerhalb angemessener Frist nachzubessern
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat der Verkäufer bisher auf Eure Mängelanzeigen richtig reagiert und versucht nachzubessern. Wo die die Reparatur nicht funktioniert hatte, hat er richtigerweise ein neues Gerät geliefert.
Wenn es jetzt noch darum geht, die letzten Reparaturen vorzunehmen, stellt sich die Frage, ob der 4.5. noch innerhalb einer angemessenen Frist ist und ob Folgeschäden vom Verkäufer zu vertreten sind. Es ist normal, dass man auf Handwerker auch mal ein paar Wochen warten muss. Daher denke ich, dass der 4.5. nicht unangemessen ist.
In der Zwischenzeit habt Ihr beim Gebrauch der Küche eine Sorgfaltspflicht. Ihr müsst also im zumutbaren Maße darauf achten, daß keine weiteren Schäden entstehen. Dort, wo sich das nicht vermeiden lässt, muss der Verkäufer für den Schaden aufkommen.
Ich hoffe, ich konnte mit dieser Antwort weiterhelfen und bitte zu beachten, daß dies keine Rechtsberatung darstellt.
MfG
ADKY

Wir haben eine Küche gekauft. Beim Einbau fehlte die

richtige

Nieschenverkleidung, bei einem Hängeschrank ist die

Rückwand

defekt und zu allerletzt ist auch noch die Mikrowelle

nicht

funktionsfähig. Bei der Mikrowelle wurden 2

Reparaturversuche,

ohne Erfolg, unternommen. Einen 3. Versuch habe ich

abgelehnt

und nach einiger Diskussion wurde diese heute

ausgetauscht.

Jetzt habe ich für die restlichen Arbeiten den Termin

vom

4.5.2010 erhalten. Die Küche wurde am 31.3.2010

eingebaut!

Durch die fehlende Nieschenverkleidung ist auch die
Arbeitsplatte an der Schnittkante im Nassbereich nicht
versiegelt und es besteht die Gefahr dass diese durch

Nässe

aufquillt.
Welche Forderungen gegenüber dem Küchenstudio kann ich

geltend

machen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen. Danke!
MfG Jana

Warum ihr mich als Experten ausgesucht habt, weis ich
nicht. Ich bin Beamter, aber kein Küchenfachmann.